ser denen, so durch Winde und Stürme verursachet werden, mannichfaltig sind, und von denen, sowol die Ebbe und Fluth, als auch die Meerwirbel, oder Meerstrudel die bekanntesten f) Herr- schaft über das Meer.sind. Wegen der (f) Herrschaft über das Meer hat man ei- nen Unterschied zu machen, zwischen dem großen Weltmeere, und zwischen denen Theilen des Meeres, welche zum großen Welt- meere nicht zu rechnen, sondern ihre besondere Beynamen füh- ren. Jenes ist keiner eigenthümlichen Herrschaft fähig; diese aber können der eigenthümlichen Herrschaft unterworfen wer- den. Jn unserer Akademie der Kaufl. haben wir von dem Meere in einem besondern Artikel ausführlich gehandelt.
§. 644.
2) See.
Eine (2) See heißt ein stillstehendes großes süßes Wasser, so niemals vertrocknet, mehrentheils an keinem Meere hängt, (es geschehe denn solches vermittelst eines Ausflusses,) und so tief ist, daß man es von einem Moraste unterscheiden kann . Es giebt Seen, darauf große Schiffe gehen, als da ist der Bodensee, Genfersee etc. Es giebt aber auch kleinere Seen, wel- che nicht schiffbar sind, sondern nur ein quellender Wasserpfuhl und stillstehendes Gewässer; dergleichen in der ganzen Welt un- zähliche sind. Die mehresten Seen sind fischreich. Siehe ein mehrers in einem besondern Artikel unserer Akad. der Kaufl.
(*) Hier haben wir die See erkläret, so, wie sie dem Mee- re entgegen gesetzet wird; sonst aber heißt See nicht nur so viel, als das große Weltmeer (§. 643.), sondern auch so viel, als ein anderes zwischen etlichen Ländern gelege- nes großes Meer, als z. E. die mittelländische See, und die Ostsee, oder das balthische Meer. Daher diejenige Handlung, welche über Meere und Seen getrieben wird, die Seehandlung genennet wird (§. 272).
§. 645.
3) Fluß oder Strom.
Ein (3) Fluß oder Strom ist ein starkes Wasser, welches durch gewisse vertiefte Rinnen oder Gänge, die es ihm in den Erdboden gemacht hat, seinen ordentlichen Lauf hat, und im- mer größer zu werden pfleget, so, daß es auch Schiffe tragen kann. Es fallen die Flüsse endlich in andere Flüsse, oder stür- zen sich unmittelbar in das Meer, in welchem letzten Falle es, eigentlich zu reden, ein Strom genennet wird. Wenn der Fluß eine solche Tiefe und Breite erhält, daß er zur Fahrt mit- telmäßiger, oder auch wol ziemlich großer Schiffe dienlich wird, heißt er ein schiffbarer Fluß.
§. 646.
4) Canal.
Ein (4) Canal ist ein durch Kunst gemachter Fluß, oder gros- ser Graben, der entweder ein morastiges und sumpfigtes Land trocken zu machen, oder aber einen Fluß in den andern, und ein Meer in das andere, der Schifffahrt und Handlung wegen, zu leiten, gegraben worden ist: dergleichen in Deutschland, Holland, Jtalien, Frankreich, genug zu sehen sind. Es ist eine sehr nützliche Arbeit, wenn die Flüsse in einander durch Canäle geleitet werden, indem dadurch die Wasserfuhrten in
die
3 Th. 6 Cap. Von der
ſer denen, ſo durch Winde und Stuͤrme verurſachet werden, mannichfaltig ſind, und von denen, ſowol die Ebbe und Fluth, als auch die Meerwirbel, oder Meerſtrudel die bekannteſten f) Herr- ſchaft uͤber das Meer.ſind. Wegen der (f) Herrſchaft uͤber das Meer hat man ei- nen Unterſchied zu machen, zwiſchen dem großen Weltmeere, und zwiſchen denen Theilen des Meeres, welche zum großen Welt- meere nicht zu rechnen, ſondern ihre beſondere Beynamen fuͤh- ren. Jenes iſt keiner eigenthuͤmlichen Herrſchaft faͤhig; dieſe aber koͤnnen der eigenthuͤmlichen Herrſchaft unterworfen wer- den. Jn unſerer Akademie der Kaufl. haben wir von dem Meere in einem beſondern Artikel ausfuͤhrlich gehandelt.
§. 644.
2) See.
Eine (2) See heißt ein ſtillſtehendes großes ſuͤßes Waſſer, ſo niemals vertrocknet, mehrentheils an keinem Meere haͤngt, (es geſchehe denn ſolches vermittelſt eines Ausfluſſes,) und ſo tief iſt, daß man es von einem Moraſte unterſcheiden kann . Es giebt Seen, darauf große Schiffe gehen, als da iſt der Bodenſee, Genferſee ꝛc. Es giebt aber auch kleinere Seen, wel- che nicht ſchiffbar ſind, ſondern nur ein quellender Waſſerpfuhl und ſtillſtehendes Gewaͤſſer; dergleichen in der ganzen Welt un- zaͤhliche ſind. Die mehreſten Seen ſind fiſchreich. Siehe ein mehrers in einem beſondern Artikel unſerer Akad. der Kaufl.
(*) Hier haben wir die See erklaͤret, ſo, wie ſie dem Mee- re entgegen geſetzet wird; ſonſt aber heißt See nicht nur ſo viel, als das große Weltmeer (§. 643.), ſondern auch ſo viel, als ein anderes zwiſchen etlichen Laͤndern gelege- nes großes Meer, als z. E. die mittellaͤndiſche See, und die Oſtſee, oder das balthiſche Meer. Daher diejenige Handlung, welche uͤber Meere und Seen getrieben wird, die Seehandlung genennet wird (§. 272).
