Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756.schwedischen Handlung. gegebenen Gedanken allbereits genugsam zu Tage geleget hat.Endlich ergieng noch in diesem Jahre ein königliches Edict, vermöge dessen, der julianische Calender abgeschaffet, und an- befohlen ward, daß der neue Styl mit dem 1753 Jahre in dem Königreiche Schweden durchgängig eingeführet werden sollte. Es wurden daher in solchem 1753 Jahre 11 Tage vom 17ten Fe- bruar, bis auf den 28sten, weggelassen. Die Kroneinkünfte wurden zwar in selbigem noch nach dem alten Calender berech- net; alle übrige Handlungen aber richteten sich nach dem ver- besserten, welcher nunmehr durchgängig eingeführet ist. Jn dem folgenden 1754 Jahre setzete man die Sorgfalt für den ob- gedachten Bau der zu den Manufacturen erforderlichen Mate- rialien fort, indem mit dem Anfange solchen Jahres, das Hallgerichte, oder Manufacturcontoir der hochlöblichen Reichs- stände, insonderheit den Bau der Kräuter, welche zum Fär- ben gebraucht werden, im Reiche, und besonders in den süd- lichen Provinzen desselben, desto mehr zu befördern, wachsam war, und zu dem Ende bekannt machen ließ, daß diejenigen, welche dergleichen Waaren liefern würden, von diesem Manu- facturcontoir gewisse Prämien zu gewarten hätten. Eben dieses Hallgerichte, oder Manufacturcontoir setzte, um auch den Sei- denbau empor zu bringen, zu gleicher Zeit, und unter eben der Bedingung 5 Platen für jegliches Schalpfund gesponnener ein- heimischer Seide zu einer Prämie. Endlich so vergaß der Kö- nig auch nicht der Fischerey, indem er in dem gedachten 1754 Jahre, nachdem man in Schweden den Nutzen und die Wich- tigkeit der Heringsfischerey eingesehen hatte, ein eigenes Re- glement, diese Fischerey betreffend, bekannt machen ließ. Jn demselbigen wird nicht nur die vor zehn Jahren errichtete Fi- schercompagnie (§. 289.) bestätiget; sondern es werden auch, außer den alten Prämien, noch neue versprochen. Dieses Re- glement giebt zugleich den Fremden die Erlaubniß, ihre Capi- talien in die Fischerey anzulegen. Hierdurch ward zugleich Go- thenburg aufgemuntert, daß es 1755 anfing, die dasige Fische- rey (§. 289.) bis nach Grönland zu erweitern, wohin ein Schiff geschicket wurde, welches noch in solchem Jahre mit 5 Wallfischen glücklich zurück kam. Uebrigens ist die Aufnahme der Commercien und Manufacturen im Reiche bis auf diese Stunde des preiswürdigsten Königs Adolph Friedrichs und des Senats vornehmstes Augenmerk: wie denn auch die Wissen- schaften in den neuern Zeiten, sonderlich von 1739, da zu Stockholm die königlich schwedische Akademie der Wissenschaf- ten ist gestiftet worden, unter den Schweden ein ansehnliches Wachsthum erfahren haben. Sie legen sich, außer verschie- denen andern Wissenschaften, itzt vornehmlich mit großem Fleiße auf die öconomischen Wissenschaften, und die Natur- lehre, so beyde Wissenschaften sind, welche die Grundlage der Handlung unterstützen und erhalten. §. 292. (Q q) 2
ſchwediſchen Handlung. gegebenen Gedanken allbereits genugſam zu Tage geleget hat.Endlich ergieng noch in dieſem Jahre ein koͤnigliches Edict, vermoͤge deſſen, der julianiſche Calender abgeſchaffet, und an- befohlen ward, daß der neue Styl mit dem 1753 Jahre in dem Koͤnigreiche Schweden durchgaͤngig eingefuͤhret werden ſollte. Es wurden daher in ſolchem 1753 Jahre 11 Tage vom 17ten Fe- bruar, bis auf den 28ſten, weggelaſſen. Die Kroneinkuͤnfte wurden zwar in ſelbigem noch nach dem alten Calender berech- net; alle uͤbrige Handlungen aber richteten ſich nach dem ver- beſſerten, welcher nunmehr durchgaͤngig eingefuͤhret iſt. Jn dem folgenden 1754 Jahre ſetzete man die Sorgfalt fuͤr den ob- gedachten Bau der zu den Manufacturen erforderlichen Mate- rialien fort, indem mit dem Anfange ſolchen Jahres, das Hallgerichte, oder Manufacturcontoir der hochloͤblichen Reichs- ſtaͤnde, inſonderheit den Bau der Kraͤuter, welche zum Faͤr- ben gebraucht werden, im Reiche, und beſonders in den ſuͤd- lichen Provinzen deſſelben, deſto mehr zu befoͤrdern, wachſam war, und zu dem Ende bekannt machen ließ, daß diejenigen, welche dergleichen Waaren liefern wuͤrden, von dieſem Manu- facturcontoir gewiſſe Praͤmien zu gewarten haͤtten. Eben dieſes Hallgerichte, oder Manufacturcontoir ſetzte, um auch den Sei- denbau empor zu bringen, zu gleicher Zeit, und unter eben der Bedingung 5 Platen fuͤr jegliches Schalpfund geſponnener ein- heimiſcher Seide zu einer Praͤmie. Endlich ſo vergaß der Koͤ- nig auch nicht der Fiſcherey, indem er in dem gedachten 1754 Jahre, nachdem man in Schweden den Nutzen und die Wich- tigkeit der Heringsfiſcherey eingeſehen hatte, ein eigenes Re- glement, dieſe Fiſcherey betreffend, bekannt machen ließ. Jn demſelbigen wird nicht nur die vor zehn Jahren errichtete Fi- ſchercompagnie (§. 