Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756.Einleitung zur den, als aus der Geographie, welche anzeiget, was die Na-tur diesen oder jenen Ländern versaget, und ihre Einwohner sich daher von außen herzu führen lassen müssen, theils zur nö- thigen Erhaltung, theils auch wol zur Wollust. Beydes, den Einkauf und Vertrieb der Waaren, befördert nicht wenig ei- ne richtige und umständliche Nachricht von den Seestädten, Handels- und Wechselplätzen, und von den Messen und Jahr- märkten jedes Orts, welche eine gute, und insonderheit auf die Kaufmannschaft eingerichtete Geographie gleichfalls mit- theilet. Jst nun dem Kaufmanne bekannt, woher er seine Waa- ren holen, und wohin er sie wieder vertreiben kann: so muß er ferner b) die gewöhnlichen und kürzesten Wege wissen, auf welchen die Waaren zu Wasser und Lande mit den geringsten Kosten, und mit der wenigsten Gefahr, von diesem oder jenem Orte an den Ort ihrer Bestimmung gebracht werden können; daher müssen ihm die Stapel- und Niederlagsstädte, ingleichen die Zollhäuser und Seehäfen, welche die Waaren unterweges paßiren müssen, nicht unbekannt seyn. Endlich so muß auch ein Kaufmann c) sowol bey dem Einkaufe als Verkaufe der Waaren an einem jeden Orte die dasigen Münzen (§. 11.) Ge- wichte und Maaße (§. 12.) und die daselbst gewöhnliche Art und Weise zu handeln, wohl inne haben. Alles dieses sind sol- che Dinge, wovon eine vollständige Kaufmannsgeographie Nachricht ertheilen muß, woraus denn dieser ihre Nothwendig- keit und Nutzbarkeit vor einen Kaufmann sattsam erhellet. Anlangend insbesondere die geographische Kenntniß eines Kaufmanns, und ihre Gränzen: so ergiebt sich aus dem vo- rigen von sich selbst, daß ein Kaufmann, der im Großen han- deln, und sich insonderheit auf die Handlung zur See einlassen will, nicht nur überhaupt von den vier Welttheilen, und wie die Seefahrt nach jedem eingerichtet, auch welche Länder in allen vier Welttheilen diejenigen sind, die wegen der Kauf- mannschaft am meisten befahren werden, hinlängliche Wissen- schaft haben müsse; sondern daß er auch, in so fern er in Eu- ropa seinen Handel treibt, vorzüglich Europa, und in solchem dessen vornehmste Reiche und Länder, in seinem Zusammenhan- ge genau kennen, hauptsächlich aber wissen müsse, was jedes Land und jeder Ort hervorbringe und fabricire, von welchen Oertern die Waaren im Ueberflusse und am besten, auch am wohlfeilsten, hergeholet werden können, nach welchen Ländern und Orten diese oder jene Waare mit Vortheil zu vertreiben, u. s. w. Wenigstens ist, wo nicht die allgemeine Geographie, doch die absonderliche, nämlich derer Länder und Oerter, aus welchen, oder wohin, ein Kaufmann seine Waaren zu holen, oder zu verschicken, gedenket, für denselben, (er handele gleich im Großen, oder im Kleinen,) ganz unentbehrlich, als ohne deren Kenntniß er in großer Gefahr ist, falsche Maaßregeln zu neh- men; oder gar öfters durch Commißionärs, denen er sich an- zuvertrauen verbunden ist, betrogen zu werden. Zugeschwei- gen, daß es vor einen Handelsmann allezeit rühmlich ist, von seiner
