Leyser, Polycarp: Christliches Bedencken, was von dem Exorcismo bey der Tauff, und abschaffung desselben zu halten sey. Magdeburg, 1591.vnd recht getrewen Anhaltern zu wider / mit beschwerd aller anderer Superintendenten vnd Pastorn / vnd höchstem Ergernis / beydes der Bürger vnd Bawren / darüber Man vnd Weibs Personen zum höchsten betrübt worden / den Exorcismum abgeworffen haben / vnd das alles zu dem ende / damit sie dem leidigen verfluchten Caluinismo desto besser die Bahn bereiten können. Vnd wann dem also were / wie ich meins theils sorge vnnd gleube / so hat auch der aller Einfeltigste leicht zu schliessen vnd zu vrtheilen / das mit abschaffung des Exorcismi / im Fürstenthumb Anhalt / in keinem weg recht vmbgegangen sey worden / vnd man billich solchem vnordentlichem Proceß sich widersetze / vnd denselben zu rück treibe / vermöge der Lehre Pauli Galat. 2. Da etliche salsche Brüder sich mit eingedrungen / vnd neben ein geschlichen waren / zu verkundschafften vnser Freyheit / die wir haben in CHristo IHEsu / das sie vns gefangen nehmen / wichen wir denselben nicht eine Stunde vnterthan zu sein / auff das die Warheit des Euangelij bey euch bestünde. Zu dem / so sagt man offenbarlich / das etliche vom Adel / mit hoher Schwerer Geldtbuss: Etliche Prediger mit bedrawung der enturlaubung: Etliche Zuhörer mit Gewalt darzu angetrieben vnd gezwungen werden / jhre Kinder auff die Newe weise / ohne den Exorcismum zu teuffen oder teuffen zu lassen. Welches denn abermals vnrecht / vnd mit nichten zu billichen ist. Dann kein Fürst / kein Potentat / er sey auch wer er wölle / die macht vnd gewalt hat / auch solches mit gutem Gewissen nicht thun kan / in rebus adiaphoris einigen Menschen zu zwingen / oder sein Gewissen zu beschweren. Dann alsbaldt / wenn der Zwang darzu kömmet / so sindt die Adiaphora nicht mehr Adiaphora, vnd gehören vnter die Regel S. Pauli / welche allererst droben aus der Epistel an die Gal. cap. 2. gesetzt ist worden / vnd heist billich: Coactio oder Opinio necessitatis, tollit naturam Adiaphori. vnd recht getrewen Anhaltern zu wider / mit beschwerd aller anderer Superintendenten vnd Pastorn / vnd höchstem Ergernis / beydes der Bürger vnd Bawren / darüber Man vnd Weibs Personen zum höchsten betrübt worden / den Exorcismum abgeworffen haben / vnd das alles zu dem ende / damit sie dem leidigen verfluchten Caluinismo desto besser die Bahn bereiten können. Vnd wann dem also were / wie ich meins theils sorge vnnd gleube / so hat auch der aller Einfeltigste leicht zu schliessen vnd zu vrtheilen / das mit abschaffung des Exorcismi / im Fürstenthumb Anhalt / in keinem weg recht vmbgegangen sey worden / vnd man billich solchem vnordentlichem Proceß sich widersetze / vnd denselben zu rück treibe / vermöge der Lehre Pauli Galat. 2. Da etliche salsche Brüder sich mit eingedrungen / vnd neben ein geschlichen waren / zu verkundschafften vnser Freyheit / die wir haben in CHristo IHEsu / das sie vns gefangen nehmen / wichen wir denselben nicht eine Stunde vnterthan zu sein / auff das die Warheit des Euangelij bey euch bestünde. Zu dem / so sagt man offenbarlich / das etliche vom Adel / mit hoher Schwerer Geldtbuss: Etliche Prediger mit bedrawung der enturlaubung: Etliche Zuhörer mit Gewalt darzu angetrieben vnd gezwungen werden / jhre Kinder auff die Newe weise / ohne den Exorcismum zu teuffen oder teuffen zu lassen. Welches denn abermals vnrecht / vnd mit nichten zu billichen ist. Dann kein Fürst / kein Potentat / er sey auch wer er wölle / die macht vnd gewalt hat / auch solches mit gutem Gewissen nicht thun kan / in rebus adiaphoris einigen Menschen zu zwingen / oder sein Gewissen zu beschweren. Dann alsbaldt / wenn der Zwang darzu kömmet / so sindt die Adiaphora nicht mehr Adiaphora, vnd gehören vnter die Regel S. Pauli / welche allererst droben aus der Epistel an die Gal. cap. 2. gesetzt ist worden / vnd heist billich: Coactio oder Opinio necessitatis, tollit naturam Adiaphori. