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List, Friedrich: Das deutsche National-Transport-System in volks- und staatswirthschaftlicher Beziehung. Altona u. a., 1838.

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muß die Zeit der Amtsdauer kürzer bestimmt sein, als bei den Mitgliedern der Direction, da bei öfterem Wechsel, zumal während der Herstellung des Werkes, die nöthige Erfahrung nicht erlangt werden könnte. Vielleicht wäre es besser, die Wahl der Directoren nur das erste Mal dem Ausschusse anheim zu stellen, die künftigen Wahlen der Directoren aber der Generalversammlung vorzubehalten, weil dadurch das Interesse an diesen Versammlungen vermehrt und der Bildung von dem Gesellschaftszwecke schädlichen Coterien im Ausschusse vorgebeugt würde.

Möglichste Öffentlichkeit in der Administration muß Hauptprincip sein. Die Nachtheile, welche daraus entstehen, können nie so groß sein, als die der Geheimnißkrämerei, welche tödtend auf das Ganze wirkt. Während des Baues der Bahn müssen öftere Berichte über den Fortgang desselben an die Actionaire erstattet werden, und die jährlichen Berichte des Directoriums an die Generalversammlung müssen nicht erst in dieser Versammlung, sondern einige Zeit vorher erscheinen, damit die Actionaire Gelegenheit erhalten, dieselben vor der Versammlung zu prüfen und sich in der Versammlung darüber auszusprechen.

Alle großen Arbeiten und Lieferungen müssen im Abstreich vergeben, wenigstens muß dieser Weg jedes Mal versucht werden, und nur aus besonderen Gründen und in Folge eines Ausschuß-Beschlusses sollte davon abgegangen werden können.

Während der Anlage ist, in der ersten Zeit vorzüglich, darauf zu sehen, daß ein tüchtiger Stamm von Arbeitern und Unternehmern (Contractors im Englischen) herangebildet werde. Bei schlechtem Lohn wird die Compagnie nur schlechte Arbeiter erhalten, und auch diese werden in Zeiten, wo sie anderwärts eben so viel mit größerer Bequemlichkeit verdienen, sich verlaufen. Schlechter Stamm, schlechte Äste und Zweige. Die Compagnie wird also nie gut bedient, und der Schlendrian wird zur Gewohnheit werden. Um von nahe und fern die besten Arbeiter herbeizuziehen, muß die Compagnie hohe Löhne geben, aber weit mehr Arbeit fordern und den Genuß des Branntweins, sowie das Tabakrauchen während der Arbeit auf der ganzen Linie untersagen. Dagegen muß sie dafür sorgen, daß die Arbeiter in gemeinschaftlichen Barraken ihr Unterkommen finden und mit nährenden Speisen, gutem Brode und nachhaltig stärkenden Getränken zu billigen Preisen versehen werden. Dies muß Grundsatz sein, ob die Compagnie im Contracte arbeiten läßt oder nicht. Arbeiter, welche nicht Tüchtiges leisten oder sich nicht bestreben, es den besten nachzuthun, müssen verabschiedet werden. Auf diese Weise wird das Werk viel schneller von Statten gehen und nicht theurer, ja wahrscheinlich weit wohlfeiler zu stehen kommen, als wenn man an den Löhnen knickert. Aus gleichem Grunde ist es wirthschaftlicher, kleinen und tüchtigen Unternehmern Contracte zu geben, wobei sie mäßige und sichere Profite realisiren, als größere Unternehmer zu bereichern.

muß die Zeit der Amtsdauer kürzer bestimmt sein, als bei den Mitgliedern der Direction, da bei öfterem Wechsel, zumal während der Herstellung des Werkes, die nöthige Erfahrung nicht erlangt werden könnte. Vielleicht wäre es besser, die Wahl der Directoren nur das erste Mal dem Ausschusse anheim zu stellen, die künftigen Wahlen der Directoren aber der Generalversammlung vorzubehalten, weil dadurch das Interesse an diesen Versammlungen vermehrt und der Bildung von dem Gesellschaftszwecke schädlichen Coterien im Ausschusse vorgebeugt würde.

Möglichste Öffentlichkeit in der Administration muß Hauptprincip sein. Die Nachtheile, welche daraus entstehen, können nie so groß sein, als die der Geheimnißkrämerei, welche tödtend auf das Ganze wirkt. Während des Baues der Bahn müssen öftere Berichte über den Fortgang desselben an die Actionaire erstattet werden, und die jährlichen Berichte des Directoriums an die Generalversammlung müssen nicht erst in dieser Versammlung, sondern einige Zeit vorher erscheinen, damit die Actionaire Gelegenheit erhalten, dieselben vor der Versammlung zu prüfen und sich in der Versammlung darüber auszusprechen.

Alle großen Arbeiten und Lieferungen müssen im Abstreich vergeben, wenigstens muß dieser Weg jedes Mal versucht werden, und nur aus besonderen Gründen und in Folge eines Ausschuß-Beschlusses sollte davon abgegangen werden können.

