versichert die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, daß er dem
Schwäbischen Cräyß alle mögliche Erleichterung verschaffen wolle. VI. 245 wird
von der Reichs-Versammlung zu Regenspurg ersuchet, dem Cardinal von Lamberg,
wegen der von dem General Gronßfeld wider ihn spargirten unerweißlichen
Imputationen, zulängliche Satisfaction zu verschaffen. VI. 249 befiehlet die in
der Streitigkeit zwischen dem Cardinal von Lamberg und dem General Gronßfeld
gedruckte Schrifften zu supprimiren. VI. 288 bey demselben beschweret sich
obgedachter Graf von Solms über einige Excesse, so daselbst an dem Rathhause, wo
das Cammer-Gerichte gehalten wird, vorgegangen. VI. 301 wird von dem Magistrat
zu Augspurg von denen Gewaltthätigkeiten, so die Frantzosen daselbst verübet,
benachrichtiget, und ersuchet, ihrer Stadt vor den erlittenen Schaden zu einer
billigen Indemnisation zu verhelffen. VI. 318. 342 dessen Absterben notificiret
der Käyser Josephus denen Reichs-Fürsten. VI. 416Leopold, Fürst zu Anhalt-Dessau, demselben condoliret
Churfürst Friedrich der III. zu Brandenburg wegen Absterben seines Herrn Vaters.
IV. 957 dancket Churfürst Friedrich dem III. zu Brandenburg vor dessen
Condolenz. IV. 958 demselben gratuliret Käyser Leopoldus zur angetretenen
Regierung, und versichert ihn seiner Zuneigung und Protection. IV. 1167 erhält
von König Christian dem V. in Dänemarck eine Gratulation zu angetretener
Regierung. IV. 1198 referiret, als Königlicher Preussischer commandirender
General, dem Könige in Preussen den Verlauff der Attaquir- und Eroberung der
Festung Landau. VI. 366.
versichert die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, daß er dem
Schwäbischen Cräyß alle mögliche Erleichterung verschaffen wolle. VI. 245 wird
von der Reichs-Versammlung zu Regenspurg ersuchet, dem Cardinal von Lamberg,
wegen der von dem General Gronßfeld wider ihn spargirten unerweißlichen
Imputationen, zulängliche Satisfaction zu verschaffen. VI. 249 befiehlet die in
der Streitigkeit zwischen dem Cardinal von Lamberg und dem General Gronßfeld
gedruckte Schrifften zu supprimiren. VI. 288 bey demselben beschweret sich
obgedachter Graf von Solms über einige Excesse, so daselbst an dem Rathhause, wo
das Cammer-Gerichte gehalten wird, vorgegangen. VI. 301 wird von dem Magistrat
zu Augspurg von denen Gewaltthätigkeiten, so die Frantzosen daselbst verübet,
benachrichtiget, und ersuchet, ihrer Stadt vor den erlittenen Schaden zu einer
billigen Indemnisation zu verhelffen. VI. 318. 342 dessen Absterben notificiret
der Käyser Josephus denen Reichs-Fürsten. VI. 416Leopold, Fürst zu Anhalt-Dessau, demselben condoliret
Churfürst Friedrich der III. zu Brandenburg wegen Absterben seines Herrn Vaters.
IV. 957 dancket Churfürst Friedrich dem III. zu Brandenburg vor dessen
Condolenz. IV. 958 demselben gratuliret Käyser Leopoldus zur angetretenen
Regierung, und versichert ihn seiner Zuneigung und Protection. IV. 1167 erhält
von König Christian dem V. in Dänemarck eine Gratulation zu angetretener
Regierung. IV. 1198 referiret, als Königlicher Preussischer commandirender
General, dem Könige in Preussen den Verlauff der Attaquir- und Eroberung der
Festung Landau. VI. 366.
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versichert die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, daß er dem
Schwäbischen Cräyß alle mögliche Erleichterung verschaffen wolle. VI. 245 wird
von der Reichs-Versammlung zu Regenspurg ersuchet, dem Cardinal von Lamberg,
wegen der von dem General Gronßfeld wider ihn spargirten unerweißlichen
Imputationen, zulängliche Satisfaction zu verschaffen. VI. 249 befiehlet die in
der Streitigkeit zwischen dem Cardinal von Lamberg und dem General Gronßfeld
gedruckte Schrifften zu supprimiren. VI. 288 bey demselben beschweret sich
obgedachter Graf von Solms über einige Excesse, so daselbst an dem Rathhause, wo
das Cammer-Gerichte gehalten wird, vorgegangen. VI. 301 wird von dem Magistrat
zu Augspurg von denen Gewaltthätigkeiten, so die Frantzosen daselbst verübet,
benachrichtiget, und ersuchet, ihrer Stadt vor den erlittenen Schaden zu einer
billigen Indemnisation zu verhelffen. VI. 318. 342 dessen Absterben notificiret
der Käyser Josephus denen Reichs-Fürsten. VI. 416</l><l><hirendition="#in">L</hi>eopold, Fürst zu Anhalt-Dessau, demselben condoliret
Churfürst Friedrich der III. zu Brandenburg wegen Absterben seines Herrn Vaters.
IV. 957 dancket Churfürst Friedrich dem III. zu Brandenburg vor dessen
Condolenz. IV. 958 demselben gratuliret Käyser Leopoldus zur angetretenen
Regierung, und versichert ihn seiner Zuneigung und Protection. IV. 1167 erhält
von König Christian dem V. in Dänemarck eine Gratulation zu angetretener
Regierung. IV. 1198 referiret, als Königlicher Preussischer commandirender
General, dem Könige in Preussen den Verlauff der Attaquir- und Eroberung der
Festung Landau. VI. 366.
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versichert die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, daß er dem Schwäbischen Cräyß alle mögliche Erleichterung verschaffen wolle. VI. 245 wird von der Reichs-Versammlung zu Regenspurg ersuchet, dem Cardinal von Lamberg, wegen der von dem General Gronßfeld wider ihn spargirten unerweißlichen Imputationen, zulängliche Satisfaction zu verschaffen. VI. 249 befiehlet die in der Streitigkeit zwischen dem Cardinal von Lamberg und dem General Gronßfeld gedruckte Schrifften zu supprimiren. VI. 288 bey demselben beschweret sich obgedachter Graf von Solms über einige Excesse, so daselbst an dem Rathhause, wo das Cammer-Gerichte gehalten wird, vorgegangen. VI. 301 wird von dem Magistrat zu Augspurg von denen Gewaltthätigkeiten, so die Frantzosen daselbst verübet, benachrichtiget, und ersuchet, ihrer Stadt vor den erlittenen Schaden zu einer billigen Indemnisation zu verhelffen. VI. 318. 342 dessen Absterben notificiret der Käyser Josephus denen Reichs-Fürsten. VI. 416 Leopold, Fürst zu Anhalt-Dessau, demselben condoliret Churfürst Friedrich der III. zu Brandenburg wegen Absterben seines Herrn Vaters. IV. 957 dancket Churfürst Friedrich dem III. zu Brandenburg vor dessen Condolenz. IV. 958 demselben gratuliret Käyser Leopoldus zur angetretenen Regierung, und versichert ihn seiner Zuneigung und Protection. IV. 1167 erhält von König Christian dem V. in Dänemarck eine Gratulation zu angetretener Regierung. IV. 1198 referiret, als Königlicher Preussischer commandirender General, dem Könige in Preussen den Verlauff der Attaquir- und Eroberung der Festung Landau. VI. 366.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1031>, abgerufen am 01.07.2024.
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