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0017"/> vnd recht getrewen Anhaltern zu wider / mit beschwerd aller anderer Superintendenten vnd Pastorn / vnd höchstem Ergernis / beydes der Bürger vnd Bawren / darüber Man vnd Weibs Personen zum höchsten betrübt worden / den Exorcismum abgeworffen haben / vnd das alles zu dem ende / damit sie dem leidigen verfluchten Caluinismo desto besser die Bahn bereiten können.</p> <p>Vnd wann dem also were / wie ich meins theils sorge vnnd gleube / so hat auch der aller Einfeltigste leicht zu schliessen vnd zu vrtheilen / das mit abschaffung des Exorcismi / im Fürstenthumb Anhalt / in keinem weg recht vmbgegangen sey worden / vnd man billich solchem vnordentlichem Proceß sich widersetze / vnd denselben zu rück treibe / vermöge der Lehre Pauli Galat. 2. Da etliche salsche Brüder sich mit eingedrungen / vnd neben ein geschlichen waren / zu verkundschafften vnser Freyheit / die wir haben in CHristo IHEsu / das sie vns gefangen nehmen / wichen wir denselben nicht eine Stunde vnterthan zu sein / auff das die Warheit des Euangelij bey euch bestünde.</p> <p>Zu dem / so sagt man offenbarlich / das etliche vom Adel / mit hoher Schwerer Geldtbuss: Etliche Prediger mit bedrawung der enturlaubung: Etliche Zuhörer mit Gewalt darzu angetrieben vnd gezwungen werden / jhre Kinder auff die Newe weise / ohne den Exorcismum zu teuffen oder teuffen zu lassen. Welches denn abermals vnrecht / vnd mit nichten zu billichen ist. Dann kein Fürst / kein Potentat / er sey auch wer er wölle / die macht vnd gewalt hat / auch solches mit gutem Gewissen nicht thun kan / <hi rendition="#i">in rebus adiaphoris</hi> einigen Menschen zu zwingen / oder sein Gewissen zu beschweren. 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Vnd wann dem also were / wie ich meins theils sorge vnnd gleube / so hat auch der aller Einfeltigste leicht zu schliessen vnd zu vrtheilen / das mit abschaffung des Exorcismi / im Fürstenthumb Anhalt / in keinem weg recht vmbgegangen sey worden / vnd man billich solchem vnordentlichem Proceß sich widersetze / vnd denselben zu rück treibe / vermöge der Lehre Pauli Galat. 2. Da etliche salsche Brüder sich mit eingedrungen / vnd neben ein geschlichen waren / zu verkundschafften vnser Freyheit / die wir haben in CHristo IHEsu / das sie vns gefangen nehmen / wichen wir denselben nicht eine Stunde vnterthan zu sein / auff das die Warheit des Euangelij bey euch bestünde.
Zu dem / so sagt man offenbarlich / das etliche vom Adel / mit hoher Schwerer Geldtbuss: Etliche Prediger mit bedrawung der enturlaubung: Etliche Zuhörer mit Gewalt darzu angetrieben vnd gezwungen werden / jhre Kinder auff die Newe weise / ohne den Exorcismum zu teuffen oder teuffen zu lassen. Welches denn abermals vnrecht / vnd mit nichten zu billichen ist. Dann kein Fürst / kein Potentat / er sey auch wer er wölle / die macht vnd gewalt hat / auch solches mit gutem Gewissen nicht thun kan / in rebus adiaphoris einigen Menschen zu zwingen / oder sein Gewissen zu beschweren. Dann alsbaldt / wenn der Zwang darzu kömmet / so sindt die Adiaphora nicht mehr Adiaphora, vnd gehören vnter die Regel S. Pauli / welche allererst droben aus der Epistel an die Gal. cap. 2. gesetzt ist worden / vnd heist billich: Coactio oder Opinio necessitatis, tollit naturam Adiaphori.
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Zitationshilfe: | Leyser, Polycarp: Christliches Bedencken, was von dem Exorcismo bey der Tauff, und abschaffung desselben zu halten sey. Magdeburg, 1591, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/leyser_bedencken_1591/17>, abgerufen am 05.07.2024. |