Während der Anlage ist, in der ersten Zeit vorzüglich, darauf zu sehen, daß ein tüchtiger Stamm von Arbeitern und Unternehmern (Contractors im Englischen) herangebildet werde. Bei schlechtem Lohn wird die Compagnie nur schlechte Arbeiter erhalten, und auch diese werden in Zeiten, wo sie anderwärts eben so viel mit größerer Bequemlichkeit verdienen, sich verlaufen. Schlechter Stamm, schlechte Äste und Zweige. Die Compagnie wird also nie gut bedient, und der Schlendrian wird zur Gewohnheit werden. Um von nahe und fern die besten Arbeiter herbeizuziehen, muß die Compagnie hohe Löhne geben, aber weit mehr Arbeit fordern und den Genuß des Branntweins, sowie das Tabakrauchen während der Arbeit auf der ganzen Linie untersagen. Dagegen muß sie dafür sorgen, daß die Arbeiter in gemeinschaftlichen Barraken ihr Unterkommen finden und mit nährenden Speisen, gutem Brode und nachhaltig stärkenden Getränken zu billigen Preisen versehen werden. Dies muß Grundsatz sein, ob die Compagnie im Contracte arbeiten läßt oder nicht. Arbeiter, welche nicht Tüchtiges leisten oder sich nicht bestreben, es den besten nachzuthun, müssen verabschiedet werden. Auf diese Weise wird das Werk viel schneller von Statten gehen und nicht theurer, ja wahrscheinlich weit wohlfeiler zu stehen kommen, als wenn man an den Löhnen knickert. Aus gleichem Grunde ist es wirthschaftlicher, kleinen und tüchtigen Unternehmern Contracte zu geben, wobei sie mäßige und sichere Profite realisiren, als größere Unternehmer zu bereichern.

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[52/0053] muß die Zeit der Amtsdauer kürzer bestimmt sein, als bei den Mitgliedern der Direction, da bei öfterem Wechsel, zumal während der Herstellung des Werkes, die nöthige Erfahrung nicht erlangt werden könnte. Vielleicht wäre es besser, die Wahl der Directoren nur das erste Mal dem Ausschusse anheim zu stellen, die künftigen Wahlen der Directoren aber der Generalversammlung vorzubehalten, weil dadurch das Interesse an diesen Versammlungen vermehrt und der Bildung von dem Gesellschaftszwecke schädlichen Coterien im Ausschusse vorgebeugt würde. Möglichste Öffentlichkeit in der Administration muß Hauptprincip sein. Die Nachtheile, welche daraus entstehen, können nie so groß sein, als die der Geheimnißkrämerei, welche tödtend auf das Ganze wirkt. Während des Baues der Bahn müssen öftere Berichte über den Fortgang desselben an die Actionaire erstattet werden, und die jährlichen Berichte des Directoriums an die Generalversammlung müssen nicht erst in dieser Versammlung, sondern einige Zeit vorher erscheinen, damit die Actionaire Gelegenheit erhalten, dieselben vor der Versammlung zu prüfen und sich in der Versammlung darüber auszusprechen. Alle großen Arbeiten und Lieferungen müssen im Abstreich vergeben, wenigstens muß dieser Weg jedes Mal versucht werden, und nur aus besonderen Gründen und in Folge eines Ausschuß-Beschlusses sollte davon abgegangen werden können. Während der Anlage ist, in der ersten Zeit vorzüglich, darauf zu sehen, daß ein tüchtiger Stamm von Arbeitern und Unternehmern (Contractors im Englischen) herangebildet werde. Bei schlechtem Lohn wird die Compagnie nur schlechte Arbeiter erhalten, und auch diese werden in Zeiten, wo sie anderwärts eben so viel mit größerer Bequemlichkeit verdienen, sich verlaufen. Schlechter Stamm, schlechte Äste und Zweige. Die Compagnie wird also nie gut bedient, und der Schlendrian wird zur Gewohnheit werden. Um von nahe und fern die besten Arbeiter herbeizuziehen, muß die Compagnie hohe Löhne geben, aber weit mehr Arbeit fordern und den Genuß des Branntweins, sowie das Tabakrauchen während der Arbeit auf der ganzen Linie untersagen. Dagegen muß sie dafür sorgen, daß die Arbeiter in gemeinschaftlichen Barraken ihr Unterkommen finden und mit nährenden Speisen, gutem Brode und nachhaltig stärkenden Getränken zu billigen Preisen versehen werden. Dies muß Grundsatz sein, ob die Compagnie im Contracte arbeiten läßt oder nicht. Arbeiter, welche nicht Tüchtiges leisten oder sich nicht bestreben, es den besten nachzuthun, müssen verabschiedet werden. Auf diese Weise wird das Werk viel schneller von Statten gehen und nicht theurer, ja wahrscheinlich weit wohlfeiler zu stehen kommen, als wenn man an den Löhnen knickert. Aus gleichem Grunde ist es wirthschaftlicher, kleinen und tüchtigen Unternehmern Contracte zu geben, wobei sie mäßige und sichere Profite realisiren, als größere Unternehmer zu bereichern.

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Zitationshilfe: List, Friedrich: Das deutsche National-Transport-System in volks- und staatswirthschaftlicher Beziehung. Altona u. a., 1838, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/list_transportsystem_1838/53>, abgerufen am 22.11.2024.