schafft, bey dem daselbst angestellten Müntz-Convent ihre
gemeinnützige und ersprießliche Consilia beyzutragen, befehlen möchten. IV. 1036
an denselben schreibt der Käyser Leopoldus, wegen der sechs dem Rhein am
nächsten gelegenen Cräyße Zusammenkunfft zu Franckfurt am Mäyn. VIII. 517.
bittet, als Bischoff zu Bamberg und ausschreibender Fürst des Fränckischen
Cräyßes, den Käyserlichen General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu
Baden-Baden, daß er die Festung Philippsburg und Fort de Kehl, zu besichtigen,
was zu ihrer jährlichen Versorgung gehöre, den Uberschlag zu machen, und ihm
solches zu avisiren belieben möchte. V. 7 wird von Käyser Leopoldo versichert,
daß dasjenige, was in der neundten Chur-Sache vorgenommen worden, weder
Chur-Trier, Cölln und Pfaltz, noch sonst temanden zum Nachtheil geschehen, und
ersuchet, solches im Churfürstlichen Collegio bekannt machen zu lassen. V. 71
denselben bitten die in der neundten Chur-Sache correspondirenden Fürstlichen
Gesandten, daß er, als Director im Churfürstlichen Collegio, das Herzogliche
Hannoverische Ansuchen, wegen der neundten Chur, möglist hintertreiben möchte.
V. 73 wird von Käyser Leopoldo gebeten, die der neundten Chur-Sache sich
opponirende Fürsten zu befriedigen. V. 141 invitiret die Stadt Regenspurg,
iemand von den Ihrigen auf den Müntz-Probations-Tag nach Augspurg zu schicken.
V. 544 demselben entdecket Hertzog George Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell
seine Meynung, wegen derer im Müntz-Wesen eingerissenen Gebrechen. V. 267
ingleichen die Königliche Schwedische Regierung in denen Hertzogthümern Bremen
und Vehrden. V. 271 gegen denselben erbietet sich Churfürst Friedrich der III zu
Brandenburg, zu Abhelffung derer Gebrechen im Müntz-Wesen, alles mögliche
beyzutragen. V. 291
schafft, bey dem daselbst angestellten Müntz-Convent ihre
gemeinnützige und ersprießliche Consilia beyzutragen, befehlen möchten. IV. 1036
an denselben schreibt der Käyser Leopoldus, wegen der sechs dem Rhein am
nächsten gelegenen Cräyße Zusammenkunfft zu Franckfurt am Mäyn. VIII. 517.
bittet, als Bischoff zu Bamberg und ausschreibender Fürst des Fränckischen
Cräyßes, den Käyserlichen General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu
Baden-Baden, daß er die Festung Philippsburg und Fort de Kehl, zu besichtigen,
was zu ihrer jährlichen Versorgung gehöre, den Uberschlag zu machen, und ihm
solches zu avisiren belieben möchte. V. 7 wird von Käyser Leopoldo versichert,
daß dasjenige, was in der neundten Chur-Sache vorgenommen worden, weder
Chur-Trier, Cölln und Pfaltz, noch sonst temanden zum Nachtheil geschehen, und
ersuchet, solches im Churfürstlichen Collegio bekannt machen zu lassen. V. 71
denselben bitten die in der neundten Chur-Sache correspondirenden Fürstlichen
Gesandten, daß er, als Director im Churfürstlichen Collegio, das Herzogliche
Hannoverische Ansuchen, wegen der neundten Chur, möglist hintertreiben möchte.
V. 73 wird von Käyser Leopoldo gebeten, die der neundten Chur-Sache sich
opponirende Fürsten zu befriedigen. V. 141 invitiret die Stadt Regenspurg,
iemand von den Ihrigen auf den Müntz-Probations-Tag nach Augspurg zu schicken.
