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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756.

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11 Cap. Von der
chem Ruhme auf derjenigen Bahn fortzugehen, die er gebrochen
hatte, wovon ihre viele löbliche Anstalten zur Aufnahme der
Handlung und Manufacturen, prächtige Zeugen abgeben. Wir
wollen, damit wir nicht allzuweitläuftig seyn, nur einige anfüh-
ren. Wir gedenken daher aus den Regierungsjahren der Kai-
serinn Catharina, daß sie bald in dem ersten Jahre ihrer kurzen
Regierung auf die Vorstellung und Bitte, welche die Kaufleute
von Archangel thaten, daß der Handel sowol daselbst, als in
Petersburg zugleich, und nicht ausschlußweise (privative) an
dem letztern Orte allein (§. 256.) aufrecht erhalten werden müßte;
den Befehl habe ergehen lassen, daß künftig wiederum, wie vor-
hin, alle Waaren nach Archangel geliefert, und daselbst verkauft
werden sollten. Sie schickte auch in dem folgenden 1726 Jahre
den Präsidenten des Commercien-Collegii nach Archangel, um
daselbst den Wallfischhandel in eine bessere Verfassung zu setzen.
Und weil dazu, daß der Handel nach Archangel einigermaßen
wieder in den vorigen Stand gesetzet worden war, die General-
Staaten der vereinigten Niederlande viel beygetragen hatten,
ertheilte ihnen die Kaiserinn 1727 davon Nachricht. Diese nun
bedankten sich zwar in ihrer Antwort, daß man auf ihr eingeleg-
tes Vorwort gesehen; wünschten aber zugleich, daß die in dem
dasigen Zolle eingeführten Auflagen gemindert werden möchten,
und es bey dem Alten zu lassen, weil sonst der itzige Vortheil der
Handlung nicht erhalten werden könnte. Allein das Commer-
ciencollegium zu Petersburg gab diesem Begehren kein Gehör,
weil man nach dem Willen Peters des I einen Theil der Handlung
von Archangel nach Petersburg ziehen wollte.

§. 258.
Publicirung
einer Wech-
selordnung.

Bis hieher hatte es noch an einer Wechselordnung gefehlet.
Vor dem Jahre 1670 wußte man in Rußland nicht einmal von
einem Wechselcourse etwas, indem solcher allererst in dem nur
bemeldeten Jahre eingeführet worden ist: allein unter der Re-
gierung Kaisers Peters des II wurde das Wechselnegoz daselbst
durch die im Jahre 1729 publicirte russische Wechselordnung
auf einen völligen richtigen Fuß gesetzet, siehe den 273 §.

§. 259.
Handlungs-
freyheit der
Russen nach
Persien.

Unter der Kaiserinn Annä Regierung erhielte die russische
Handlung einen andern ansehnlichen Zuwachs durch die großen
Handlungsfreyheiten, welche, vermöge des am 21 Jenner 1732 zu
Riascha in Ghilan, zwischen Rußland und Persien geschlossenen
Friedenstractats, den Russen in Persien zugestanden wurden: da
hingegen den Persern, nach dem 4ten Artikel eben dieses Frie-
denstractats, in Rußland gleichfalls der Genuß aller Freyheiten
und Vortheile eingeräumet wurden, siehe den 270 §. Eben diese
große Kaiserinn brachte auch den von Peter dem I im Jahre 1720
angefangenen ladogaischen Canal 1732 zu Stande. Der ganze
Ladogaischer
Canal.
Canal, durch welchen die Seen Ladoga und Onega mit einander
vereinbaret worden, ist vom Anfange bis zu Ende schiffbar, und
der Wolgastrom mit dem Neva Flusse vereiniget worden, also,
daß durch Vollendung dieser Arbeit, die 12 Jahre lang gedauert,