289.) beſtaͤtiget; ſondern es werden auch, außer den alten Praͤmien, noch neue verſprochen. Dieſes Re- glement giebt zugleich den Fremden die Erlaubniß, ihre Capi- talien in die Fiſcherey anzulegen. Hierdurch ward zugleich Go- thenburg aufgemuntert, daß es 1755 anfing, die daſige Fiſche- rey (§. 289.) bis nach Groͤnland zu erweitern, wohin ein Schiff geſchicket wurde, welches noch in ſolchem Jahre mit 5 Wallfiſchen gluͤcklich zuruͤck kam. Uebrigens iſt die Aufnahme der Commercien und Manufacturen im Reiche bis auf dieſe Stunde des preiswuͤrdigſten Koͤnigs Adolph Friedrichs und des Senats vornehmſtes Augenmerk: wie denn auch die Wiſſen- ſchaften in den neuern Zeiten, ſonderlich von 1739, da zu Stockholm die koͤniglich ſchwediſche Akademie der Wiſſenſchaf- ten iſt geſtiftet worden, unter den Schweden ein anſehnliches Wachsthum erfahren haben. Sie legen ſich, außer verſchie- denen andern Wiſſenſchaften, itzt vornehmlich mit großem Fleiße auf die oͤconomiſchen Wiſſenſchaften, und die Natur- lehre, ſo beyde Wiſſenſchaften ſind, welche die Grundlage der Handlung unterſtuͤtzen und erhalten. §. 292. (Q q) 2
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ſchwediſchen Handlung.
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Endlich ergieng noch in dieſem Jahre ein koͤnigliches Edict,
vermoͤge deſſen, der julianiſche Calender abgeſchaffet, und an-
befohlen ward, daß der neue Styl mit dem 1753 Jahre in dem
Koͤnigreiche Schweden durchgaͤngig eingefuͤhret werden ſollte.
Es wurden daher in ſolchem 1753 Jahre 11 Tage vom 17ten Fe-
bruar, bis auf den 28ſten, weggelaſſen. Die Kroneinkuͤnfte
wurden zwar in ſelbigem noch nach dem alten Calender berech-
net; alle uͤbrige Handlungen aber richteten ſich nach dem ver-
beſſerten, welcher nunmehr durchgaͤngig eingefuͤhret iſt. Jn
dem folgenden 1754 Jahre ſetzete man die Sorgfalt fuͤr den ob-
gedachten Bau der zu den Manufacturen erforderlichen Mate-
rialien fort, indem mit dem Anfange ſolchen Jahres, das
Hallgerichte, oder Manufacturcontoir der hochloͤblichen Reichs-
ſtaͤnde, inſonderheit den Bau der Kraͤuter, welche zum Faͤr-
ben gebraucht werden, im Reiche, und beſonders in den ſuͤd-
lichen Provinzen deſſelben, deſto mehr zu befoͤrdern, wachſam
war, und zu dem Ende bekannt machen ließ, daß diejenigen,
welche dergleichen Waaren liefern wuͤrden, von dieſem Manu-
facturcontoir gewiſſe Praͤmien zu gewarten haͤtten. Eben dieſes
Hallgerichte, oder Manufacturcontoir ſetzte, um auch den Sei-
denbau empor zu bringen, zu gleicher Zeit, und unter eben der
Bedingung 5 Platen fuͤr jegliches Schalpfund geſponnener ein-
heimiſcher Seide zu einer Praͤmie. Endlich ſo vergaß der Koͤ-
nig auch nicht der Fiſcherey, indem er in dem gedachten 1754
Jahre, nachdem man in Schweden den Nutzen und die Wich-
tigkeit der Heringsfiſcherey eingeſehen hatte, ein eigenes Re-
glement, dieſe Fiſcherey betreffend, bekannt machen ließ. Jn
demſelbigen wird nicht nur die vor zehn Jahren errichtete Fi-
ſchercompagnie (§. 289.) beſtaͤtiget; ſondern es werden auch,
außer den alten Praͤmien, noch neue verſprochen. Dieſes Re-
glement giebt zugleich den Fremden die Erlaubniß, ihre Capi-
talien in die Fiſcherey anzulegen. Hierdurch ward zugleich Go-
thenburg aufgemuntert, daß es 1755 anfing, die daſige Fiſche-
rey (§. 289.) bis nach Groͤnland zu erweitern, wohin ein
Schiff geſchicket wurde, welches noch in ſolchem Jahre mit 5
Wallfiſchen gluͤcklich zuruͤck kam. Uebrigens iſt die Aufnahme
der Commercien und Manufacturen im Reiche bis auf dieſe
Stunde des preiswuͤrdigſten Koͤnigs Adolph Friedrichs und des
Senats vornehmſtes Augenmerk: wie denn auch die Wiſſen-
ſchaften in den neuern Zeiten, ſonderlich von 1739, da zu
Stockholm die koͤniglich ſchwediſche Akademie der Wiſſenſchaf-
ten iſt geſtiftet worden, unter den Schweden ein anſehnliches
Wachsthum erfahren haben. Sie legen ſich, außer verſchie-
denen andern Wiſſenſchaften, itzt vornehmlich mit großem
Fleiße auf die oͤconomiſchen Wiſſenſchaften, und die Natur-
lehre, ſo beyde Wiſſenſchaften ſind, welche die Grundlage der
Handlung unterſtuͤtzen und erhalten.
§. 292.
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