§. 645.
3) Fluß oder Strom.
Ein (3) Fluß oder Strom iſt ein ſtarkes Waſſer, welches durch gewiſſe vertiefte Rinnen oder Gaͤnge, die es ihm in den Erdboden gemacht hat, ſeinen ordentlichen Lauf hat, und im- mer groͤßer zu werden pfleget, ſo, daß es auch Schiffe tragen kann. Es fallen die Fluͤſſe endlich in andere Fluͤſſe, oder ſtuͤr- zen ſich unmittelbar in das Meer, in welchem letzten Falle es, eigentlich zu reden, ein Strom genennet wird. Wenn der Fluß eine ſolche Tiefe und Breite erhaͤlt, daß er zur Fahrt mit- telmaͤßiger, oder auch wol ziemlich großer Schiffe dienlich wird, heißt er ein ſchiffbarer Fluß.
§. 646.
4) Canal.
Ein (4) Canal iſt ein durch Kunſt gemachter Fluß, oder groſ- ſer Graben, der entweder ein moraſtiges und ſumpfigtes Land trocken zu machen, oder aber einen Fluß in den andern, und ein Meer in das andere, der Schifffahrt und Handlung wegen, zu leiten, gegraben worden iſt: dergleichen in Deutſchland, Holland, Jtalien, Frankreich, genug zu ſehen ſind. Es iſt eine ſehr nuͤtzliche Arbeit, wenn die Fluͤſſe in einander durch Canaͤle geleitet werden, indem dadurch die Waſſerfuhrten in
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3 Th. 6 Cap. Von der
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als auch die Meerwirbel, oder Meerſtrudel die bekannteſten
ſind. Wegen der (f) Herrſchaft uͤber das Meer hat man ei-
nen Unterſchied zu machen, zwiſchen dem großen Weltmeere,
und zwiſchen denen Theilen des Meeres, welche zum großen Welt-
meere nicht zu rechnen, ſondern ihre beſondere Beynamen fuͤh-
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aber koͤnnen der eigenthuͤmlichen Herrſchaft unterworfen wer-
den. Jn unſerer Akademie der Kaufl. haben wir von dem
Meere in einem beſondern Artikel ausfuͤhrlich gehandelt.
f) Herr-
ſchaft uͤber
das Meer.
§. 644.
Eine (2) See heißt ein ſtillſtehendes großes ſuͤßes Waſſer,
ſo niemals vertrocknet, mehrentheils an keinem Meere haͤngt,
(es geſchehe denn ſolches vermittelſt eines Ausfluſſes,) und ſo
tief iſt, daß man es von einem Moraſte unterſcheiden kann .
Es giebt Seen, darauf große Schiffe gehen, als da iſt der
Bodenſee, Genferſee ꝛc. Es giebt aber auch kleinere Seen, wel-
che nicht ſchiffbar ſind, ſondern nur ein quellender Waſſerpfuhl
und ſtillſtehendes Gewaͤſſer; dergleichen in der ganzen Welt un-
zaͤhliche ſind. Die mehreſten Seen ſind fiſchreich. Siehe ein
mehrers in einem beſondern Artikel unſerer Akad. der Kaufl.
⁽*⁾ Hier haben wir die See erklaͤret, ſo, wie ſie dem Mee-
re entgegen geſetzet wird; ſonſt aber heißt See nicht nur
ſo viel, als das große Weltmeer (§. 643.), ſondern auch
ſo viel, als ein anderes zwiſchen etlichen Laͤndern gelege-
nes großes Meer, als z. E. die mittellaͤndiſche See, und
die Oſtſee, oder das balthiſche Meer. Daher diejenige
Handlung, welche uͤber Meere und Seen getrieben wird,
die Seehandlung genennet wird (§. 272).
§. 645.
Ein (3) Fluß oder Strom iſt ein ſtarkes Waſſer, welches
durch gewiſſe vertiefte Rinnen oder Gaͤnge, die es ihm in den
Erdboden gemacht hat, ſeinen ordentlichen Lauf hat, und im-
mer groͤßer zu werden pfleget, ſo, daß es auch Schiffe tragen
kann. Es fallen die Fluͤſſe endlich in andere Fluͤſſe, oder ſtuͤr-
zen ſich unmittelbar in das Meer, in welchem letzten Falle es,
eigentlich zu reden, ein Strom genennet wird. Wenn der
Fluß eine ſolche Tiefe und Breite erhaͤlt, daß er zur Fahrt mit-
telmaͤßiger, oder auch wol ziemlich großer Schiffe dienlich wird,
heißt er ein ſchiffbarer Fluß.
§. 646.
Ein (4) Canal iſt ein durch Kunſt gemachter Fluß, oder groſ-
ſer Graben, der entweder ein moraſtiges und ſumpfigtes Land
trocken zu machen, oder aber einen Fluß in den andern, und
ein Meer in das andere, der Schifffahrt und Handlung wegen,
zu leiten, gegraben worden iſt: dergleichen in Deutſchland,
Holland, Jtalien, Frankreich, genug zu ſehen ſind. Es iſt
eine ſehr nuͤtzliche Arbeit, wenn die Fluͤſſe in einander durch
Canaͤle geleitet werden, indem dadurch die Waſſerfuhrten in
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 316. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/920>, abgerufen am 24.11.2024.
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