die

11 Cap. Von der
chem Ruhme auf derjenigen Bahn fortzugehen, die er gebrochen
hatte, wovon ihre viele loͤbliche Anſtalten zur Aufnahme der
Handlung und Manufacturen, praͤchtige Zeugen abgeben. Wir
wollen, damit wir nicht allzuweitlaͤuftig ſeyn, nur einige anfuͤh-
ren. Wir gedenken daher aus den Regierungsjahren der Kai-
ſerinn Catharina, daß ſie bald in dem erſten Jahre ihrer kurzen
Regierung auf die Vorſtellung und Bitte, welche die Kaufleute
von Archangel thaten, daß der Handel ſowol daſelbſt, als in
Petersburg zugleich, und nicht ausſchlußweiſe (privative) an
dem letztern Orte allein (§. 256.) aufrecht erhalten werden muͤßte;
den Befehl habe ergehen laſſen, daß kuͤnftig wiederum, wie vor-
hin, alle Waaren nach Archangel geliefert, und daſelbſt verkauft
werden ſollten. Sie ſchickte auch in dem folgenden 1726 Jahre
den Praͤſidenten des Commercien-Collegii nach Archangel, um
daſelbſt den Wallfiſchhandel in eine beſſere Verfaſſung zu ſetzen.
Und weil dazu, daß der Handel nach Archangel einigermaßen
wieder in den vorigen Stand geſetzet worden war, die General-
Staaten der vereinigten Niederlande viel beygetragen hatten,
ertheilte ihnen die Kaiſerinn 1727 davon Nachricht. Dieſe nun
bedankten ſich zwar in ihrer Antwort, daß man auf ihr eingeleg-
tes Vorwort geſehen; wuͤnſchten aber zugleich, daß die in dem
daſigen Zolle eingefuͤhrten Auflagen gemindert werden moͤchten,
und es bey dem Alten zu laſſen, weil ſonſt der itzige Vortheil der
Handlung nicht erhalten werden koͤnnte. Allein das Commer-
ciencollegium zu Petersburg gab dieſem Begehren kein Gehoͤr,
weil man nach dem Willen Peters des I einen Theil der Handlung
von Archangel nach Petersburg ziehen wollte.

§. 258.
Publicirung
einer Wech-
ſelordnung.

Bis hieher hatte es noch an einer Wechſelordnung gefehlet.
Vor dem Jahre 1670 wußte man in Rußland nicht einmal von
einem Wechſelcourſe etwas, indem ſolcher allererſt in dem nur
bemeldeten Jahre eingefuͤhret worden iſt: allein unter der Re-
gierung Kaiſers Peters des II wurde das Wechſelnegoz daſelbſt
durch die im Jahre 1729 publicirte ruſſiſche Wechſelordnung
auf einen voͤlligen richtigen Fuß geſetzet, ſiehe den 273 §.

§. 259.
Handlungs-
freyheit der
Ruſſen nach
Perſien.

Unter der Kaiſerinn Annaͤ Regierung erhielte die ruſſiſche
Handlung einen andern anſehnlichen Zuwachs durch die großen
Handlungsfreyheiten, welche, vermoͤge des am 21 Jenner 1732 zu
Riaſcha in Ghilan, zwiſchen Rußland und Perſien geſchloſſenen
Friedenstractats, den Ruſſen in Perſien zugeſtanden wurden: da
hingegen den Perſern, nach dem 4ten Artikel eben dieſes Frie-
denstractats, in Rußland gleichfalls der Genuß aller Freyheiten
und Vortheile eingeraͤumet wurden, ſiehe den 270 §. Eben dieſe
große Kaiſerinn brachte auch den von Peter dem I im Jahre 1720
angefangenen ladogaiſchen Canal 1732 zu Stande. Der ganze
Ladogaiſcher
Canal.
Canal, durch welchen die Seen Ladoga und Onega mit einander
vereinbaret worden, iſt vom Anfange bis zu Ende ſchiffbar, und
der Wolgaſtrom mit dem Neva Fluſſe vereiniget worden, alſo,
daß durch Vollendung dieſer Arbeit, die 12 Jahre lang gedauert,

