fig gesuchte Schiffe gebauet werden. Die Handlung, welche zu Stockholm getrieben wird, ist groß und ansehnlich. Sie geschieht sowol vermittelst des Mälarsees nach einheimischen, als auch nach ausländischen Orten; und zwar wird solche größtentheils von den Einwohnern dieser Stadt mit ihren eige- nen Schiffen getrieben, mit welchen sie ihre Waaren nach Hol- land, Frankreich, Spanien und Portugal verführen: wiewol die Stadt und ihr Hafen auch häufig von Schiffen anderer europäischer Nationen, besonders der Holländer, Engländer, und der deutschen Seestädte, besucht wird. Die Zölle für die eingehenden Waaren, so von auswärtigen Orten nach Stock- holm gebracht werden, sind entsetzlich hoch. Jedoch ist es den Fremden erlaubt, zu Stockholm diejenigen Waaren, so sie da- hin bringen, auszuladen, ohne dafür die gewöhnlichen Zölle und andere Ausgaben zu entrichten, außer, wenn sie solche wirklich verkaufen: da hingegen sie, wenn sie keine Gelegen- heit finden, solche zu verkaufen, dieselben wieder in ihre Schiffe einladen, und wo anders hinführen können, ohne et- was weiter davon zu entrichten, als einen mäßigen Zoll von 1/2 pro Cent. Jährlich werden daselbst 2 Jahrmärkte gehal- ten, nämlich zu Michael und zur Weihnachtszeit. Von den Holmen, worauf die Stadt erbauet, von den dasigen Märkten und| Lootsen, siehe unsere Akad. der Kaufl. unter Stockholm.
(*) Jn Schweden werden Stapelstädte diejenigen Städte genannt, welche die Freyheit haben, selbst mit ihren eige- nen Schiffen, zu Aus- und Einführung der Waaren, nach ausländischen Orten zu seegeln, und sowol mit ausländi- schen als einheimischen Leuten zu handeln. Landstädte hingegen werden diejenigen in Schweden genannt, welche keinen Handel nach ausländischen Orten treiben, wenn sie auch schon an der See liegen; sondern nur die Frey- heit haben, mit einheimischen zu handeln. Jedoch steht solchen Bürgern frey, sich in Schiffsrhedereyen zu in- tereßiren, und in Stapelstädten die eingebrachten| Waaren im Ganzen zu verkaufen.
§. 304.
2) Gothen- burg.
Nach Stockholm ist Gothenburg die beste Handelsstadt in ganz Schweden. Sie liegt in Westgothland an dem Catte- gat; und hat einen sichern und so vortrefflichen Hafen, daß da- selbst eine ganze Orlogsflotte gar bequem vor Anker liegen kann: wie denn die Schifffahrt daselbst auch deswegen sehr ansehnlich ist, weil die Schweden von dar nach allen außerhalb des Cattegats gelegenen ausländischen Seestädten kommen kön- nen, ohne daß sie nöthig haben, durch den Sund oder die Ost- see zu gehen. Hier befindet sich sowol die ostindische Compa- gnie, als auch die levantische Compagnie (§. 289). Die Stadt überhaupt treibt einen vortheilhaftigen und sich weit er-
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12 Cap. Von der
fig geſuchte Schiffe gebauet werden. Die Handlung, welche zu Stockholm getrieben wird, iſt groß und anſehnlich. Sie geſchieht ſowol vermittelſt des Maͤlarſees nach einheimiſchen, als auch nach auslaͤndiſchen Orten; und zwar wird ſolche groͤßtentheils von den Einwohnern dieſer Stadt mit ihren eige- nen Schiffen getrieben, mit welchen ſie ihre Waaren nach Hol- land, Frankreich, Spanien und Portugal verfuͤhren: wiewol die Stadt und ihr Hafen auch haͤufig von Schiffen anderer europaͤiſcher Nationen, beſonders der Hollaͤnder, Englaͤnder, und der deutſchen Seeſtaͤdte, beſucht wird. Die Zoͤlle fuͤr die eingehenden Waaren, ſo von auswaͤrtigen Orten nach Stock- holm gebracht werden, ſind entſetzlich hoch. Jedoch iſt es den Fremden erlaubt, zu Stockholm diejenigen Waaren, ſo ſie da- hin bringen, auszuladen, ohne dafuͤr die gewoͤhnlichen Zoͤlle und andere Ausgaben zu entrichten, außer, wenn ſie ſolche wirklich verkaufen: da hingegen ſie, wenn ſie keine Gelegen- heit finden, ſolche zu verkaufen, dieſelben wieder in ihre Schiffe einladen, und wo anders hinfuͤhren koͤnnen, ohne et- was weiter davon zu entrichten, als einen maͤßigen Zoll von ½ pro Cent. Jaͤhrlich werden daſelbſt 2 Jahrmaͤrkte gehal- ten, naͤmlich zu Michael und zur Weihnachtszeit. Von den Holmen, worauf die Stadt erbauet, von den daſigen Maͤrkten und| Lootſen, ſiehe unſere Akad. der Kaufl. unter Stockholm.