Einleitung zur den, als aus der Geographie, welche anzeiget, was die Na-tur dieſen oder jenen Laͤndern verſaget, und ihre Einwohner ſich daher von außen herzu fuͤhren laſſen muͤſſen, theils zur noͤ- thigen Erhaltung, theils auch wol zur Wolluſt. Beydes, den Einkauf und Vertrieb der Waaren, befoͤrdert nicht wenig ei- ne richtige und umſtaͤndliche Nachricht von den Seeſtaͤdten, Handels- und Wechſelplaͤtzen, und von den Meſſen und Jahr- maͤrkten jedes Orts, welche eine gute, und inſonderheit auf die Kaufmannſchaft eingerichtete Geographie gleichfalls mit- theilet. Jſt nun dem Kaufmanne bekannt, woher er ſeine Waa- ren holen, und wohin er ſie wieder vertreiben kann: ſo muß er ferner b) die gewoͤhnlichen und kuͤrzeſten Wege wiſſen, auf welchen die Waaren zu Waſſer und Lande mit den geringſten Koſten, und mit der wenigſten Gefahr, von dieſem oder jenem Orte an den Ort ihrer Beſtimmung gebracht werden koͤnnen; daher muͤſſen ihm die Stapel- und Niederlagsſtaͤdte, ingleichen die Zollhaͤuſer und Seehaͤfen, welche die Waaren unterweges paßiren muͤſſen, nicht unbekannt ſeyn. Endlich ſo muß auch ein Kaufmann c) ſowol bey dem Einkaufe als Verkaufe der Waaren an einem jeden Orte die daſigen Muͤnzen (§. 11.) Ge- wichte und Maaße (§. 12.) und die daſelbſt gewoͤhnliche Art und Weiſe zu handeln, wohl inne haben. Alles dieſes ſind ſol- che Dinge, wovon eine vollſtaͤndige Kaufmannsgeographie Nachricht ertheilen muß, woraus denn dieſer ihre Nothwendig- keit und Nutzbarkeit vor einen Kaufmann ſattſam erhellet. Anlangend insbeſondere die geographiſche Kenntniß eines Kaufmanns, und ihre Graͤnzen: ſo ergiebt ſich aus dem vo- rigen von ſich ſelbſt, daß ein Kaufmann, der im Großen han- deln, und ſich inſonderheit auf die Handlung zur See einlaſſen will, nicht nur uͤberhaupt von den vier Welttheilen, und wie die Seefahrt nach jedem eingerichtet, auch welche Laͤnder in allen vier Welttheilen diejenigen ſind, die wegen der Kauf- mannſchaft am meiſten befahren werden, hinlaͤngliche Wiſſen- ſchaft haben muͤſſe; ſondern daß er auch, in ſo fern er in Eu- ropa ſeinen Handel treibt, vorzuͤglich Europa, und in ſolchem deſſen vornehmſte Reiche und Laͤnder, in ſeinem Zuſammenhan- ge genau kennen, hauptſaͤchlich aber wiſſen muͤſſe, was jedes Land und jeder Ort hervorbringe und fabricire, von welchen Oertern die Waaren im Ueberfluſſe und am beſten, auch am wohlfeilſten, hergeholet werden koͤnnen, nach welchen Laͤndern und Orten dieſe oder jene Waare mit Vortheil zu vertreiben, u. ſ. w. Wenigſtens iſt, wo nicht die allgemeine Geographie, doch die abſonderliche, naͤmlich derer Laͤnder und Oerter, aus welchen, oder wohin, ein Kaufmann ſeine Waaren zu holen, oder zu verſchicken, gedenket, fuͤr denſelben, (er handele gleich im Großen, oder im Kleinen,) ganz unentbehrlich, als ohne deren Kenntniß er in großer Gefahr iſt, falſche Maaßregeln zu neh- men; oder gar oͤfters durch Commißionaͤrs, denen er ſich an- zuvertrauen verbunden iſt, betrogen zu werden. Zugeſchwei- gen, daß es vor einen Handelsmann allezeit ruͤhmlich iſt, von ſeiner
