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Leyser, Polycarp: Christliches Bedencken, was von dem Exorcismo bey der Tauff, und abschaffung desselben zu halten sey. Magdeburg, 1591.

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Exorcisimo getröstet / dann diese Stürmer vnnd Betrüber in Ewigkeit ohn vnd mit dem Exorcismo thun werden. Vnd weisen die Trostsprüche / welche sie aus Luthero vnd Pomerano / auff die zween letzte Bogen Q. vnd R. haben trucken lassen / deutlich gnug aus / das diese jhre ratio lauter lügen sey.

10. Er gehöre vnter die Menschen satzungen / von welchen geschrieben sey / Matth. 15. Sie ehren mich vmbsonst mit Menschlichen Geboten. Antwort: Ob wohl der Erorcismus ein Satzung der Kirchen / vnd also kein GOttesdienst / noch ein theil desfelben ist / dannoch haben wir Christen die libertatem / das wir solche ritus wohl behalten mögen / vnd wer vns dieselbe mit Gewalt nimmet / der beschweret sein Gewissen.

11. Dieweil der Christen Kinder bereit im Reich der gnaden / auch nicht Geistlich besessen sein / vnd demnach keines Exorcismi bedürffen. Was hierhinder stecke / vnnd wie so gar keinen grund dieses habe / ist droben angezeigt.

12. Man mache durch den Exorcismum die erbsünde zu einem Geist vnd wesen. Das ist ein gewaltsame zunötigung zu Luthero vnd seinen Gehülffen / auch bestendigen getrewen discipeln / welcher bekentnis von der Erbsünde offenbar / vnd im Christlichen Concordienbuch begriffen ist.

13. Es entstehen viel Aberglauben daraus / als de Limbo puerorum, von dem Kobolt / vnd dergleichen. Von solchen Aberglauben / weis man in vnsern Kirchen nichts. Gibt es aber zu Zerbst solche Abergleubische Leut / so soltens jhre vntrewe Seelenhirten besser vnterwiesen haben / welchs jnen löblicher anstünde / dann einen solchen Lermen in der Kirchen Gottes anrichten.

14. Sie folgen dem Exempel Johannis des Teuffers vnd Lutheri. Diese Gesellen solten zuuor mit der that beweisen / das sie quartus Elias weren / so möchten sie einen Beyfall finden / sonsten werden sie mit jrem Ruhm / das sie sich solchen hohen Leuten vergleichen / sich selbs zu spot setzen.

Exorcisimo getröstet / dann diese Stürmer vnnd Betrüber in Ewigkeit ohn vnd mit dem Exorcismo thun werden. Vnd weisen die Trostsprüche / welche sie aus Luthero vnd Pomerano / auff die zween letzte Bogen Q. vnd R. haben trucken lassen / deutlich gnug aus / das diese jhre ratio lauter lügen sey.

10. Er gehöre vnter die Menschen satzungen / von welchen geschrieben sey / Matth. 15. Sie ehren mich vmbsonst mit Menschlichen Geboten. Antwort: Ob wohl der Erorcismus ein Satzung der Kirchen / vnd also kein GOttesdienst / noch ein theil desfelben ist / dannoch haben wir Christen die libertatem / das wir solche ritus wohl behalten mögen / vnd wer vns dieselbe mit Gewalt nimmet / der beschweret sein Gewissen.

11. Dieweil der Christen Kinder bereit im Reich der gnaden / auch nicht Geistlich besessen sein / vnd demnach keines Exorcismi bedürffen. Was hierhinder stecke / vnnd wie so gar keinen grund dieses habe / ist droben angezeigt.

12. Man mache durch den Exorcismum die erbsünde zu einem Geist vnd wesen. Das ist ein gewaltsame zunötigung zu Luthero vnd seinen Gehülffen / auch bestendigen getrewen discipeln / welcher bekentnis von der Erbsünde offenbar / vnd im Christlichen Concordienbuch begriffen ist.

13. Es entstehen viel Aberglauben daraus / als de Limbo puerorum, von dem Kobolt / vnd dergleichen. Von solchen Aberglauben / weis man in vnsern Kirchen nichts. Gibt es aber zu Zerbst solche Abergleubische Leut / so soltens jhre vntrewe Seelenhirten besser vnterwiesen haben / welchs jnen löblicher anstünde / dann einen solchen Lermen in der Kirchen Gottes anrichten.

14. Sie folgen dem Exempel Johannis des Teuffers vnd Lutheri. Diese Gesellen solten zuuor mit der that beweisen / das sie quartus Elias weren / so möchten sie einen Beyfall finden / sonsten werden sie mit jrem Ruhm / das sie sich solchen hohen Leuten vergleichen / sich selbs zu spot setzen.

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Exorcisimo getröstet / dann diese Stürmer vnnd Betrüber in Ewigkeit ohn vnd mit dem Exorcismo thun werden. Vnd weisen die Trostsprüche / welche sie aus Luthero vnd Pomerano / auff die zween letzte Bogen Q. vnd R. haben trucken lassen / deutlich gnug aus / das diese jhre ratio lauter lügen sey.</p>
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[0032] Exorcisimo getröstet / dann diese Stürmer vnnd Betrüber in Ewigkeit ohn vnd mit dem Exorcismo thun werden. Vnd weisen die Trostsprüche / welche sie aus Luthero vnd Pomerano / auff die zween letzte Bogen Q. vnd R. haben trucken lassen / deutlich gnug aus / das diese jhre ratio lauter lügen sey. 10. Er gehöre vnter die Menschen satzungen / von welchen geschrieben sey / Matth. 15. Sie ehren mich vmbsonst mit Menschlichen Geboten. Antwort: Ob wohl der Erorcismus ein Satzung der Kirchen / vnd also kein GOttesdienst / noch ein theil desfelben ist / dannoch haben wir Christen die libertatem / das wir solche ritus wohl behalten mögen / vnd wer vns dieselbe mit Gewalt nimmet / der beschweret sein Gewissen. 11. Dieweil der Christen Kinder bereit im Reich der gnaden / auch nicht Geistlich besessen sein / vnd demnach keines Exorcismi bedürffen. Was hierhinder stecke / vnnd wie so gar keinen grund dieses habe / ist droben angezeigt. 12. Man mache durch den Exorcismum die erbsünde zu einem Geist vnd wesen. Das ist ein gewaltsame zunötigung zu Luthero vnd seinen Gehülffen / auch bestendigen getrewen discipeln / welcher bekentnis von der Erbsünde offenbar / vnd im Christlichen Concordienbuch begriffen ist. 13. Es entstehen viel Aberglauben daraus / als de Limbo puerorum, von dem Kobolt / vnd dergleichen. Von solchen Aberglauben / weis man in vnsern Kirchen nichts. Gibt es aber zu Zerbst solche Abergleubische Leut / so soltens jhre vntrewe Seelenhirten besser vnterwiesen haben / welchs jnen löblicher anstünde / dann einen solchen Lermen in der Kirchen Gottes anrichten. 14. Sie folgen dem Exempel Johannis des Teuffers vnd Lutheri. Diese Gesellen solten zuuor mit der that beweisen / das sie quartus Elias weren / so möchten sie einen Beyfall finden / sonsten werden sie mit jrem Ruhm / das sie sich solchen hohen Leuten vergleichen / sich selbs zu spot setzen.

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Zitationshilfe: Leyser, Polycarp: Christliches Bedencken, was von dem Exorcismo bey der Tauff, und abschaffung desselben zu halten sey. Magdeburg, 1591, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/leyser_bedencken_1591/32>, abgerufen am 03.05.2024.