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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Speyer, über des Magistrats daselbst Eingriffe in die Cammer-Gerichts-Jurisdiction. VIII. 117 denselben ersuchet Pfaltzgraf Friedrich Ludwig zu Zweybrücken, Verfügung zu thun, daß der Cammer-Gerichts-Fiscal wegen der restirenden Cammer-Zieler nicht wider ihn verfahren möge. III. 868 bey demselben urgiren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses die Abführung derer in gedachtem Cräysse einqvartierten Völcker. III. 877. 884 bey demselben beschweret sich die Stadt Cölln über die von denen Fürstlichen Oßnabrückischen Völckern vorgenommene Anhaltung ihrer reisenden Bürger. III. 891 bey demselben urgiret der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg die schleunige Abführung der Käyserlichen Trouppen aus denen Reichs-Cräyssen. III. 904 wird von Pfatzgraf Friedrich Ludwigen von Zweybrücken ersuchet, zum schleunigen Abmarsch seiner Völcker aus denen Zweybrückischen Landen Ordre ergehen zu lassen. III. 914 bey demselben beschweret sich das Cammer-Gericht zu Speyer über den Magistrat daselbst, daß er das wider eines Cammer-Gerichts-Assessoris gesprochene Urtheil nicht exequiren wollen. III. 953 bey bemselben beklaget sich Churfürst Johann Hugo von Trier, daß ihm von der Cron Franckreich die Huldigung zugemuthet worden, wegen der Probstey Weissenburg. III. 979 bey demselben beklaget sich Graf Friedrich Casimir zu Hanau, daß er von der Cron Franckreich vor die zu Metz angeordnete Cammer citiret worden. III. 989 bey demselben beklaget sich Pfaltzgraf Leopold Ludwig zu Veldentz über die Frantzösischen im Elsaß formirten Praetensiones. III. 1003. 1017 bey demselben intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, vor die Stadt Memmingen, wegen der Moderation ihres Matricular-Anschlags. III. 1013 demselben klaget die unmittelbare Reichs-Ritterschafft im Unter-Elsaß ihren unglücklichen Zustand wegen der
Speyer, über des Magistrats daselbst Eingriffe in die Cammer-Gerichts-Jurisdiction. VIII. 117 denselben ersuchet Pfaltzgraf Friedrich Ludwig zu Zweybrücken, Verfügung zu thun, daß der Cammer-Gerichts-Fiscal wegen der restirenden Cammer-Zieler nicht wider ihn verfahren möge. III. 868 bey demselben urgiren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses die Abführung derer in gedachtem Cräysse einqvartierten Völcker. III. 877. 884 bey demselben beschweret sich die Stadt Cölln über die von denen Fürstlichen Oßnabrückischen Völckern vorgenommene Anhaltung ihrer reisenden Bürger. III. 891 bey demselben urgiret der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg die schleunige Abführung der Käyserlichen Trouppen aus denen Reichs-Cräyssen. III. 904 wird von Pfatzgraf Friedrich Ludwigen von Zweybrücken ersuchet, zum schleunigen Abmarsch seiner Völcker aus denen Zweybrückischen Landen Ordre ergehen zu lassen. III. 914 bey demselben beschweret sich das Cammer-Gericht zu Speyer über den Magistrat daselbst, daß er das wider eines Cammer-Gerichts-Assessoris gesprochene Urtheil nicht exequiren wollen. III. 953 bey bemselben beklaget sich Churfürst Johann Hugo von Trier, daß ihm von der Cron Franckreich die Huldigung zugemuthet worden, wegen der Probstey Weissenburg. III. 979 bey demselben beklaget sich Graf Friedrich Casimir zu Hanau, daß er von der Cron Franckreich vor die zu Metz angeordnete Cammer citiret worden. III. 989 bey demselben beklaget sich Pfaltzgraf Leopold Ludwig zu Veldentz über die Frantzösischen im Elsaß formirten Praetensiones. III. 1003. 1017 bey demselben intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, vor die Stadt Memmingen, wegen der Moderation ihres Matricular-Anschlags. III. 1013 demselben klaget die unmittelbare Reichs-Ritterschafft im Unter-Elsaß ihren unglücklichen Zustand wegen der
