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Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844.

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zeitigen Anordnung von Präventiv-Maaßregeln Sei-
tens der Finanz-Jnstitute des Staates für den mög-
lichen Fall einer nothwendig werdenden Unterstützung
der reellen Aktienbesitzer. Der Mangel einer speciellen
Handelsbehörde in Preußen, welcher schon oft vom
Kaufmannsstande hauptsächlich in Wechselsachen und
Handelsprozessen schmerzlich beklagt wurde, war ganz
besonders jetzt unter den obwaltenden Verhältnissen
fühlbar geworden. Wie Schade deshalb, daß die Er-
richtung des Handelsraths und Handelsamtes,
zufolge Kabinetsordre vom 7. Juni d. J., welche von
der Geschäftswelt mit wahrhafter Freude begrüßt
wurde, nicht früher geschehen; die neue Behörde hätte
ihre Wirksamkeit, die, beiläufig bemerkt, auch erst etwa
drei Monate später -- am 1. Septbr. eintritt, nicht
würdiger und heilsamer beginnen können, als mit ih-
rem gewiß practisch zweckmäßigen Einfluß bei dem
obenbesprochenen Aktiengesetze. -- Die Regierung hatte
den Preußischen Eisenbahnpapieren jeder Gestalt seit
ihrem Erscheinen die volle Sanction ertheilt; sie wa-
ren zu einem Handelsartikel geworden, dessen Veräu-
ßerung in beliebiger Weise Jedem überlassen geblieben
war; das Spiel der Agiotage darin hatte man nicht
vorausgesehen, mindestens in dem Maaße, als es um
sich griff, nicht voraussehen können; kein Verbot da-
gegen war also erlassen, während inzwischen die Re-
gierung durch verschiedene günstige Bestimmungen für
die Eisenbahnaktien die Lust zur Betheiligung am Han-
del mit denselben noch selbst vergrößert hatte. Zwar
war in letztrer Zeit eine warnende Bekanntmachung
des Herrn Ministers Bodelschwingh erschienen, doch

zeitigen Anordnung von Präventiv-Maaßregeln Sei-
tens der Finanz-Jnſtitute des Staates für den mög-
lichen Fall einer nothwendig werdenden Unterſtützung
der reellen Aktienbeſitzer. Der Mangel einer ſpeciellen
Handelsbehörde in Preußen, welcher ſchon oft vom
Kaufmannsſtande hauptſächlich in Wechſelſachen und
Handelsprozeſſen ſchmerzlich beklagt wurde, war ganz
beſonders jetzt unter den obwaltenden Verhältniſſen
fühlbar geworden. Wie Schade deshalb, daß die Er-
richtung des Handelsraths und Handelsamtes,
zufolge Kabinetsordre vom 7. Juni d. J., welche von
der Geſchäftswelt mit wahrhafter Freude begrüßt
wurde, nicht früher geſchehen; die neue Behörde hätte
ihre Wirkſamkeit, die, beiläufig bemerkt, auch erſt etwa
drei Monate ſpäter — am 1. Septbr. eintritt, nicht
würdiger und heilſamer beginnen können, als mit ih-
rem gewiß practiſch zweckmäßigen Einfluß bei dem
obenbeſprochenen Aktiengeſetze. — Die Regierung hatte
den Preußiſchen Eiſenbahnpapieren jeder Geſtalt ſeit
ihrem Erſcheinen die volle Sanction ertheilt; ſie wa-
ren zu einem Handelsartikel geworden, deſſen Veräu-
ßerung in beliebiger Weiſe Jedem überlaſſen geblieben
war; das Spiel der Agiotage darin hatte man nicht
vorausgeſehen, mindeſtens in dem Maaße, als es um
ſich griff, nicht vorausſehen können; kein Verbot da-
gegen war alſo erlaſſen, während inzwiſchen die Re-
gierung durch verſchiedene günſtige Beſtimmungen für
die Eiſenbahnaktien die Luſt zur Betheiligung am Han-
del mit denſelben noch ſelbſt vergrößert hatte. Zwar
war in letztrer Zeit eine warnende Bekanntmachung
des Herrn Miniſters Bodelſchwingh erſchienen, doch

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[26/0032] zeitigen Anordnung von Präventiv-Maaßregeln Sei- tens der Finanz-Jnſtitute des Staates für den mög- lichen Fall einer nothwendig werdenden Unterſtützung der reellen Aktienbeſitzer. Der Mangel einer ſpeciellen Handelsbehörde in Preußen, welcher ſchon oft vom Kaufmannsſtande hauptſächlich in Wechſelſachen und Handelsprozeſſen ſchmerzlich beklagt wurde, war ganz beſonders jetzt unter den obwaltenden Verhältniſſen fühlbar geworden. Wie Schade deshalb, daß die Er- richtung des Handelsraths und Handelsamtes, zufolge Kabinetsordre vom 7. Juni d. J., welche von der Geſchäftswelt mit wahrhafter Freude begrüßt wurde, nicht früher geſchehen; die neue Behörde hätte ihre Wirkſamkeit, die, beiläufig bemerkt, auch erſt etwa drei Monate ſpäter — am 1. Septbr. eintritt, nicht würdiger und heilſamer beginnen können, als mit ih- rem gewiß practiſch zweckmäßigen Einfluß bei dem obenbeſprochenen Aktiengeſetze. — Die Regierung hatte den Preußiſchen Eiſenbahnpapieren jeder Geſtalt ſeit ihrem Erſcheinen die volle Sanction ertheilt; ſie wa- ren zu einem Handelsartikel geworden, deſſen Veräu- ßerung in beliebiger Weiſe Jedem überlaſſen geblieben war; das Spiel der Agiotage darin hatte man nicht vorausgeſehen, mindeſtens in dem Maaße, als es um ſich griff, nicht vorausſehen können; kein Verbot da- gegen war alſo erlaſſen, während inzwiſchen die Re- gierung durch verſchiedene günſtige Beſtimmungen für die Eiſenbahnaktien die Luſt zur Betheiligung am Han- del mit denſelben noch ſelbſt vergrößert hatte. Zwar war in letztrer Zeit eine warnende Bekanntmachung des Herrn Miniſters Bodelſchwingh erſchienen, doch

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Zitationshilfe: Lesser, Ludwig: Zur Geschichte der Berliner Börse und des Eisenbahnaktien-Handels. Berlin, 1844, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lesser_boerse_1844/32>, abgerufen am 28.03.2024.