V. 544 demselben entdecket Hertzog George Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell
seine Meynung, wegen derer im Müntz-Wesen eingerissenen Gebrechen. V. 267
ingleichen die Königliche Schwedische Regierung in denen Hertzogthümern Bremen
und Vehrden. V. 271 gegen denselben erbietet sich Churfürst Friedrich der III zu
Brandenburg, zu Abhelffung derer Gebrechen im Müntz-Wesen, alles mögliche
beyzutragen. V. 291
<TEI><text><body><div><l><pbfacs="#f1040"/>
schafft, bey dem daselbst angestellten Müntz-Convent ihre
gemeinnützige und ersprießliche Consilia beyzutragen, befehlen möchten. IV. 1036
an denselben schreibt der Käyser Leopoldus, wegen der sechs dem Rhein am
nächsten gelegenen Cräyße Zusammenkunfft zu Franckfurt am Mäyn. VIII. 517.
bittet, als Bischoff zu Bamberg und ausschreibender Fürst des Fränckischen
Cräyßes, den Käyserlichen General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu
Baden-Baden, daß er die Festung Philippsburg und Fort de Kehl, zu besichtigen,
was zu ihrer jährlichen Versorgung gehöre, den Uberschlag zu machen, und ihm
solches zu avisiren belieben möchte. V. 7 wird von Käyser Leopoldo versichert,
daß dasjenige, was in der neundten Chur-Sache vorgenommen worden, weder
Chur-Trier, Cölln und Pfaltz, noch sonst temanden zum Nachtheil geschehen, und
ersuchet, solches im Churfürstlichen Collegio bekannt machen zu lassen. V. 71
denselben bitten die in der neundten Chur-Sache correspondirenden Fürstlichen
Gesandten, daß er, als Director im Churfürstlichen Collegio, das Herzogliche
Hannoverische Ansuchen, wegen der neundten Chur, möglist hintertreiben möchte.
V. 73 wird von Käyser Leopoldo gebeten, die der neundten Chur-Sache sich
opponirende Fürsten zu befriedigen. V. 141 invitiret die Stadt Regenspurg,
iemand von den Ihrigen auf den Müntz-Probations-Tag nach Augspurg zu schicken.
V. 544 demselben entdecket Hertzog George Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell
seine Meynung, wegen derer im Müntz-Wesen eingerissenen Gebrechen. V. 267
ingleichen die Königliche Schwedische Regierung in denen Hertzogthümern Bremen
und Vehrden. V. 271 gegen denselben erbietet sich Churfürst Friedrich der III zu
Brandenburg, zu Abhelffung derer Gebrechen im Müntz-Wesen, alles mögliche
beyzutragen. V. 291
</l></div></body></text></TEI>
[1040]
schafft, bey dem daselbst angestellten Müntz-Convent ihre gemeinnützige und ersprießliche Consilia beyzutragen, befehlen möchten. IV. 1036 an denselben schreibt der Käyser Leopoldus, wegen der sechs dem Rhein am nächsten gelegenen Cräyße Zusammenkunfft zu Franckfurt am Mäyn. VIII. 517. bittet, als Bischoff zu Bamberg und ausschreibender Fürst des Fränckischen Cräyßes, den Käyserlichen General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, daß er die Festung Philippsburg und Fort de Kehl, zu besichtigen, was zu ihrer jährlichen Versorgung gehöre, den Uberschlag zu machen, und ihm solches zu avisiren belieben möchte. V. 7 wird von Käyser Leopoldo versichert, daß dasjenige, was in der neundten Chur-Sache vorgenommen worden, weder Chur-Trier, Cölln und Pfaltz, noch sonst temanden zum Nachtheil geschehen, und ersuchet, solches im Churfürstlichen Collegio bekannt machen zu lassen. V. 71 denselben bitten die in der neundten Chur-Sache correspondirenden Fürstlichen Gesandten, daß er, als Director im Churfürstlichen Collegio, das Herzogliche Hannoverische Ansuchen, wegen der neundten Chur, möglist hintertreiben möchte. V. 73 wird von Käyser Leopoldo gebeten, die der neundten Chur-Sache sich opponirende Fürsten zu befriedigen. V. 141 invitiret die Stadt Regenspurg, iemand von den Ihrigen auf den Müntz-Probations-Tag nach Augspurg zu schicken. V. 544 demselben entdecket Hertzog George Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell seine Meynung, wegen derer im Müntz-Wesen eingerissenen Gebrechen. V. 267 ingleichen die Königliche Schwedische Regierung in denen Hertzogthümern Bremen und Vehrden. V. 271 gegen denselben erbietet sich Churfürst Friedrich der III zu Brandenburg, zu Abhelffung derer Gebrechen im Müntz-Wesen, alles mögliche beyzutragen. V. 291
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1040>, abgerufen am 01.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.