[Lessing, Gotthold Ephraim]: Hamburgische Dramaturgie. Bd. 2. Hamburg u. a., [1769].ten einkommen können, diesem Plane eine so Wenn
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<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0414" n="408"/> ten einkommen können, dieſem Plane eine ſo<lb/> ſtraf bare Ausdehnung zu geben? Um ein Paar<lb/> armen Hausdieben das Handwerk zu legen,<lb/> wollen ſie ſelbſt Straßenräuber werden? <hi rendition="#g">„Sie<lb/> wollen dem nachdrucken, der ihnen<lb/> nachdruckt.„</hi> Das möchte ſeyn; wenn es<lb/> ihnen die Obrigkeit anders erlauben will, ſich<lb/> auf dieſe Art ſelbſt zu rächen. Aber ſie wollen<lb/> zugleich das <hi rendition="#g">Selbſt-Verlegen verwehren.</hi><lb/> Wer ſind die, die das verwehren wollen? Ha-<lb/> ben ſie wohl das Herz, ſich unter ihren wahren<lb/> Namen zu dieſem Frevel zu bekennen? Jſt ir-<lb/> gendwo das Selbſt-Verlegen jemals verbothen<lb/> geweſen? Und wie kann es verbothen ſeyn?<lb/> Welch Geſetz kann dem Gelehrten das Recht<lb/> ſchmälern, aus ſeinem eigenthümlichen Werke<lb/> alle den Nutzen zu ziehen, den er möglicher<lb/> Weiſe daraus ziehen kann? „<hi rendition="#g">Aber ſie mi-<lb/> ſchen ſich ohne die erforderlichen Ei-<lb/> genſchaften in die Buchhandlung.</hi> Was<lb/> ſind das für erforderliche Eigenſchaften? Das<lb/> man fünf Jahre bey einem Manne Pakete zu-<lb/> binden gelernt, der auch nichts weiter kann, als<lb/> Pakete zubinden? Und wer darf ſich in die<lb/> Buchhandlung nicht miſchen? Seit wenn iſt<lb/> der Buchhandel eine Jnnung? Welches ſind<lb/> ſeine ausſchlieſſenden Privilegien? Wer hat ſie<lb/> ihm ertheilt?</p><lb/> <fw place="bottom" type="catch">Wenn</fw><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [408/0414]
ten einkommen können, dieſem Plane eine ſo
ſtraf bare Ausdehnung zu geben? Um ein Paar
armen Hausdieben das Handwerk zu legen,
wollen ſie ſelbſt Straßenräuber werden? „Sie
wollen dem nachdrucken, der ihnen
nachdruckt.„ Das möchte ſeyn; wenn es
ihnen die Obrigkeit anders erlauben will, ſich
auf dieſe Art ſelbſt zu rächen. Aber ſie wollen
zugleich das Selbſt-Verlegen verwehren.
Wer ſind die, die das verwehren wollen? Ha-
ben ſie wohl das Herz, ſich unter ihren wahren
Namen zu dieſem Frevel zu bekennen? Jſt ir-
gendwo das Selbſt-Verlegen jemals verbothen
geweſen? Und wie kann es verbothen ſeyn?
Welch Geſetz kann dem Gelehrten das Recht
ſchmälern, aus ſeinem eigenthümlichen Werke
alle den Nutzen zu ziehen, den er möglicher
Weiſe daraus ziehen kann? „Aber ſie mi-
ſchen ſich ohne die erforderlichen Ei-
genſchaften in die Buchhandlung. Was
ſind das für erforderliche Eigenſchaften? Das
man fünf Jahre bey einem Manne Pakete zu-
binden gelernt, der auch nichts weiter kann, als
Pakete zubinden? Und wer darf ſich in die
Buchhandlung nicht miſchen? Seit wenn iſt
der Buchhandel eine Jnnung? Welches ſind
ſeine ausſchlieſſenden Privilegien? Wer hat ſie
ihm ertheilt?
Wenn
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