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Lüders, Else: Das Interesse des Staates am Frauenstimmrecht. Berlin, 1908.

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Daß wir Frauen das Stimmrecht dringend notwendig
gebrauchen, daß wir sowohl in unsern persönlichen Verhältnissen,
wie auch auf wirtschaftlichem Gebiet auf Schritt und Tritt ge-
hemmt und Ungerechtigkeiten ausgesetzt sind, ohne diesen Ein-
fluß auf die Gesetzgebung, muß selbst von Gegnern des
Frauenstimmrechts zugegeben werden. Aber man verhängt mit
seelenruhigem Gewissen diese Ungerechtigkeit über uns, weil man
das Höhere, das Staatswohl im Auge hat, und für den
Staat bedeutet das Frauenstimmrecht in den Augen vieler ja
bekanntlich einen unerhörten Schrecken. Aber wir überzeugten
Anhänger des Frauenstimmrechts wissen, daß wir das Stimm-
recht nicht nur aus egoistischem Jnteresse, um unser
selbst willen verlangen, daß wir nicht nur die Nehmenden,
sondern daß die Frauen vielmehr die Gebenden sein werden,
wenn einst die Zeit naht, wo diese Forderung der Gerechtigkeit
erfüllt wird.

Das Jnteresse des Staates am Frauenstimmrecht zu be-
gründen, ist allerdings mit einigen Schwierigkeiten verknüpft zu
einer Zeit und in einem Staate, in dem noch nicht einmal das
allgemeine Wahlrecht der Männer zu bestrittenen Grundrechten
des Volkes gehört. Stehen doch namentlich wir Preußen hin-
sichtlich des Wahlrechts tief unter den uns umgebenden Kultur-
ländern England, Frankreich, Schweiz und seit kurzem auch
Oesterreich- besteht doch in unserm deutschen Vaterlande das
schreiende Mißverhältnis, daß der deutsche Reichstag nach dem
allgemeinen Wahlrecht gewählt wird, und daß in dem größten,
einflußreichsten Preußen ein Wahlrecht besteht, welches der

Daß wir Frauen das Stimmrecht dringend notwendig
gebrauchen, daß wir sowohl in unsern persönlichen Verhältnissen,
wie auch auf wirtschaftlichem Gebiet auf Schritt und Tritt ge-
hemmt und Ungerechtigkeiten ausgesetzt sind, ohne diesen Ein-
fluß auf die Gesetzgebung, muß selbst von Gegnern des
Frauenstimmrechts zugegeben werden. Aber man verhängt mit
seelenruhigem Gewissen diese Ungerechtigkeit über uns, weil man
das Höhere, das Staatswohl im Auge hat, und für den
Staat bedeutet das Frauenstimmrecht in den Augen vieler ja
bekanntlich einen unerhörten Schrecken. Aber wir überzeugten
Anhänger des Frauenstimmrechts wissen, daß wir das Stimm-
recht nicht nur aus egoistischem Jnteresse, um unser
selbst willen verlangen, daß wir nicht nur die Nehmenden,
sondern daß die Frauen vielmehr die Gebenden sein werden,
wenn einst die Zeit naht, wo diese Forderung der Gerechtigkeit
erfüllt wird.

Das Jnteresse des Staates am Frauenstimmrecht zu be-
gründen, ist allerdings mit einigen Schwierigkeiten verknüpft zu
einer Zeit und in einem Staate, in dem noch nicht einmal das
allgemeine Wahlrecht der Männer zu bestrittenen Grundrechten
des Volkes gehört. Stehen doch namentlich wir Preußen hin-
sichtlich des Wahlrechts tief unter den uns umgebenden Kultur-
ländern England, Frankreich, Schweiz und seit kurzem auch
Oesterreich– besteht doch in unserm deutschen Vaterlande das
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Zitationshilfe: Lüders, Else: Das Interesse des Staates am Frauenstimmrecht. Berlin, 1908, S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lueders_interesse_1908/6>, abgerufen am 28.11.2024.