Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844.weiteren Umsichgreifen eines verderblichen Aktienspiels Jn Betreff der Aufbringung der Geldmittel für Berlin, den 11. April 1844. Der Finanz-Minister v. Bodelschwingh. weiteren Umſichgreifen eines verderblichen Aktienſpiels Jn Betreff der Aufbringung der Geldmittel für Berlin, den 11. April 1844. Der Finanz-Miniſter v. Bodelſchwingh. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0062" n="56"/> weiteren Umſichgreifen eines verderblichen Aktienſpiels<lb/> Anlaß geben. Mit allerhöchſter Ermächtigung bringe<lb/> ich daher hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß für<lb/> andere Eiſenbahn-Unternehmungen, als diejenigen, wel-<lb/> che in Folge der Berathungen der vereinigten ſtändi-<lb/> ſchen Ausſchüſſe nach der Allerhöchſten Kabinets-Or-<lb/> dre vom 22. November 1842 (Geſ. S. S. 307) zur<lb/> Ausführung und Beförderung beſtimmt oder für deren<lb/> Ausführung bereits Zuſagen ertheilt ſind, fürs erſte<lb/> und in den nächſten Jahren die Genehmigung über-<lb/> haupt nicht ertheilt werden wird, ſofern nicht für ein-<lb/> zelne vorzugsweiſe wichtige Bahnen ganz überwiegende<lb/> allgemeine Jntereſſen eine Ausnahme nöthig erſcheinen<lb/> laſſen.</p><lb/> <p>Jn Betreff der Aufbringung der Geldmittel für<lb/> diejenigen Eiſenbahn-Unternehmungen, welche überhaupt<lb/> noch zur Genehmigung geeignet erſcheinen möchten,<lb/> werden bei Ertheilung der letzteren jedesmal die ſich<lb/> als angemeſſen ergebenden Bedingungen und Maaß-<lb/> gaben beſonders beſtimmt werden. Vorher erfolgte<lb/> Aktienzeichnungen, wie ſie in neuerer Zeit gegen an-<lb/> ſehnliche Proviſion zu vielen Millionen geſammelt und<lb/> zur Kreirung neuer Papiere für die Agiotage benutzt<lb/> zu werden pflegen, dürfen daher eine Berückſichtigung<lb/> überall nicht erwarten, worauf ich zur Warnung vor<lb/> dem Ankauf von Quittungsbogen und Zuſicherungs-<lb/> ſcheinen nicht conceſſionirter Unternehmungen beſonders<lb/> aufmerkſam mache.</p><lb/> <closer> <salute>Berlin, den 11. April 1844.<lb/><hi rendition="#et">Der Finanz-Miniſter v. <hi rendition="#g">Bodelſchwingh.</hi></hi></salute> </closer> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </body> </text> </TEI> [56/0062]
weiteren Umſichgreifen eines verderblichen Aktienſpiels
Anlaß geben. Mit allerhöchſter Ermächtigung bringe
ich daher hierdurch zur öffentlichen Kenntniß, daß für
andere Eiſenbahn-Unternehmungen, als diejenigen, wel-
che in Folge der Berathungen der vereinigten ſtändi-
ſchen Ausſchüſſe nach der Allerhöchſten Kabinets-Or-
dre vom 22. November 1842 (Geſ. S. S. 307) zur
Ausführung und Beförderung beſtimmt oder für deren
Ausführung bereits Zuſagen ertheilt ſind, fürs erſte
und in den nächſten Jahren die Genehmigung über-
haupt nicht ertheilt werden wird, ſofern nicht für ein-
zelne vorzugsweiſe wichtige Bahnen ganz überwiegende
allgemeine Jntereſſen eine Ausnahme nöthig erſcheinen
laſſen.
Jn Betreff der Aufbringung der Geldmittel für
diejenigen Eiſenbahn-Unternehmungen, welche überhaupt
noch zur Genehmigung geeignet erſcheinen möchten,
werden bei Ertheilung der letzteren jedesmal die ſich
als angemeſſen ergebenden Bedingungen und Maaß-
gaben beſonders beſtimmt werden. Vorher erfolgte
Aktienzeichnungen, wie ſie in neuerer Zeit gegen an-
ſehnliche Proviſion zu vielen Millionen geſammelt und
zur Kreirung neuer Papiere für die Agiotage benutzt
zu werden pflegen, dürfen daher eine Berückſichtigung
überall nicht erwarten, worauf ich zur Warnung vor
dem Ankauf von Quittungsbogen und Zuſicherungs-
ſcheinen nicht conceſſionirter Unternehmungen beſonders
aufmerkſam mache.
Berlin, den 11. April 1844.
Der Finanz-Miniſter v. Bodelſchwingh.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |