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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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firmation über den zwischen ihm und seinem Bruder aufgerichteten Vergleich. I. 509 Niederlande, vereinigte, denenselben soll der Käyser Leopoldus nicht wider die Cron Franckreich assistiren. III. 38 vid. General-Staaten der vereinigten Niederlande. Nieder-Sächsischer Cräyß, verschiedene Städte desselben werden nach dem Westphälischen Frieden von denen Schwedischen Guarnisonen sehr gepresset. I. 46. vor selbige intercediret die Reichs-Gesandtschafft zu Münster, bey dem Schwedischen Generalissimo, Pfaltzgraf Carl Gustaven. ibid. vor denselben intercediren die zu denen Franckfurter Allianz-Tractaten verordnete Gesandten, bey Churfürst Friedrich Wilhelmen von Brandenburg, daß er denselben mit allen Kriegs-Proceduren verschonen möge. I. 801. ingleichen bey dem Käyserlichen General-Feld-Marschall, dem Grafen von Montecuculi. I. 805. wie auch bey dem Käyser Leopoldo. I. 808 desselben ausschreibende Fürsten, vid. Cräyß-ausschreibende Fürsten, Nieder-Sächsische. Nieder-Sächsischer Cräyß-Convent, vid. Cräyß-Convent, Nieder-Sächsischer. Nimwegische Friedens-Conferenzen, zu selbigen abgeordnete Ministri der Reichs-Fürsten verlangen das Praedicat Ambassadeurs. III. 582 um Admission ihrer Räthe und Gesandten bey denselben ersuchen die Nieder-Sächsischen Cräyß-Stände den Käyser Leopoldum. III. 592 bey denenselben befindliche Ambassadeurs des Fürstlichen Hauses Braunschweig-Lüneburg, wollen denen Churfürstlichen gleich tractiret seyn. III. 693 Nitzkye, (Johann Georg) Chur-Mäyntzischer und Bischöfflicher Bambergischer geheimer Cabinet-Secretarius. VI. 1004 Norburgische Aemter, von denselben fodert der Hertzog von Hollstein-Gottorff die Helffte der Contribution. VIII. 578
firmation über den zwischen ihm und seinem Bruder aufgerichteten Vergleich. I. 509 Niederlande, vereinigte, denenselben soll der Käyser Leopoldus nicht wider die Cron Franckreich assistiren. III. 38 vid. General-Staaten der vereinigten Niederlande. Nieder-Sächsischer Cräyß, verschiedene Städte desselben werden nach dem Westphälischen Frieden von denen Schwedischen Guarnisonen sehr gepresset. I. 46. vor selbige intercediret die Reichs-Gesandtschafft zu Münster, bey dem Schwedischen Generalissimo, Pfaltzgraf Carl Gustaven. ibid. vor denselben intercediren die zu denen Franckfurter Allianz-Tractaten verordnete Gesandten, bey Churfürst Friedrich Wilhelmen von Brandenburg, daß er denselben mit allen Kriegs-Proceduren verschonen möge. I. 801. ingleichen bey dem Käyserlichen General-Feld-Marschall, dem Grafen von Montecuculi. I. 805. wie auch bey dem Käyser Leopoldo. I. 808 desselben ausschreibende Fürsten, vid. Cräyß-ausschreibende Fürsten, Nieder-Sächsische. Nieder-Sächsischer Cräyß-Convent, vid. Cräyß-Convent, Nieder-Sächsischer. Nimwegische Friedens-Conferenzen, zu selbigen abgeordnete Ministri der Reichs-Fürsten verlangen das Praedicat Ambassadeurs. III. 582 um Admission ihrer Räthe und Gesandten bey denselben ersuchen die Nieder-Sächsischen Cräyß-Stände den Käyser Leopoldum. III. 592 bey denenselben befindliche Ambassadeurs des Fürstlichen Hauses Braunschweig-Lüneburg, wollen denen Churfürstlichen gleich tractiret seyn. III. 693 Nitzkye, (Johann Georg) Chur-Mäyntzischer und Bischöfflicher Bambergischer geheimer Cabinet-Secretarius. VI. 1004 Norburgische Aemter, von denselben fodert der Hertzog von Hollstein-Gottorff die Helffte der Contribution. VIII. 578
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[1084] firmation über den zwischen ihm und seinem Bruder aufgerichteten Vergleich. I. 509 Niederlande, vereinigte, denenselben soll der Käyser Leopoldus nicht wider die Cron Franckreich assistiren. III. 38 vid. General-Staaten der vereinigten Niederlande. Nieder-Sächsischer Cräyß, verschiedene Städte desselben werden nach dem Westphälischen Frieden von denen Schwedischen Guarnisonen sehr gepresset. I. 46. vor selbige intercediret die Reichs-Gesandtschafft zu Münster, bey dem Schwedischen Generalissimo, Pfaltzgraf Carl Gustaven. ibid. vor denselben intercediren die zu denen Franckfurter Allianz-Tractaten verordnete Gesandten, bey Churfürst Friedrich Wilhelmen von Brandenburg, daß er denselben mit allen Kriegs-Proceduren verschonen möge. I. 801. ingleichen bey dem Käyserlichen General-Feld-Marschall, dem Grafen von Montecuculi. I. 805. wie auch bey dem Käyser Leopoldo. I. 808 desselben ausschreibende Fürsten, vid. Cräyß-ausschreibende Fürsten, Nieder-Sächsische. Nieder-Sächsischer Cräyß-Convent, vid. Cräyß-Convent, Nieder-Sächsischer. Nimwegische Friedens-Conferenzen, zu selbigen abgeordnete Ministri der Reichs-Fürsten verlangen das Praedicat Ambassadeurs. III. 582 um Admission ihrer Räthe und Gesandten bey denselben ersuchen die Nieder-Sächsischen Cräyß-Stände den Käyser Leopoldum. III. 592 bey denenselben befindliche Ambassadeurs des Fürstlichen Hauses Braunschweig-Lüneburg, wollen denen Churfürstlichen gleich tractiret seyn. III. 693 Nitzkye, (Johann Georg) Chur-Mäyntzischer und Bischöfflicher Bambergischer geheimer Cabinet-Secretarius. VI. 1004 Norburgische Aemter, von denselben fodert der Hertzog von Hollstein-Gottorff die Helffte der Contribution. VIII. 578

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1084>, abgerufen am 28.11.2024.