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Einleitung zur
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ſich daher von außen herzu fuͤhren laſſen muͤſſen, theils zur noͤ-
thigen Erhaltung, theils auch wol zur Wolluſt. Beydes, den
Einkauf und Vertrieb der Waaren, befoͤrdert nicht wenig ei-
ne richtige und umſtaͤndliche Nachricht von den Seeſtaͤdten,
Handels- und Wechſelplaͤtzen, und von den Meſſen und Jahr-
maͤrkten jedes Orts, welche eine gute, und inſonderheit auf
die Kaufmannſchaft eingerichtete Geographie gleichfalls mit-
theilet. Jſt nun dem Kaufmanne bekannt, woher er ſeine Waa-
ren holen, und wohin er ſie wieder vertreiben kann: ſo muß
er ferner b) die gewoͤhnlichen und kuͤrzeſten Wege wiſſen, auf
welchen die Waaren zu Waſſer und Lande mit den geringſten
Koſten, und mit der wenigſten Gefahr, von dieſem oder jenem
Orte an den Ort ihrer Beſtimmung gebracht werden koͤnnen;
daher muͤſſen ihm die Stapel- und Niederlagsſtaͤdte, ingleichen
die Zollhaͤuſer und Seehaͤfen, welche die Waaren unterweges
paßiren muͤſſen, nicht unbekannt ſeyn. Endlich ſo muß auch
ein Kaufmann c) ſowol bey dem Einkaufe als Verkaufe der
Waaren an einem jeden Orte die daſigen Muͤnzen (§. 11.) Ge-
wichte und Maaße (§. 12.) und die daſelbſt gewoͤhnliche Art
und Weiſe zu handeln, wohl inne haben. Alles dieſes ſind ſol-
che Dinge, wovon eine vollſtaͤndige Kaufmannsgeographie
Nachricht ertheilen muß, woraus denn dieſer ihre Nothwendig-
keit und Nutzbarkeit vor einen Kaufmann ſattſam erhellet.
Anlangend insbeſondere die geographiſche Kenntniß eines
Kaufmanns, und ihre Graͤnzen: ſo ergiebt ſich aus dem vo-
rigen von ſich ſelbſt, daß ein Kaufmann, der im Großen han-
deln, und ſich inſonderheit auf die Handlung zur See einlaſſen
will, nicht nur uͤberhaupt von den vier Welttheilen, und
wie die Seefahrt nach jedem eingerichtet, auch welche Laͤnder
in allen vier Welttheilen diejenigen ſind, die wegen der Kauf-
mannſchaft am meiſten befahren werden, hinlaͤngliche Wiſſen-
ſchaft haben muͤſſe; ſondern daß er auch, in ſo fern er in Eu-
ropa ſeinen Handel treibt, vorzuͤglich Europa, und in ſolchem
deſſen vornehmſte Reiche und Laͤnder, in ſeinem Zuſammenhan-
ge genau kennen, hauptſaͤchlich aber wiſſen muͤſſe, was jedes
Land und jeder Ort hervorbringe und fabricire, von welchen
Oertern die Waaren im Ueberfluſſe und am beſten, auch am
wohlfeilſten, hergeholet werden koͤnnen, nach welchen Laͤndern
und Orten dieſe oder jene Waare mit Vortheil zu vertreiben,
u. ſ. w. Wenigſtens iſt, wo nicht die allgemeine Geographie,
doch die abſonderliche, naͤmlich derer Laͤnder und Oerter, aus
welchen, oder wohin, ein Kaufmann ſeine Waaren zu holen, oder
zu verſchicken, gedenket, fuͤr denſelben, (er handele gleich im
Großen, oder im Kleinen,) ganz unentbehrlich, als ohne deren
Kenntniß er in großer Gefahr iſt, falſche Maaßregeln zu neh-
men; oder gar oͤfters durch Commißionaͤrs, denen er ſich an-
zuvertrauen verbunden iſt, betrogen zu werden. Zugeſchwei-
gen, daß es vor einen Handelsmann allezeit ruͤhmlich iſt, von
ſeiner
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