bey demselben urgiret Churfürst
Ferdinandus Maria in Bäyern die Endigung des noch währenden Reichs-Tages, und
Verfertigung eines förmlichen Reichs-Abschiedes. II. 836 bey demselben
suppliciret die Wienerische Judenschafft, daß er sie nicht, gleich ihren
Mit-Brüdern, aus seiner Residenz und Landen möge vertreiben lassen. II. 850
denselben bittet die Gräfin von Serini um Loßlassung ihres gefangenen Gemahls.
II. 855 ersuchet die Churfürsten zu Mäyntz, Trier und Sachsen, die Festungen
Homburg und Bitsch mit ihren Trouppen schleunig besetzen zu lassen. II. 870 bey
demselben justificiren die Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten ihr Verfahren
gegen die Stadt Braunschweig. II. 887 denselben bittet der Graf Nadasti
wehmüthigst, das über ihn gesprochene Todes-Urtheil zu mildern. II. 897 wird von
nur gedachtem Grafen um Erlaubniß, noch eine Disposition von 7000. fl. zu seiner
Seelen Heil, vor seinem Tode zu machen, gebeten. II. 899 recommandiret seinem
Principal-Commissario, Bischoff Marquardo zu Aichstädt, die schleunige
Ausmachung des Puncti Securitatis publicae. II. 900 verordnet eine Commission,
zu Beylegung der zwischen dem Churfürsten von Cölln und der Stadt Cölln
obschwebenden Differentien. II. 905 denselben bittet der Graf von Tettenbach,
daß er sein grosses Verbrechen sein Kind und Familie nicht möge entgelten
lassen. II. 911 bey demselben beschweret sich Churfürst Johann Georg der II. zu
Sachsen, über eine, mit der Universität zu Wien Approbation, gedruckte
ärgerliche und injuriöse Schrifft, wider die Evangelischen Chur-Fürsten und
Stände des Reichs. II. 930 demselben eröffnet Churfürst Johann Philipp zu Mäyntz
seine beständige Resolution bey denen wider die vereinigten Niederlande
alliirten Puissancen die gütliche Mediation der Gewalt vorzuziehen. II. 959 wird
von Churfürst Ferdinando Maria in Bäyern ersuchet, das Römische Reich, durch
seine Erklärung, vor die
bey demselben urgiret Churfürst
Ferdinandus Maria in Bäyern die Endigung des noch währenden Reichs-Tages, und
Verfertigung eines förmlichen Reichs-Abschiedes. II. 836 bey demselben
suppliciret die Wienerische Judenschafft, daß er sie nicht, gleich ihren
Mit-Brüdern, aus seiner Residenz und Landen möge vertreiben lassen. II. 850
denselben bittet die Gräfin von Serini um Loßlassung ihres gefangenen Gemahls.
II. 855 ersuchet die Churfürsten zu Mäyntz, Trier und Sachsen, die Festungen
Homburg und Bitsch mit ihren Trouppen schleunig besetzen zu lassen. II. 870 bey
demselben justificiren die Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten ihr Verfahren
gegen die Stadt Braunschweig. II. 887 denselben bittet der Graf Nadasti
wehmüthigst, das über ihn gesprochene Todes-Urtheil zu mildern. II. 897 wird von
nur gedachtem Grafen um Erlaubniß, noch eine Disposition von 7000. fl. zu seiner
Seelen Heil, vor seinem Tode zu machen, gebeten. II. 899 recommandiret seinem
Principal-Commissario, Bischoff Marquardo zu Aichstädt, die schleunige
Ausmachung des Puncti Securitatis publicae. II. 900 verordnet eine Commission,
zu Beylegung der zwischen dem Churfürsten von Cölln und der Stadt Cölln
obschwebenden Differentien. II. 905 denselben bittet der Graf von Tettenbach,
daß er sein grosses Verbrechen sein Kind und Familie nicht möge entgelten
lassen. II. 911 bey demselben beschweret sich Churfürst Johann Georg der II. zu
Sachsen, über eine, mit der Universität zu Wien Approbation, gedruckte
ärgerliche und injuriöse Schrifft, wider die Evangelischen Chur-Fürsten und
Stände des Reichs. II. 930 demselben eröffnet Churfürst Johann Philipp zu Mäyntz
seine beständige Resolution bey denen wider die vereinigten Niederlande
alliirten Puissancen die gütliche Mediation der Gewalt vorzuziehen. II. 959 wird
von Churfürst Ferdinando Maria in Bäyern ersuchet, das Römische Reich, durch
seine Erklärung, vor die
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bey demselben urgiret Churfürst
Ferdinandus Maria in Bäyern die Endigung des noch währenden Reichs-Tages, und
Verfertigung eines förmlichen Reichs-Abschiedes. II. 836 bey demselben
suppliciret die Wienerische Judenschafft, daß er sie nicht, gleich ihren
Mit-Brüdern, aus seiner Residenz und Landen möge vertreiben lassen. II. 850
denselben bittet die Gräfin von Serini um Loßlassung ihres gefangenen Gemahls.
