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Ledebur, Adolf: Handbuch der Eisenhüttenkunde. Leipzig, 1884.

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Der Hochofenbetrieb.
mit rechteckiger Grundfläche über einander auf, so dass ein regelmässiger
Haufen in Form einer ganz flachen abgestumpften Pyramide von
3/4--1 m Höhe entsteht. Jede Schicht eines einzelnen Erzes wird, ehe
die nachfolgende darüber aufgeschüttet wird, mit Holzkrücken geebnet
und gleichmässig auf der ganzen Fläche vertheilt. Sind Zuschläge
erforderlich, so werden auch diese zwischen den Erzen eingeschaltet.
Von diesem Möller wird nun mit der Keilhacke und Schaufel durch
senkrechte Schnitte ein Theil nach dem andern losgetrennt, gut durch
einander geschaufelt, und von dieser Mischung erhält alsdann der
Hochofen die erforderliche Menge per Gicht. Bevor der erste Möller
in dieser Weise verbraucht ist, muss an einer andern Stelle des Möller-
hauses bereits ein zweiter fertig aufgefahren sein, damit nicht Mangel
eintrete.

Weit einfacher pflegt das Verfahren bei grossen, mit Koks be-
triebenen Hochöfen zu sein. Hier schüttet man im Möllerhause die
einzelnen Erze und Zuschläge gewöhnlich getrennt in Bretterver-
schlägen oder in ähnlicher Weise auf, entnimmt für das jedesmalige
Aufgichten so viel von jeder Sorte als der vorgeschriebenen Zusammen-
setzung des Möllers entspricht, und schüttet die Materialien, ohne sie
vorher besonders zu mischen, ohne Weiteres in die Gicht, so dass erst
in dem Ofen selbst die Mischung erfolgt. Wo der Stürzplatz für die
Erze in unmittelbarer Nähe des Hochofens sich befindet, umgeht man
auch wohl die Anlage eines Möllerhauses ganz und befördert die Mate-
rialien von dem Stürzplatze ohne Weiteres nach dem Gichtaufzuge.

Zur Beförderung der Materialien von den Lagerplätzen nach dem
Möllerhause und von hier nach dem Hochofen bedient man sich vier-
rädriger Karren (Hunde), welche auf Schienen laufen. Die zur Mölle-
rung dienenden können aus Holz gefertigt sein. Die eine Längswand
des prismatischen Kastens ist dann gewöhnlich zum Herausnehmen ein-
gerichtet, so dass die Entleerung leicht von Statten geht. Die Gicht-
wagen dagegen, welche die Schmelzmaterialien auf die Gichtebene
befördern und unmittelbar in die Gichtöffnung entleert werden, müssen
aus Eisenblech gefertigt sein. Um das Entleeren in kürzester Zeit be-
wirken zu können, pflegt man sie als Kippwagen einzurichten, deren
Kasten um eine horizontale Achse so weit drehbar ist, dass beim
Aufkippen desselben der Inhalt rasch und vollständig herausstürzt.
Fig. 147 und 148 stellen zwei übliche Formen solcher Kippkarren für
Eisenhochöfen dar. Bei beiden ist a die Achse, um welche der Kasten
beim Kippen gedreht wird. Bei dem Karren Fig. 147, welcher besonders
häufig zum Aufgichten der Erze benutzt wird, stürzt der Inhalt, wie
leicht ersichtlich ist, ohne Weiteres heraus, sobald der Kasten ent-
sprechend weit aufgekippt ist. Bei dem Karren Fig. 148, welcher
weniger für Erze als für Brennstoffe geeignet sein dürfte, ist die Stirn-
wand zum Aufklappen eingerichtet und wird durch einen Riegel fest-
gehalten; da ihre Drehungsachse oben liegt, öffnet sie sich von selbst,
wenn der Riegel zurückgezogen und der Kasten aufgekippt wird.

