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Ledebur, Adolf: Handbuch der Eisenhüttenkunde. Leipzig, 1884.

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Die Erzeugung, Erhitzung und Fortleitung des Gebläsewindes.
zuverlässigsten ist, die Kosten der erforderlichen Heizfläche, um 1 Cubik-
meter Wind per Minute zu erhitzen. Aus einer derartigen von Fr. Lür-
mann
nach Ergebnissen der Praxis gefertigten Zusammenstellung1)
mögen folgende Ziffern hier Platz finden.

Es betrug bei Hochöfen mit einem Windbedarfe von 450 cbm
per Minute2):

3)

Es ergiebt sich zunächst, dass die eisernen Apparate selbst bei
möglichster Beschränkung der Heizfläche (1.51 qm per cbm Wind) nicht
erheblich billiger sind, als steinerne, sofern man von den allerdings sehr
kostspieligen älteren Whitwellapparaten absieht; ja, dass sie als ver-
hältnissmässig theuer erscheinen müssen, sofern man berücksichtigt,
dass die in denselben erreichbare Windtemperatur um durchschnittlich
200°C. niedriger ist als in den steinernen Apparaten. Unter den ver-
schiedenen Systemen eiserner Apparate aber dürften diejenigen von
Gjers noch zu den billigsten zählen und für manche andere, ins-
besondere für liegende Apparate würde voraussichtlich ein noch un-
günstigeres Verhältniss sich ergeben. Ebenso fallen selbstverständlich
die Kosten entsprechend höher aus, wenn man -- wie es für die Aus-
nutzung der Wärme und für die bessere Erhaltung der Apparate förder-
lich sein würde -- den eisernen Winderhitzern eine grössere Heizfläche
giebt; die verschiedenen Kostenbeträge für die drei als Beispiele be-
nutzten eisernen Apparate mit 1.5, 2.1 und 3 qm Heizfläche per cbm
Wind veranschaulichen deutlich diesen Unterschied.

Auch die Reparaturkosten werden bei eisernen Apparaten in Rück-
sicht auf die von Zeit zu Zeit nothwendige Auswechselung verbrannter
Röhren mindestens nicht geringer sein als in steinernen.

Unter den steinernen Apparaten sind diejenigen von Cowper die

1) "Stahl und Eisen" 1883, S. 32.
2) Wo der Windbedarf in der Wirklichkeit ein anderer war, wurden die Ziffern
entsprechend umgerechnet.
3) Für zwei Hochöfen fünf Apparate.

Die Erzeugung, Erhitzung und Fortleitung des Gebläsewindes.
zuverlässigsten ist, die Kosten der erforderlichen Heizfläche, um 1 Cubik-
meter Wind per Minute zu erhitzen. Aus einer derartigen von Fr. Lür-
mann
nach Ergebnissen der Praxis gefertigten Zusammenstellung1)
mögen folgende Ziffern hier Platz finden.

Es betrug bei Hochöfen mit einem Windbedarfe von 450 cbm
per Minute2):

3)

Es ergiebt sich zunächst, dass die eisernen Apparate selbst bei
möglichster Beschränkung der Heizfläche (1.51 qm per cbm Wind) nicht
erheblich billiger sind, als steinerne, sofern man von den allerdings sehr
kostspieligen älteren Whitwellapparaten absieht; ja, dass sie als ver-
hältnissmässig theuer erscheinen müssen, sofern man berücksichtigt,
dass die in denselben erreichbare Windtemperatur um durchschnittlich
200°C. niedriger ist als in den steinernen Apparaten. Unter den ver-
schiedenen Systemen eiserner Apparate aber dürften diejenigen von
Gjers noch zu den billigsten zählen und für manche andere, ins-
besondere für liegende Apparate würde voraussichtlich ein noch un-
günstigeres Verhältniss sich ergeben. Ebenso fallen selbstverständlich
die Kosten entsprechend höher aus, wenn man — wie es für die Aus-
nutzung der Wärme und für die bessere Erhaltung der Apparate förder-
lich sein würde — den eisernen Winderhitzern eine grössere Heizfläche
giebt; die verschiedenen Kostenbeträge für die drei als Beispiele be-
nutzten eisernen Apparate mit 1.5, 2.1 und 3 qm Heizfläche per cbm
Wind veranschaulichen deutlich diesen Unterschied.

Auch die Reparaturkosten werden bei eisernen Apparaten in Rück-
sicht auf die von Zeit zu Zeit nothwendige Auswechselung verbrannter
Röhren mindestens nicht geringer sein als in steinernen.

Unter den steinernen Apparaten sind diejenigen von Cowper die

1) „Stahl und Eisen“ 1883, S. 32.
2) Wo der Windbedarf in der Wirklichkeit ein anderer war, wurden die Ziffern
entsprechend umgerechnet.
3) Für zwei Hochöfen fünf Apparate.
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[432/0492] Die Erzeugung, Erhitzung und Fortleitung des Gebläsewindes. zuverlässigsten ist, die Kosten der erforderlichen Heizfläche, um 1 Cubik- meter Wind per Minute zu erhitzen. Aus einer derartigen von Fr. Lür- mann nach Ergebnissen der Praxis gefertigten Zusammenstellung 1) mögen folgende Ziffern hier Platz finden. Es betrug bei Hochöfen mit einem Windbedarfe von 450 cbm per Minute 2): 3) Es ergiebt sich zunächst, dass die eisernen Apparate selbst bei möglichster Beschränkung der Heizfläche (1.51 qm per cbm Wind) nicht erheblich billiger sind, als steinerne, sofern man von den allerdings sehr kostspieligen älteren Whitwellapparaten absieht; ja, dass sie als ver- hältnissmässig theuer erscheinen müssen, sofern man berücksichtigt, dass die in denselben erreichbare Windtemperatur um durchschnittlich 200°C. niedriger ist als in den steinernen Apparaten. Unter den ver- schiedenen Systemen eiserner Apparate aber dürften diejenigen von Gjers noch zu den billigsten zählen und für manche andere, ins- besondere für liegende Apparate würde voraussichtlich ein noch un- günstigeres Verhältniss sich ergeben. Ebenso fallen selbstverständlich die Kosten entsprechend höher aus, wenn man — wie es für die Aus- nutzung der Wärme und für die bessere Erhaltung der Apparate förder- lich sein würde — den eisernen Winderhitzern eine grössere Heizfläche giebt; die verschiedenen Kostenbeträge für die drei als Beispiele be- nutzten eisernen Apparate mit 1.5, 2.1 und 3 qm Heizfläche per cbm Wind veranschaulichen deutlich diesen Unterschied. Auch die Reparaturkosten werden bei eisernen Apparaten in Rück- sicht auf die von Zeit zu Zeit nothwendige Auswechselung verbrannter Röhren mindestens nicht geringer sein als in steinernen. Unter den steinernen Apparaten sind diejenigen von Cowper die 1) „Stahl und Eisen“ 1883, S. 32. 2) Wo der Windbedarf in der Wirklichkeit ein anderer war, wurden die Ziffern entsprechend umgerechnet. 3) Für zwei Hochöfen fünf Apparate.

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Zitationshilfe: Ledebur, Adolf: Handbuch der Eisenhüttenkunde. Leipzig, 1884, S. 432. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ledebur_eisenhuettenkunde_1884/492>, abgerufen am 26.06.2024.