II. 855 ersuchet die Churfürsten zu Mäyntz, Trier und Sachsen, die Festungen
Homburg und Bitsch mit ihren Trouppen schleunig besetzen zu lassen. II. 870 bey
demselben justificiren die Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten ihr Verfahren
gegen die Stadt Braunschweig. II. 887 denselben bittet der Graf Nadasti
wehmüthigst, das über ihn gesprochene Todes-Urtheil zu mildern. II. 897 wird von
nur gedachtem Grafen um Erlaubniß, noch eine Disposition von 7000. fl. zu seiner
Seelen Heil, vor seinem Tode zu machen, gebeten. II. 899 recommandiret seinem
Principal-Commissario, Bischoff Marquardo zu Aichstädt, die schleunige
Ausmachung des Puncti Securitatis publicae. II. 900 verordnet eine Commission,
zu Beylegung der zwischen dem Churfürsten von Cölln und der Stadt Cölln
obschwebenden Differentien. II. 905 denselben bittet der Graf von Tettenbach,
daß er sein grosses Verbrechen sein Kind und Familie nicht möge entgelten
lassen. II. 911 bey demselben beschweret sich Churfürst Johann Georg der II. zu
Sachsen, über eine, mit der Universität zu Wien Approbation, gedruckte
ärgerliche und injuriöse Schrifft, wider die Evangelischen Chur-Fürsten und
Stände des Reichs. II. 930 demselben eröffnet Churfürst Johann Philipp zu Mäyntz
seine beständige Resolution bey denen wider die vereinigten Niederlande
alliirten Puissancen die gütliche Mediation der Gewalt vorzuziehen. II. 959 wird
von Churfürst Ferdinando Maria in Bäyern ersuchet, das Römische Reich, durch
seine Erklärung, vor die
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bey demselben urgiret Churfürst Ferdinandus Maria in Bäyern die Endigung des noch währenden Reichs-Tages, und Verfertigung eines förmlichen Reichs-Abschiedes. II. 836 bey demselben suppliciret die Wienerische Judenschafft, daß er sie nicht, gleich ihren Mit-Brüdern, aus seiner Residenz und Landen möge vertreiben lassen. II. 850 denselben bittet die Gräfin von Serini um Loßlassung ihres gefangenen Gemahls. II. 855 ersuchet die Churfürsten zu Mäyntz, Trier und Sachsen, die Festungen Homburg und Bitsch mit ihren Trouppen schleunig besetzen zu lassen. II. 870 bey demselben justificiren die Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten ihr Verfahren gegen die Stadt Braunschweig. II. 887 denselben bittet der Graf Nadasti wehmüthigst, das über ihn gesprochene Todes-Urtheil zu mildern. II. 897 wird von nur gedachtem Grafen um Erlaubniß, noch eine Disposition von 7000. fl. zu seiner Seelen Heil, vor seinem Tode zu machen, gebeten. II. 899 recommandiret seinem Principal-Commissario, Bischoff Marquardo zu Aichstädt, die schleunige Ausmachung des Puncti Securitatis publicae. II. 900 verordnet eine Commission, zu Beylegung der zwischen dem Churfürsten von Cölln und der Stadt Cölln obschwebenden Differentien. II. 905 denselben bittet der Graf von Tettenbach, daß er sein grosses Verbrechen sein Kind und Familie nicht möge entgelten lassen. II. 911 bey demselben beschweret sich Churfürst Johann Georg der II. zu Sachsen, über eine, mit der Universität zu Wien Approbation, gedruckte ärgerliche und injuriöse Schrifft, wider die Evangelischen Chur-Fürsten und Stände des Reichs. II. 930 demselben eröffnet Churfürst Johann Philipp zu Mäyntz seine beständige Resolution bey denen wider die vereinigten Niederlande alliirten Puissancen die gütliche Mediation der Gewalt vorzuziehen. II. 959 wird von Churfürst Ferdinando Maria in Bäyern ersuchet, das Römische Reich, durch seine Erklärung, vor die
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1009>, abgerufen am 01.07.2024.
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