Bei Holzkohlenöfen mit enger Gicht und ohne Centralrohr benutzt
man mitunter Karren mit beweglichem Boden, welche auf Schienen
bis über die Mitte der Gicht gefahren und hier entleert werden. Der
Boden der Kohlenkarren besteht in diesem Falle aus zwei Klappen,

Der Hochofenbetrieb.
mit rechteckiger Grundfläche über einander auf, so dass ein regelmässiger
Haufen in Form einer ganz flachen abgestumpften Pyramide von
¾—1 m Höhe entsteht. Jede Schicht eines einzelnen Erzes wird, ehe
die nachfolgende darüber aufgeschüttet wird, mit Holzkrücken geebnet
und gleichmässig auf der ganzen Fläche vertheilt. Sind Zuschläge
erforderlich, so werden auch diese zwischen den Erzen eingeschaltet.
Von diesem Möller wird nun mit der Keilhacke und Schaufel durch
senkrechte Schnitte ein Theil nach dem andern losgetrennt, gut durch
einander geschaufelt, und von dieser Mischung erhält alsdann der
Hochofen die erforderliche Menge per Gicht. Bevor der erste Möller
in dieser Weise verbraucht ist, muss an einer andern Stelle des Möller-
hauses bereits ein zweiter fertig aufgefahren sein, damit nicht Mangel
eintrete.

Weit einfacher pflegt das Verfahren bei grossen, mit Koks be-
triebenen Hochöfen zu sein. Hier schüttet man im Möllerhause die
einzelnen Erze und Zuschläge gewöhnlich getrennt in Bretterver-
schlägen oder in ähnlicher Weise auf, entnimmt für das jedesmalige
Aufgichten so viel von jeder Sorte als der vorgeschriebenen Zusammen-
setzung des Möllers entspricht, und schüttet die Materialien, ohne sie
vorher besonders zu mischen, ohne Weiteres in die Gicht, so dass erst
in dem Ofen selbst die Mischung erfolgt. Wo der Stürzplatz für die
Erze in unmittelbarer Nähe des Hochofens sich befindet, umgeht man
auch wohl die Anlage eines Möllerhauses ganz und befördert die Mate-
rialien von dem Stürzplatze ohne Weiteres nach dem Gichtaufzuge.

Zur Beförderung der Materialien von den Lagerplätzen nach dem
Möllerhause und von hier nach dem Hochofen bedient man sich vier-
rädriger Karren (Hunde), welche auf Schienen laufen. Die zur Mölle-
rung dienenden können aus Holz gefertigt sein. Die eine Längswand
des prismatischen Kastens ist dann gewöhnlich zum Herausnehmen ein-
gerichtet, so dass die Entleerung leicht von Statten geht. Die Gicht-
wagen dagegen, welche die Schmelzmaterialien auf die Gichtebene
befördern und unmittelbar in die Gichtöffnung entleert werden, müssen
aus Eisenblech gefertigt sein. Um das Entleeren in kürzester Zeit be-
wirken zu können, pflegt man sie als Kippwagen einzurichten, deren
Kasten um eine horizontale Achse so weit drehbar ist, dass beim
Aufkippen desselben der Inhalt rasch und vollständig herausstürzt.
Fig. 147 und 148 stellen zwei übliche Formen solcher Kippkarren für
Eisenhochöfen dar. Bei beiden ist a die Achse, um welche der Kasten
beim Kippen gedreht wird. Bei dem Karren Fig. 147, welcher besonders
häufig zum Aufgichten der Erze benutzt wird, stürzt der Inhalt, wie
leicht ersichtlich ist, ohne Weiteres heraus, sobald der Kasten ent-
sprechend weit aufgekippt ist. Bei dem Karren Fig. 148, welcher
weniger für Erze als für Brennstoffe geeignet sein dürfte, ist die Stirn-
wand zum Aufklappen eingerichtet und wird durch einen Riegel fest-
gehalten; da ihre Drehungsachse oben liegt, öffnet sie sich von selbst,
wenn der Riegel zurückgezogen und der Kasten aufgekippt wird.