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[578/1182] 11 Cap. Von der chem Ruhme auf derjenigen Bahn fortzugehen, die er gebrochen hatte, wovon ihre viele loͤbliche Anſtalten zur Aufnahme der Handlung und Manufacturen, praͤchtige Zeugen abgeben. Wir wollen, damit wir nicht allzuweitlaͤuftig ſeyn, nur einige anfuͤh- ren. Wir gedenken daher aus den Regierungsjahren der Kai- ſerinn Catharina, daß ſie bald in dem erſten Jahre ihrer kurzen Regierung auf die Vorſtellung und Bitte, welche die Kaufleute von Archangel thaten, daß der Handel ſowol daſelbſt, als in Petersburg zugleich, und nicht ausſchlußweiſe (privative) an dem letztern Orte allein (§. 256.) aufrecht erhalten werden muͤßte; den Befehl habe ergehen laſſen, daß kuͤnftig wiederum, wie vor- hin, alle Waaren nach Archangel geliefert, und daſelbſt verkauft werden ſollten. Sie ſchickte auch in dem folgenden 1726 Jahre den Praͤſidenten des Commercien-Collegii nach Archangel, um daſelbſt den Wallfiſchhandel in eine beſſere Verfaſſung zu ſetzen. Und weil dazu, daß der Handel nach Archangel einigermaßen wieder in den vorigen Stand geſetzet worden war, die General- Staaten der vereinigten Niederlande viel beygetragen hatten, ertheilte ihnen die Kaiſerinn 1727 davon Nachricht. Dieſe nun bedankten ſich zwar in ihrer Antwort, daß man auf ihr eingeleg- tes Vorwort geſehen; wuͤnſchten aber zugleich, daß die in dem daſigen Zolle eingefuͤhrten Auflagen gemindert werden moͤchten, und es bey dem Alten zu laſſen, weil ſonſt der itzige Vortheil der Handlung nicht erhalten werden koͤnnte. Allein das Commer- ciencollegium zu Petersburg gab dieſem Begehren kein Gehoͤr, weil man nach dem Willen Peters des I einen Theil der Handlung von Archangel nach Petersburg ziehen wollte. §. 258. Bis hieher hatte es noch an einer Wechſelordnung gefehlet. Vor dem Jahre 1670 wußte man in Rußland nicht einmal von einem Wechſelcourſe etwas, indem ſolcher allererſt in dem nur bemeldeten Jahre eingefuͤhret worden iſt: allein unter der Re- gierung Kaiſers Peters des II wurde das Wechſelnegoz daſelbſt durch die im Jahre 1729 publicirte ruſſiſche Wechſelordnung auf einen voͤlligen richtigen Fuß geſetzet, ſiehe den 273 §. §. 259. Unter der Kaiſerinn Annaͤ Regierung erhielte die ruſſiſche Handlung einen andern anſehnlichen Zuwachs durch die großen Handlungsfreyheiten, welche, vermoͤge des am 21 Jenner 1732 zu Riaſcha in Ghilan, zwiſchen Rußland und Perſien geſchloſſenen Friedenstractats, den Ruſſen in Perſien zugeſtanden wurden: da hingegen den Perſern, nach dem 4ten Artikel eben dieſes Frie- denstractats, in Rußland gleichfalls der Genuß aller Freyheiten und Vortheile eingeraͤumet wurden, ſiehe den 270 §. Eben dieſe große Kaiſerinn brachte auch den von Peter dem I im Jahre 1720 angefangenen ladogaiſchen Canal 1732 zu Stande. Der ganze Canal, durch welchen die Seen Ladoga und Onega mit einander vereinbaret worden, iſt vom Anfange bis zu Ende ſchiffbar, und der Wolgaſtrom mit dem Neva Fluſſe vereiniget worden, alſo, daß durch Vollendung dieſer Arbeit, die 12 Jahre lang gedauert, die Ladogaiſcher Canal.

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Zitationshilfe: Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 578. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/1182>, abgerufen am 21.11.2024.