Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756.deutschen Handlung. einige solche auf, andere von, oder in hundert wollen berech-net wissen; d) in Ansehung des Genusses eines gewissen pro Cent für gutes Gewicht, daß solches gute Gewicht insonder- heit gebräuchlich ist, wenn die verkauften Waaren nicht nach der Rathswaage, sondern nach dem Hausgewichte geliefert werden. Es ist in Hamburg ferner gewöhnlich, e) daß man Waaren auf Lieferung kauft, und auch wieder verkauft, und dafür theils ein gewisses pro Arrha, oder zum Handgelde auf Rechnung, theils eine Prämie baar außer dem veraccordirten Preiße, sogleich zahlet oder empfängt. Wöchentlich wird in Hamburg eine Preißcourante der Waaren gedruckt, worinnen auch zugleich der Wechselcours enthalten ist. Nicht weniger kömmt alle Dienstage und Freytage ein Courszeddel vom Gel- de heraus. Die hamburgische Kaufmannschaft ist sehr stark, worunter viele alte und erfahrne Kaufleute, sowol auch viele starke Capitalisten, die auf ihren Contoirs durch die ganze Welt einen kaufmännischen Briefwechsel unterhalten: und be- steht sie aus allerhand Nationen, von Christen und Juden, in- dem es allen Religionsverwandten daselbst zu wohnen vergön- net ist. Die Vorsteher der Börse und auch der ganzen Kauf- mannschaft werden Börsenälteste genannt, und haben in Hand- lungssachen eine gewisse Gerichtsbarkeit. Es giebt hiernächst verschiedene Handlungsgesellschaften zu Hamburg, als da sind die Englandsfahrergesellschaft, die Schonenfahrergesellschaft, die Flandernfahrergesellschaft, und die Bergenfahrercompagnie. Jnsonderheit ist die englische Court berühmt, s. den 177 §. Es man- gelt auch nicht an fleißigen und geschickten Mäcklern, sowol beeidig- ten, als Beyläufern; und hat fast jede Waare ihren besondern Mäck- ler, gleichwie die Stadt ihre besondere Mäcklerordnung, nebst der Taxe der Mäcklercourtage, 1740 neu revidiret hat. Von öf- fentlichen Gebäuden müssen wir a) der Banco gedenken, wel- che eine der besten, reichsten und ordentlichsten in ganz Euro- pa ist, und ihre besondere Bancoordnung 1639 bekannt gemacht hat. Sie ist alle Tage offen, ausgenommen Sonntags und Freytags. Derjenige, der Geld einbringt, bekömmt von dem eingebrachten Gelde die kleine, oder einbringende Agio; der aber, der baares Geld aus der Banco holet, muß die große, oder ausholende Bantoagio bezahlen. Alle Jahre am letzten December wird die Bank geschlossen, und den 14 ten Jenner darauf wieder eröffnet. Weiter ist zu merken b) die Leihbank, oder Lehnbanco, worinnen ein jeder Geld auf tüchtige Kauf- mannsgüter, gegen Erlegung eines leidlichen Jnteresse, auf 6 Monate geborgt bekommen kann; und c) der Lombard, so vor kleine Verpfändungen bestimmet ist, welche gemeine Bürger zu thun genöthiget sind. Uebrigens hat Hamburg drey öffentliche Jahrmärkte, nämlich den 15 Junius; den 25 Julius, Klein- markt; und den 20 October, deren jeder 14 Tage steht. Von den Zöllen, Maaße, Gewichte, Münzen, und überhaupt von Hamburg, sehe man in unserer Akad. der Kaufl. den Artikel: Hamburg. §. 75.
deutſchen Handlung. einige ſolche auf, andere von, oder in hundert wollen berech-net wiſſen; d) in Anſehung des Genuſſes eines gewiſſen pro Cent fuͤr gutes Gewicht, daß ſolches gute Gewicht inſonder- heit gebraͤuchlich iſt, wenn die verkauften Waaren nicht nach der Rathswaage, ſondern nach dem Hausgewichte geliefert werden. Es iſt in Hamburg ferner gewoͤhnlich, e) daß man Waaren auf Lieferung kauft, und auch wieder verkauft, und dafuͤr theils ein gewiſſes pro Arrha, oder zum Handgelde auf Rechnung, theils eine Praͤmie baar außer dem veraccordirten Preiße, ſogleich zahlet oder empfaͤngt. Woͤchentlich wird in Hamburg eine Preißcourante der Waaren gedruckt, worinnen auch zugleich der Wechſelcours enthalten iſt. Nicht weniger koͤmmt alle Dienſtage und Freytage ein Courszeddel vom Gel- de heraus. Die hamburgiſche Kaufmannſchaft iſt ſehr ſtark, worunter viele alte und erfahrne Kaufleute, ſowol auch viele ſtarke Capitaliſten, die auf ihren Contoirs durch die ganze Welt einen kaufmaͤnniſchen Briefwechſel unterhalten: und be- ſteht ſie aus allerhand Nationen, von Chriſten und Juden, in- dem es allen Religionsverwandten daſelbſt zu wohnen vergoͤn- net iſt. Die Vorſteher der Boͤrſe und auch der ganzen Kauf- mannſchaft werden Boͤrſenaͤlteſte genannt, und haben in Hand- lungsſachen eine gewiſſe Gerichtsbarkeit. Es giebt hiernaͤchſt verſchiedene Handlungsgeſellſchaften zu Hamburg, als da ſind die Englandsfahrergeſellſchaft, die Schonenfahrergeſellſchaft, die