(*) Jn Schweden werden Stapelſtaͤdte diejenigen Staͤdte genannt, welche die Freyheit haben, ſelbſt mit ihren eige- nen Schiffen, zu Aus- und Einfuͤhrung der Waaren, nach auslaͤndiſchen Orten zu ſeegeln, und ſowol mit auslaͤndi- ſchen als einheimiſchen Leuten zu handeln. Landſtaͤdte hingegen werden diejenigen in Schweden genannt, welche keinen Handel nach auslaͤndiſchen Orten treiben, wenn ſie auch ſchon an der See liegen; ſondern nur die Frey- heit haben, mit einheimiſchen zu handeln. Jedoch ſteht ſolchen Buͤrgern frey, ſich in Schiffsrhedereyen zu in- tereßiren, und in Stapelſtaͤdten die eingebrachten| Waaren im Ganzen zu verkaufen.
§. 304.
2) Gothen- burg.
Nach Stockholm iſt Gothenburg die beſte Handelsſtadt in ganz Schweden. Sie liegt in Weſtgothland an dem Catte- gat; und hat einen ſichern und ſo vortrefflichen Hafen, daß da- ſelbſt eine ganze Orlogsflotte gar bequem vor Anker liegen kann: wie denn die Schifffahrt daſelbſt auch deswegen ſehr anſehnlich iſt, weil die Schweden von dar nach allen außerhalb des Cattegats gelegenen auslaͤndiſchen Seeſtaͤdten kommen koͤn- nen, ohne daß ſie noͤthig haben, durch den Sund oder die Oſt- ſee zu gehen. Hier befindet ſich ſowol die oſtindiſche Compa- gnie, als auch die levantiſche Compagnie (§. 289). Die Stadt uͤberhaupt treibt einen vortheilhaftigen und ſich weit er-
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12 Cap. Von der
fig geſuchte Schiffe gebauet werden. Die Handlung, welche
zu Stockholm getrieben wird, iſt groß und anſehnlich. Sie
geſchieht ſowol vermittelſt des Maͤlarſees nach einheimiſchen,
als auch nach auslaͤndiſchen Orten; und zwar wird ſolche
groͤßtentheils von den Einwohnern dieſer Stadt mit ihren eige-
nen Schiffen getrieben, mit welchen ſie ihre Waaren nach Hol-
land, Frankreich, Spanien und Portugal verfuͤhren: wiewol
die Stadt und ihr Hafen auch haͤufig von Schiffen anderer
europaͤiſcher Nationen, beſonders der Hollaͤnder, Englaͤnder,
und der deutſchen Seeſtaͤdte, beſucht wird. Die Zoͤlle fuͤr die
eingehenden Waaren, ſo von auswaͤrtigen Orten nach Stock-
holm gebracht werden, ſind entſetzlich hoch. Jedoch iſt es den
Fremden erlaubt, zu Stockholm diejenigen Waaren, ſo ſie da-
hin bringen, auszuladen, ohne dafuͤr die gewoͤhnlichen Zoͤlle
und andere Ausgaben zu entrichten, außer, wenn ſie ſolche
wirklich verkaufen: da hingegen ſie, wenn ſie keine Gelegen-
heit finden, ſolche zu verkaufen, dieſelben wieder in ihre
Schiffe einladen, und wo anders hinfuͤhren koͤnnen, ohne et-
was weiter davon zu entrichten, als einen maͤßigen Zoll von
½ pro Cent. Jaͤhrlich werden daſelbſt 2 Jahrmaͤrkte gehal-
ten, naͤmlich zu Michael und zur Weihnachtszeit. Von den
Holmen, worauf die Stadt erbauet, von den daſigen Maͤrkten
und| Lootſen, ſiehe unſere Akad. der Kaufl. unter Stockholm.
⁽*⁾ Jn Schweden werden Stapelſtaͤdte diejenigen Staͤdte
genannt, welche die Freyheit haben, ſelbſt mit ihren eige-
nen Schiffen, zu Aus- und Einfuͤhrung der Waaren, nach
auslaͤndiſchen Orten zu ſeegeln, und ſowol mit auslaͤndi-
ſchen als einheimiſchen Leuten zu handeln. Landſtaͤdte
hingegen werden diejenigen in Schweden genannt, welche
keinen Handel nach auslaͤndiſchen Orten treiben, wenn
ſie auch ſchon an der See liegen; ſondern nur die Frey-
heit haben, mit einheimiſchen zu handeln. Jedoch ſteht
ſolchen Buͤrgern frey, ſich in Schiffsrhedereyen zu in-
tereßiren, und in Stapelſtaͤdten die eingebrachten| Waaren
im Ganzen zu verkaufen.
§. 304.
Nach Stockholm iſt Gothenburg die beſte Handelsſtadt
in ganz Schweden. Sie liegt in Weſtgothland an dem Catte-
gat; und hat einen ſichern und ſo vortrefflichen Hafen, daß da-
ſelbſt eine ganze Orlogsflotte gar bequem vor Anker liegen
kann: wie denn die Schifffahrt daſelbſt auch deswegen ſehr
anſehnlich iſt, weil die Schweden von dar nach allen außerhalb
des Cattegats gelegenen auslaͤndiſchen Seeſtaͤdten kommen koͤn-
nen, ohne daß ſie noͤthig haben, durch den Sund oder die Oſt-
ſee zu gehen. Hier befindet ſich ſowol die oſtindiſche Compa-
gnie, als auch die levantiſche Compagnie (§. 289). Die
Stadt uͤberhaupt treibt einen vortheilhaftigen und ſich weit er-
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 610. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/1214>, abgerufen am 21.11.2024.
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