Münster, Bischoffe zu Münster, vid. Christoph Bernhard,
Friedrich Christian, Ferdinand, Frantz Arnold.Münster, Stadt, allhier wird Catholischer Seits der
Westphälische Friede zwischen dem Käyser und Franckreich geschlossen. I. 1. sqq.
in die Händel, so dieselbe mit dem Bischoff hat, sollen sich die Herren
General-Staaten der vereinigten Niederlande, wie auch die drey Hansee-Städte
nicht mengen. I. 688 soll sich in ihren Händeln mit dem Bischoffe aller fremden
Hülffs-Suchung enthalten, und dem Käyserlichen Ausspruche unterwerffen. I. 812
die Wahl des Freyherrn von Nesselroth zum Dom-Probst allhier, verursachet
weitläufftige Irrungen und Beschwernisse. V. 926 das Dom-Capitul allhier
notificiret Hertzog Ulrichen zu Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel, das
Absterben seines Bischoffs, Herrn Friedrich Christians. VI. 577 bey der
Bischöfflichen Wahl allhier interessiret sich der König in Preussen vor den
Bischoff zu Paderborn. VI. 587Münster im St. Gregorien-Thal, Decanus allhier,
beschweret sich bey dem Abt zu Weingarten, daß der Königl. Frantzösische
Gouverneur im Elsaß das Jus Postulandi & Praesentandi in seinem Stiffte
praetendire. I. 416Münster, (Heinrich von) I. 648Münsterische Auxiliar-Trouppen, denenselben bittet der
Käyser das Fränckische Cräyß-ausschreib-Amt, den Durch-Marsch nicht zu
difficultiren. IV. 882Münsterische Erb-Männer- und Revisions-Sache. VI. 683.
1051. VII. 86. sq.Münsterischer Friede, vid. Westphälischer Friede.Münsterische Reichs-Gesandtschafft, vid.
Reichs-Gesandtschafft zu Münster.Münsterische Ritterschafft protestiret wider Bischoff
Christoph Bernhards zu Münster Verfahren wider die Stadt Münster. I. 642Müntz-Wesen und Müntz-Beschwerden. III. 363.
Münster, Bischoffe zu Münster, vid. Christoph Bernhard,
Friedrich Christian, Ferdinand, Frantz Arnold.Münster, Stadt, allhier wird Catholischer Seits der
Westphälische Friede zwischen dem Käyser und Franckreich geschlossen. I. 1. sqq.
in die Händel, so dieselbe mit dem Bischoff hat, sollen sich die Herren
General-Staaten der vereinigten Niederlande, wie auch die drey Hansee-Städte
nicht mengen. I. 688 soll sich in ihren Händeln mit dem Bischoffe aller fremden
Hülffs-Suchung enthalten, und dem Käyserlichen Ausspruche unterwerffen. I. 812
die Wahl des Freyherrn von Nesselroth zum Dom-Probst allhier, verursachet
weitläufftige Irrungen und Beschwernisse. V. 926 das Dom-Capitul allhier
notificiret Hertzog Ulrichen zu Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel, das
Absterben seines Bischoffs, Herrn Friedrich Christians. VI. 577 bey der
Bischöfflichen Wahl allhier interessiret sich der König in Preussen vor den
Bischoff zu Paderborn. VI. 587Münster im St. Gregorien-Thal, Decanus allhier,
beschweret sich bey dem Abt zu Weingarten, daß der Königl. Frantzösische
Gouverneur im Elsaß das Jus Postulandi & Praesentandi in seinem Stiffte
praetendire. I. 416Münster, (Heinrich von) I. 648Münsterische Auxiliar-Trouppen, denenselben bittet der
Käyser das Fränckische Cräyß-ausschreib-Amt, den Durch-Marsch nicht zu
difficultiren. IV. 882Münsterische Erb-Männer- und Revisions-Sache. VI. 683.
1051. VII. 86. sq.Münsterischer Friede, vid. Westphälischer Friede.Münsterische Reichs-Gesandtschafft, vid.
Reichs-Gesandtschafft zu Münster.Münsterische Ritterschafft protestiret wider Bischoff
Christoph Bernhards zu Münster Verfahren wider die Stadt Münster. I. 642Müntz-Wesen und Müntz-Beschwerden. III. 363.
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in die Händel, so dieselbe mit dem Bischoff hat, sollen sich die Herren
General-Staaten der vereinigten Niederlande, wie auch die drey Hansee-Städte
nicht mengen. I. 688 soll sich in ihren Händeln mit dem Bischoffe aller fremden
Hülffs-Suchung enthalten, und dem Käyserlichen Ausspruche unterwerffen. I. 812
die Wahl des Freyherrn von Nesselroth zum Dom-Probst allhier, verursachet
weitläufftige Irrungen und Beschwernisse. V. 926 das Dom-Capitul allhier
notificiret Hertzog Ulrichen zu Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel, das
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Münster, Bischoffe zu Münster, vid. Christoph Bernhard, Friedrich Christian, Ferdinand, Frantz Arnold. Münster, Stadt, allhier wird Catholischer Seits der Westphälische Friede zwischen dem Käyser und Franckreich geschlossen. I. 1. sqq. in die Händel, so dieselbe mit dem Bischoff hat, sollen sich die Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande, wie auch die drey Hansee-Städte nicht mengen. I. 688 soll sich in ihren Händeln mit dem Bischoffe aller fremden Hülffs-Suchung enthalten, und dem Käyserlichen Ausspruche unterwerffen. I. 812 die Wahl des Freyherrn von Nesselroth zum Dom-Probst allhier, verursachet weitläufftige Irrungen und Beschwernisse. V. 926 das Dom-Capitul allhier notificiret Hertzog Ulrichen zu Braunschweig-Lüneburg-Wolffenbüttel, das Absterben seines Bischoffs, Herrn Friedrich Christians. VI. 577 bey der Bischöfflichen Wahl allhier interessiret sich der König in Preussen vor den Bischoff zu Paderborn. VI. 587 Münster im St. Gregorien-Thal, Decanus allhier, beschweret sich bey dem Abt zu Weingarten, daß der Königl. Frantzösische Gouverneur im Elsaß das Jus Postulandi & Praesentandi in seinem Stiffte praetendire. I. 416 Münster, (Heinrich von) I. 648 Münsterische Auxiliar-Trouppen, denenselben bittet der Käyser das Fränckische Cräyß-ausschreib-Amt, den Durch-Marsch nicht zu difficultiren. IV. 882 Münsterische Erb-Männer- und Revisions-Sache. VI. 683. 1051. VII. 86. sq. Münsterischer Friede, vid. Westphälischer Friede. Münsterische Reichs-Gesandtschafft, vid. Reichs-Gesandtschafft zu Münster. Münsterische Ritterschafft protestiret wider Bischoff Christoph Bernhards zu Münster Verfahren wider die Stadt Münster. I. 642 Müntz-Wesen und Müntz-Beschwerden. III. 363.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1077>, abgerufen am 22.07.2024.
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