Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
bens seines Herrn Vaters, und
gratuliret ihm zur Succession. VIII. 40
Lotharius Franciscus, vid. Cräyß-ausschreibende Fürsten,
Fränckische.
Lotharius Friedrich, Bischoff zu Speyer, desselben sollen
sich die ausschreibenden Fürsten des Ober-Rheinischen Cräysses annehmen, und ihm
zur Restitution seines Residentz-Schlosses in Philippsburg verhelffen. I. 336
befindet sich unter denjenigen, welche sich Chur Pfaltz, wegen der Wildfänge und
Leibeigenen Leute, widersetzen. II. 533 notificiret Hertzog Georg Wilhelmen zu
Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er zum Coadjutor des Ertz-Stiffts Mäyntz er
wehlet worden, und nunmehro, nach Absterben seines Herrn Vorfahrers, die völlige
Regierung angetreten. III. 14
Lotharius Friedrich, Churfürst zu Mäyntz, erhält
Nachricht von Hertzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er
seine Gesandten nicht nach Franckfurt zur vorgeschlagenen Conferenz, sondern
recta ad locum Tractatuum nach Cölln schicken werde, woselbst dessen Gesandter,
auf Verlangen, mit seinem hier zu besonders instruirten Gesandten, in Loco
tertio conferiren könne. III. 74 demselben thut Chur Cölln Vorschläge, wie die
Ruhe und Sicherheit des heil. Röm. Reichs könne erhalten werden. III. 80
entschuldiget sich beym Käyser Leopoldo, daß er ihm nicht persönlich aufwarten
könne, und empfiehlet sich und seine Lande zu Käyserlichen Hulden. III. 96 wird
von Käyser Leopoldo gebeten, seine gerechteste Intention fernerweit zu
secundiren, und beständig bey ihm zu halten. III. 98 hält zu Erhaltung des
allgemeinen Ruhe-Standes im Röm. Reiche vor nöthig, daß man durch eine Mediation
aus gegenwärtigen Conjuncturen zu kommen trachtete. III. 100 notificiret dem
Käyser Leopoldo, daß Franckreich die
bens seines Herrn Vaters, und
gratuliret ihm zur Succession. VIII. 40
Lotharius Franciscus, vid. Cräyß-ausschreibende Fürsten,
Fränckische.
Lotharius Friedrich, Bischoff zu Speyer, desselben sollen
sich die ausschreibenden Fürsten des Ober-Rheinischen Cräysses annehmen, und ihm
zur Restitution seines Residentz-Schlosses in Philippsburg verhelffen. I. 336
befindet sich unter denjenigen, welche sich Chur Pfaltz, wegen der Wildfänge und
Leibeigenen Leute, widersetzen. II. 533 notificiret Hertzog Georg Wilhelmen zu
Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er zum Coadjutor des Ertz-Stiffts Mäyntz er
wehlet worden, und nunmehro, nach Absterben seines Herrn Vorfahrers, die völlige
Regierung angetreten. III. 14
Lotharius Friedrich, Churfürst zu Mäyntz, erhält
Nachricht von Hertzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er
seine Gesandten nicht nach Franckfurt zur vorgeschlagenen Conferenz, sondern
rectà ad locum Tractatuum nach Cölln schicken werde, woselbst dessen Gesandter,
auf Verlangen, mit seinem hier zu besonders instruirten Gesandten, in Loco
tertio conferiren könne. III. 74 demselben thut Chur Cölln Vorschläge, wie die
Ruhe und Sicherheit des heil. Röm. Reichs könne erhalten werden. III. 80
entschuldiget sich beym Käyser Leopoldo, daß er ihm nicht persönlich aufwarten
könne, und empfiehlet sich und seine Lande zu Käyserlichen Hulden. III. 96 wird
von Käyser Leopoldo gebeten, seine gerechteste Intention fernerweit zu
secundiren, und beständig bey ihm zu halten. III. 98 hält zu Erhaltung des
allgemeinen Ruhe-Standes im Röm. Reiche vor nöthig, daß man durch eine Mediation
aus gegenwärtigen Conjuncturen zu kommen trachtete. III. 100 notificiret dem
Käyser Leopoldo, daß Franckreich die
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bens seines Herrn Vaters, und gratuliret ihm zur Succession. VIII. 40 Lotharius Franciscus, vid. Cräyß-ausschreibende Fürsten, Fränckische. Lotharius Friedrich, Bischoff zu Speyer, desselben sollen sich die ausschreibenden Fürsten des Ober-Rheinischen Cräysses annehmen, und ihm zur Restitution seines Residentz-Schlosses in Philippsburg verhelffen. I. 336 befindet sich unter denjenigen, welche sich Chur Pfaltz, wegen der Wildfänge und Leibeigenen Leute, widersetzen. II. 533 notificiret Hertzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er zum Coadjutor des Ertz-Stiffts Mäyntz er wehlet worden, und nunmehro, nach Absterben seines Herrn Vorfahrers, die völlige Regierung angetreten. III. 14 Lotharius Friedrich, Churfürst zu Mäyntz, erhält Nachricht von Hertzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er seine Gesandten nicht nach Franckfurt zur vorgeschlagenen Conferenz, sondern rectà ad locum Tractatuum nach Cölln schicken werde, woselbst dessen Gesandter, auf Verlangen, mit seinem hier zu besonders instruirten Gesandten, in Loco tertio conferiren könne. III. 74 demselben thut Chur Cölln Vorschläge, wie die Ruhe und Sicherheit des heil. Röm. Reichs könne erhalten werden. III. 80 entschuldiget sich beym Käyser Leopoldo, daß er ihm nicht persönlich aufwarten könne, und empfiehlet sich und seine Lande zu Käyserlichen Hulden. III. 96 wird von Käyser Leopoldo gebeten, seine gerechteste Intention fernerweit zu secundiren, und beständig bey ihm zu halten. III. 98 hält zu Erhaltung des allgemeinen Ruhe-Standes im Röm. Reiche vor nöthig, daß man durch eine Mediation aus gegenwärtigen Conjuncturen zu kommen trachtete. III. 100 notificiret dem Käyser Leopoldo, daß Franckreich die
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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