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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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bens seines Herrn Vaters, und gratuliret ihm zur Succession. VIII. 40 Lotharius Franciscus, vid. Cräyß-ausschreibende Fürsten, Fränckische. Lotharius Friedrich, Bischoff zu Speyer, desselben sollen sich die ausschreibenden Fürsten des Ober-Rheinischen Cräysses annehmen, und ihm zur Restitution seines Residentz-Schlosses in Philippsburg verhelffen. I. 336 befindet sich unter denjenigen, welche sich Chur Pfaltz, wegen der Wildfänge und Leibeigenen Leute, widersetzen. II. 533 notificiret Hertzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er zum Coadjutor des Ertz-Stiffts Mäyntz er wehlet worden, und nunmehro, nach Absterben seines Herrn Vorfahrers, die völlige Regierung angetreten. III. 14 Lotharius Friedrich, Churfürst zu Mäyntz, erhält Nachricht von Hertzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er seine Gesandten nicht nach Franckfurt zur vorgeschlagenen Conferenz, sondern recta ad locum Tractatuum nach Cölln schicken werde, woselbst dessen Gesandter, auf Verlangen, mit seinem hier zu besonders instruirten Gesandten, in Loco tertio conferiren könne. III. 74 demselben thut Chur Cölln Vorschläge, wie die Ruhe und Sicherheit des heil. Röm. Reichs könne erhalten werden. III. 80 entschuldiget sich beym Käyser Leopoldo, daß er ihm nicht persönlich aufwarten könne, und empfiehlet sich und seine Lande zu Käyserlichen Hulden. III. 96 wird von Käyser Leopoldo gebeten, seine gerechteste Intention fernerweit zu secundiren, und beständig bey ihm zu halten. III. 98 hält zu Erhaltung des allgemeinen Ruhe-Standes im Röm. Reiche vor nöthig, daß man durch eine Mediation aus gegenwärtigen Conjuncturen zu kommen trachtete. III. 100 notificiret dem Käyser Leopoldo, daß Franckreich die
bens seines Herrn Vaters, und gratuliret ihm zur Succession. VIII. 40 Lotharius Franciscus, vid. Cräyß-ausschreibende Fürsten, Fränckische. Lotharius Friedrich, Bischoff zu Speyer, desselben sollen sich die ausschreibenden Fürsten des Ober-Rheinischen Cräysses annehmen, und ihm zur Restitution seines Residentz-Schlosses in Philippsburg verhelffen. I. 336 befindet sich unter denjenigen, welche sich Chur Pfaltz, wegen der Wildfänge und Leibeigenen Leute, widersetzen. II. 533 notificiret Hertzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er zum Coadjutor des Ertz-Stiffts Mäyntz er wehlet worden, und nunmehro, nach Absterben seines Herrn Vorfahrers, die völlige Regierung angetreten. III. 14 Lotharius Friedrich, Churfürst zu Mäyntz, erhält Nachricht von Hertzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er seine Gesandten nicht nach Franckfurt zur vorgeschlagenen Conferenz, sondern rectà ad locum Tractatuum nach Cölln schicken werde, woselbst dessen Gesandter, auf Verlangen, mit seinem hier zu besonders instruirten Gesandten, in Loco tertio conferiren könne. III. 74 demselben thut Chur Cölln Vorschläge, wie die Ruhe und Sicherheit des heil. Röm. Reichs könne erhalten werden. III. 80 entschuldiget sich beym Käyser Leopoldo, daß er ihm nicht persönlich aufwarten könne, und empfiehlet sich und seine Lande zu Käyserlichen Hulden. III. 96 wird von Käyser Leopoldo gebeten, seine gerechteste Intention fernerweit zu secundiren, und beständig bey ihm zu halten. III. 98 hält zu Erhaltung des allgemeinen Ruhe-Standes im Röm. Reiche vor nöthig, daß man durch eine Mediation aus gegenwärtigen Conjuncturen zu kommen trachtete. III. 100 notificiret dem Käyser Leopoldo, daß Franckreich die
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[1047] bens seines Herrn Vaters, und gratuliret ihm zur Succession. VIII. 40 Lotharius Franciscus, vid. Cräyß-ausschreibende Fürsten, Fränckische. Lotharius Friedrich, Bischoff zu Speyer, desselben sollen sich die ausschreibenden Fürsten des Ober-Rheinischen Cräysses annehmen, und ihm zur Restitution seines Residentz-Schlosses in Philippsburg verhelffen. I. 336 befindet sich unter denjenigen, welche sich Chur Pfaltz, wegen der Wildfänge und Leibeigenen Leute, widersetzen. II. 533 notificiret Hertzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er zum Coadjutor des Ertz-Stiffts Mäyntz er wehlet worden, und nunmehro, nach Absterben seines Herrn Vorfahrers, die völlige Regierung angetreten. III. 14 Lotharius Friedrich, Churfürst zu Mäyntz, erhält Nachricht von Hertzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er seine Gesandten nicht nach Franckfurt zur vorgeschlagenen Conferenz, sondern rectà ad locum Tractatuum nach Cölln schicken werde, woselbst dessen Gesandter, auf Verlangen, mit seinem hier zu besonders instruirten Gesandten, in Loco tertio conferiren könne. III. 74 demselben thut Chur Cölln Vorschläge, wie die Ruhe und Sicherheit des heil. Röm. Reichs könne erhalten werden. III. 80 entschuldiget sich beym Käyser Leopoldo, daß er ihm nicht persönlich aufwarten könne, und empfiehlet sich und seine Lande zu Käyserlichen Hulden. III. 96 wird von Käyser Leopoldo gebeten, seine gerechteste Intention fernerweit zu secundiren, und beständig bey ihm zu halten. III. 98 hält zu Erhaltung des allgemeinen Ruhe-Standes im Röm. Reiche vor nöthig, daß man durch eine Mediation aus gegenwärtigen Conjuncturen zu kommen trachtete. III. 100 notificiret dem Käyser Leopoldo, daß Franckreich die

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1047>, abgerufen am 25.11.2024.