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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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der Wahl Käysers Caroli VI. mit verschreiben. VII. 244 auf dessen völlige Restitution und Indemnisation seines erlittenen Schadens wird bey den Rastädtischen Friedens-Tractaten von Frantzösischer Seite vornehmlich gedrungen. VIII. 3 Maximilian Gandolph, Ertz-Bischoff zu Saltzburg, entdecket denen Cräyß-ausschreibenden Fürsten in Schwaben seine Meynung, sowohl wegen der Durchzüge und Winter-Qvartiere, als auch der Subrepartition des von der allgemeinen Verfassung dem Bäyerischen Cräysse zugetheilten Quanti. III. 1096 bey demselben intercediret Chur Brandenburg vor die aus dem Tefferecker-Thal vertriebene Augspurgische Confessions-Verwandten. VIII. 185 remonstriret Chur Brandenburg, warum er sich zur Vertreibung derer Tefferecker-Thal Leute resolviren müssen. VIII. 187 demselben remonstriret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, daß die, bey Vertreibung der Tefferecker-Thal-Leute, gebrauchte Proceduren wider das Inftrumentum Pacis Westphalicae lieffen. VIII. 201 versichert das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, daß er die Tefferecker-Thal-Leute dem Instrumento Pacis VVestphalicae gemäß hätte tractiren lassen. VIII. 209 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicorum. auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg vor die aus seinem Ertz-Stiffte vertriebene Augspurgische Confessions-Verwandten. IV. 414 verspricht denen aus seinem Ertz-Stiffte vertriebenen Augspurgischen Confessions-Verwandten, mit gewisser Bedingung, das in Instrumento Pacis VVestphalicae vorgeschriebene Beneficium emigrandi vollständig geniessen zu lassen. IV. 417 Maximilian Heinrich, Churfürst zu Cölln, demselben trägt Käyser Ferdinandus III. wegen Restitution der dem Teutschen Orden gehörigen Commenthurey Gö-
der Wahl Käysers Caroli VI. mit verschreiben. VII. 244 auf dessen völlige Restitution und Indemnisation seines erlittenen Schadens wird bey den Rastädtischen Friedens-Tractaten von Frantzösischer Seite vornehmlich gedrungen. VIII. 3 Maximilian Gandolph, Ertz-Bischoff zu Saltzburg, entdecket denen Cräyß-ausschreibenden Fürsten in Schwaben seine Meynung, sowohl wegen der Durchzüge und Winter-Qvartiere, als auch der Subrepartition des von der allgemeinen Verfassung dem Bäyerischen Cräysse zugetheilten Quanti. III. 1096 bey demselben intercediret Chur Brandenburg vor die aus dem Tefferecker-Thal vertriebene Augspurgische Confessions-Verwandten. VIII. 185 remonstriret Chur Brandenburg, warum er sich zur Vertreibung derer Tefferecker-Thal Leute resolviren müssen. VIII. 187 demselben remonstriret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, daß die, bey Vertreibung der Tefferecker-Thal-Leute, gebrauchte Proceduren wider das Inftrumentum Pacis Westphalicae lieffen. VIII. 201 versichert das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, daß er die Tefferecker-Thal-Leute dem Instrumento Pacis VVestphalicae gemäß hätte tractiren lassen. VIII. 209 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicorum. auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg vor die aus seinem Ertz-Stiffte vertriebene Augspurgische Confessions-Verwandten. IV. 414 verspricht denen aus seinem Ertz-Stiffte vertriebenen Augspurgischen Confessions-Verwandten, mit gewisser Bedingung, das in Instrumento Pacis VVestphalicae vorgeschriebene Beneficium emigrandi vollständig geniessen zu lassen. IV. 417 Maximilian Heinrich, Churfürst zu Cölln, demselben trägt Käyser Ferdinandus III. wegen Restitution der dem Teutschen Orden gehörigen Commenthurey Gö-
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[1066] der Wahl Käysers Caroli VI. mit verschreiben. VII. 244 auf dessen völlige Restitution und Indemnisation seines erlittenen Schadens wird bey den Rastädtischen Friedens-Tractaten von Frantzösischer Seite vornehmlich gedrungen. VIII. 3 Maximilian Gandolph, Ertz-Bischoff zu Saltzburg, entdecket denen Cräyß-ausschreibenden Fürsten in Schwaben seine Meynung, sowohl wegen der Durchzüge und Winter-Qvartiere, als auch der Subrepartition des von der allgemeinen Verfassung dem Bäyerischen Cräysse zugetheilten Quanti. III. 1096 bey demselben intercediret Chur Brandenburg vor die aus dem Tefferecker-Thal vertriebene Augspurgische Confessions-Verwandten. VIII. 185 remonstriret Chur Brandenburg, warum er sich zur Vertreibung derer Tefferecker-Thal Leute resolviren müssen. VIII. 187 demselben remonstriret das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, daß die, bey Vertreibung der Tefferecker-Thal-Leute, gebrauchte Proceduren wider das Inftrumentum Pacis Westphalicae lieffen. VIII. 201 versichert das Corpus Evangelicum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, daß er die Tefferecker-Thal-Leute dem Instrumento Pacis VVestphalicae gemäß hätte tractiren lassen. VIII. 209 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicorum. auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg vor die aus seinem Ertz-Stiffte vertriebene Augspurgische Confessions-Verwandten. IV. 414 verspricht denen aus seinem Ertz-Stiffte vertriebenen Augspurgischen Confessions-Verwandten, mit gewisser Bedingung, das in Instrumento Pacis VVestphalicae vorgeschriebene Beneficium emigrandi vollständig geniessen zu lassen. IV. 417 Maximilian Heinrich, Churfürst zu Cölln, demselben trägt Käyser Ferdinandus III. wegen Restitution der dem Teutschen Orden gehörigen Commenthurey Gö-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1066>, abgerufen am 24.11.2024.