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                     einqvartierten Völcker. III. 877. 884 bey demselben beschweret sich die Stadt
                     Cölln über die von denen Fürstlichen Oßnabrückischen Völckern vorgenommene
                     Anhaltung ihrer reisenden Bürger. III. 891 bey demselben urgiret der Fränckische
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                     denen Reichs-Cräyssen. III. 904 wird von Pfatzgraf Friedrich Ludwigen von
                     Zweybrücken ersuchet, zum schleunigen Abmarsch seiner Völcker aus denen
                     Zweybrückischen Landen Ordre ergehen zu lassen. III. 914 bey demselben
                     beschweret sich das Cammer-Gericht zu Speyer über den Magistrat daselbst, daß er
                     das wider eines Cammer-Gerichts-Assessoris gesprochene Urtheil nicht exequiren
                     wollen. III. 953 bey bemselben beklaget sich Churfürst Johann Hugo von Trier,
                     daß ihm von der Cron Franckreich die Huldigung zugemuthet worden, wegen der
                     Probstey Weissenburg. III. 979 bey demselben beklaget sich Graf Friedrich
                     Casimir zu Hanau, daß er von der Cron Franckreich vor die zu Metz angeordnete
                     Cammer citiret worden. III. 989 bey demselben beklaget sich Pfaltzgraf Leopold
                     Ludwig zu Veldentz über die Frantzösischen im Elsaß formirten Praetensiones.
                     III. 1003. 1017 bey demselben intercediren die ausschreibenden Fürsten des
                     Schwäbischen Cräysses, vor die Stadt Memmingen, wegen der Moderation ihres
                     Matricular-Anschlags. III. 1013 demselben klaget die unmittelbare
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[1014] Speyer, über des Magistrats daselbst Eingriffe in die Cammer-Gerichts-Jurisdiction. VIII. 117 denselben ersuchet Pfaltzgraf Friedrich Ludwig zu Zweybrücken, Verfügung zu thun, daß der Cammer-Gerichts-Fiscal wegen der restirenden Cammer-Zieler nicht wider ihn verfahren möge. III. 868 bey demselben urgiren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses die Abführung derer in gedachtem Cräysse einqvartierten Völcker. III. 877. 884 bey demselben beschweret sich die Stadt Cölln über die von denen Fürstlichen Oßnabrückischen Völckern vorgenommene Anhaltung ihrer reisenden Bürger. III. 891 bey demselben urgiret der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg die schleunige Abführung der Käyserlichen Trouppen aus denen Reichs-Cräyssen. III. 904 wird von Pfatzgraf Friedrich Ludwigen von Zweybrücken ersuchet, zum schleunigen Abmarsch seiner Völcker aus denen Zweybrückischen Landen Ordre ergehen zu lassen. III. 914 bey demselben beschweret sich das Cammer-Gericht zu Speyer über den Magistrat daselbst, daß er das wider eines Cammer-Gerichts-Assessoris gesprochene Urtheil nicht exequiren wollen. III. 953 bey bemselben beklaget sich Churfürst Johann Hugo von Trier, daß ihm von der Cron Franckreich die Huldigung zugemuthet worden, wegen der Probstey Weissenburg. III. 979 bey demselben beklaget sich Graf Friedrich Casimir zu Hanau, daß er von der Cron Franckreich vor die zu Metz angeordnete Cammer citiret worden. III. 989 bey demselben beklaget sich Pfaltzgraf Leopold Ludwig zu Veldentz über die Frantzösischen im Elsaß formirten Praetensiones. III. 1003. 1017 bey demselben intercediren die ausschreibenden Fürsten des Schwäbischen Cräysses, vor die Stadt Memmingen, wegen der Moderation ihres Matricular-Anschlags. III. 1013 demselben klaget die unmittelbare Reichs-Ritterschafft im Unter-Elsaß ihren unglücklichen Zustand wegen der

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1014>, abgerufen am 25.11.2024.