Bei Holzkohlenöfen mit enger Gicht und ohne Centralrohr benutzt
man mitunter Karren mit beweglichem Boden, welche auf Schienen
bis über die Mitte der Gicht gefahren und hier entleert werden. Der
Boden der Kohlenkarren besteht in diesem Falle aus zwei Klappen,

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[510/0570] Der Hochofenbetrieb. mit rechteckiger Grundfläche über einander auf, so dass ein regelmässiger Haufen in Form einer ganz flachen abgestumpften Pyramide von ¾—1 m Höhe entsteht. Jede Schicht eines einzelnen Erzes wird, ehe die nachfolgende darüber aufgeschüttet wird, mit Holzkrücken geebnet und gleichmässig auf der ganzen Fläche vertheilt. Sind Zuschläge erforderlich, so werden auch diese zwischen den Erzen eingeschaltet. Von diesem Möller wird nun mit der Keilhacke und Schaufel durch senkrechte Schnitte ein Theil nach dem andern losgetrennt, gut durch einander geschaufelt, und von dieser Mischung erhält alsdann der Hochofen die erforderliche Menge per Gicht. Bevor der erste Möller in dieser Weise verbraucht ist, muss an einer andern Stelle des Möller- hauses bereits ein zweiter fertig aufgefahren sein, damit nicht Mangel eintrete. Weit einfacher pflegt das Verfahren bei grossen, mit Koks be- triebenen Hochöfen zu sein. Hier schüttet man im Möllerhause die einzelnen Erze und Zuschläge gewöhnlich getrennt in Bretterver- schlägen oder in ähnlicher Weise auf, entnimmt für das jedesmalige Aufgichten so viel von jeder Sorte als der vorgeschriebenen Zusammen- setzung des Möllers entspricht, und schüttet die Materialien, ohne sie vorher besonders zu mischen, ohne Weiteres in die Gicht, so dass erst in dem Ofen selbst die Mischung erfolgt. Wo der Stürzplatz für die Erze in unmittelbarer Nähe des Hochofens sich befindet, umgeht man auch wohl die Anlage eines Möllerhauses ganz und befördert die Mate- rialien von dem Stürzplatze ohne Weiteres nach dem Gichtaufzuge. Zur Beförderung der Materialien von den Lagerplätzen nach dem Möllerhause und von hier nach dem Hochofen bedient man sich vier- rädriger Karren (Hunde), welche auf Schienen laufen. Die zur Mölle- rung dienenden können aus Holz gefertigt sein. Die eine Längswand des prismatischen Kastens ist dann gewöhnlich zum Herausnehmen ein- gerichtet, so dass die Entleerung leicht von Statten geht. Die Gicht- wagen dagegen, welche die Schmelzmaterialien auf die Gichtebene befördern und unmittelbar in die Gichtöffnung entleert werden, müssen aus Eisenblech gefertigt sein. Um das Entleeren in kürzester Zeit be- wirken zu können, pflegt man sie als Kippwagen einzurichten, deren Kasten um eine horizontale Achse so weit drehbar ist, dass beim Aufkippen desselben der Inhalt rasch und vollständig herausstürzt. Fig. 147 und 148 stellen zwei übliche Formen solcher Kippkarren für Eisenhochöfen dar. Bei beiden ist a die Achse, um welche der Kasten beim Kippen gedreht wird. Bei dem Karren Fig. 147, welcher besonders häufig zum Aufgichten der Erze benutzt wird, stürzt der Inhalt, wie leicht ersichtlich ist, ohne Weiteres heraus, sobald der Kasten ent- sprechend weit aufgekippt ist. Bei dem Karren Fig. 148, welcher weniger für Erze als für Brennstoffe geeignet sein dürfte, ist die Stirn- wand zum Aufklappen eingerichtet und wird durch einen Riegel fest- gehalten; da ihre Drehungsachse oben liegt, öffnet sie sich von selbst, wenn der Riegel zurückgezogen und der Kasten aufgekippt wird. Bei Holzkohlenöfen mit enger Gicht und ohne Centralrohr benutzt man mitunter Karren mit beweglichem Boden, welche auf Schienen bis über die Mitte der Gicht gefahren und hier entleert werden. Der Boden der Kohlenkarren besteht in diesem Falle aus zwei Klappen,

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Zitationshilfe: Ledebur, Adolf: Handbuch der Eisenhüttenkunde. Leipzig, 1884, S. 510. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ledebur_eisenhuettenkunde_1884/570>, abgerufen am 11.06.2024.