Flandernfahrergeſellſchaft, und die Bergenfahrercompagnie. Jnſonderheit iſt die engliſche Court beruͤhmt, ſ. den 177 §. Es man- gelt auch nicht an fleißigen und geſchickten Maͤcklern, ſowol beeidig- ten, als Beylaͤufern; und hat faſt jede Waare ihren beſondern Maͤck- ler, gleichwie die Stadt ihre beſondere Maͤcklerordnung, nebſt der Taxe der Maͤcklercourtage, 1740 neu revidiret hat. Von oͤf- fentlichen Gebaͤuden muͤſſen wir a) der Banco gedenken, wel- che eine der beſten, reichſten und ordentlichſten in ganz Euro- pa iſt, und ihre beſondere Bancoordnung 1639 bekannt gemacht hat. Sie iſt alle Tage offen, ausgenommen Sonntags und Freytags. Derjenige, der Geld einbringt, bekoͤmmt von dem eingebrachten Gelde die kleine, oder einbringende Agio; der aber, der baares Geld aus der Banco holet, muß die große, oder ausholende Bantoagio bezahlen. Alle Jahre am letzten December wird die Bank geſchloſſen, und den 14 ten Jenner darauf wieder eroͤffnet. Weiter iſt zu merken b) die Leihbank, oder Lehnbanco, worinnen ein jeder Geld auf tuͤchtige Kauf- mannsguͤter, gegen Erlegung eines leidlichen Jntereſſe, auf 6 Monate geborgt bekommen kann; und c) der Lombard, ſo vor kleine Verpfaͤndungen beſtimmet iſt, welche gemeine Buͤrger zu thun genoͤthiget ſind. Uebrigens hat Hamburg drey oͤffentliche Jahrmaͤrkte, naͤmlich den 15 Junius; den 25 Julius, Klein- markt; und den 20 October, deren jeder 14 Tage ſteht. Von den Zoͤllen, Maaße, Gewichte, Muͤnzen, und uͤberhaupt von Hamburg, ſehe man in unſerer Akad. der Kaufl. den Artikel: Hamburg. §. 75.
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Cent fuͤr gutes Gewicht, daß ſolches gute Gewicht inſonder-
heit gebraͤuchlich iſt, wenn die verkauften Waaren nicht nach
der Rathswaage, ſondern nach dem Hausgewichte geliefert
werden. Es iſt in Hamburg ferner gewoͤhnlich, e) daß man
Waaren auf Lieferung kauft, und auch wieder verkauft, und
dafuͤr theils ein gewiſſes pro Arrha, oder zum Handgelde auf
Rechnung, theils eine Praͤmie baar außer dem veraccordirten
Preiße, ſogleich zahlet oder empfaͤngt. Woͤchentlich wird in
Hamburg eine Preißcourante der Waaren gedruckt, worinnen
auch zugleich der Wechſelcours enthalten iſt. Nicht weniger
koͤmmt alle Dienſtage und Freytage ein Courszeddel vom Gel-
de heraus. Die hamburgiſche Kaufmannſchaft iſt ſehr ſtark,
worunter viele alte und erfahrne Kaufleute, ſowol auch viele
ſtarke Capitaliſten, die auf ihren Contoirs durch die ganze
Welt einen kaufmaͤnniſchen Briefwechſel unterhalten: und be-
ſteht ſie aus allerhand Nationen, von Chriſten und Juden, in-
dem es allen Religionsverwandten daſelbſt zu wohnen vergoͤn-
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mannſchaft werden Boͤrſenaͤlteſte genannt, und haben in Hand-
lungsſachen eine gewiſſe Gerichtsbarkeit. Es giebt hiernaͤchſt
verſchiedene Handlungsgeſellſchaften zu Hamburg, als da ſind
die Englandsfahrergeſellſchaft, die Schonenfahrergeſellſchaft,
die Flandernfahrergeſellſchaft, und die Bergenfahrercompagnie.
Jnſonderheit iſt die engliſche Court beruͤhmt, ſ. den 177 §. Es man-
gelt auch nicht an fleißigen und geſchickten Maͤcklern, ſowol beeidig-
ten, als Beylaͤufern; und hat faſt jede Waare ihren beſondern Maͤck-
ler, gleichwie die Stadt ihre beſondere Maͤcklerordnung, nebſt der
Taxe der Maͤcklercourtage, 1740 neu revidiret hat. Von oͤf-
fentlichen Gebaͤuden muͤſſen wir a) der Banco gedenken, wel-
che eine der beſten, reichſten und ordentlichſten in ganz Euro-
pa iſt, und ihre beſondere Bancoordnung 1639 bekannt gemacht
hat. Sie iſt alle Tage offen, ausgenommen Sonntags und
Freytags. Derjenige, der Geld einbringt, bekoͤmmt von dem
eingebrachten Gelde die kleine, oder einbringende Agio; der
aber, der baares Geld aus der Banco holet, muß die große,
oder ausholende Bantoagio bezahlen. Alle Jahre am letzten
December wird die Bank geſchloſſen, und den 14 ten Jenner
darauf wieder eroͤffnet. Weiter iſt zu merken b) die Leihbank,
oder Lehnbanco, worinnen ein jeder Geld auf tuͤchtige Kauf-
mannsguͤter, gegen Erlegung eines leidlichen Jntereſſe, auf 6
Monate geborgt bekommen kann; und c) der Lombard, ſo vor
kleine Verpfaͤndungen beſtimmet iſt, welche gemeine Buͤrger zu
thun genoͤthiget ſind. Uebrigens hat Hamburg drey oͤffentliche
Jahrmaͤrkte, naͤmlich den 15 Junius; den 25 Julius, Klein-
markt; und den 20 October, deren jeder 14 Tage ſteht. Von
den Zoͤllen, Maaße, Gewichte, Muͤnzen, und uͤberhaupt von
Hamburg, ſehe man in unſerer Akad. der Kaufl. den Artikel:
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