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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 5. Leipzig, 1802.

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chung. Hr. Lange schrieb eine Piece, und der Hoch-
weise Magistrat zu Nordhausen will nicht erlauben,
daß diese Piece in dieser Reichsstadt gedruckt, und
verbreitet werde. Gut, so konnte und sollte viel-
mehr bloß dem Censor -- denn ich weiß doch, daß
ein Censor in Nordhausen ist -- anbefohlen wer-
den, den folgenden Bogen das Imprimatur zu ver-
weigern. Geschah dieß nicht, oder wußte vielleicht
der Hochweise Magistrat zu Nordhausen, daß der
Hr. Buchdrucker auch gar manches z. B. den Ho-
hen (Hohn) steinischen Erzähler ohne Censur, mir
nichts dir nichts, drucke, so konnte ja dem Herrn
Buchdrucker durch einen Rathsdiener, welche ohne-
hin nicht viel zu thun haben, angezeigt werden, das
Langesche Schriftchen dürfe bey Strafe nicht fortge-
druckt werden, und that es dann doch der Buch-
drucker nicht, so hatten ja die Hochweise Herren
ihre Neppe, *) welche als dienstbare Geister den Be-
fehlen der hohen Obrigkeit schon Respect zu schaffen
wißen. Wozu war es nun nöthig, diesen Befehl
ins Wochenblatt zu setzen? Man setzt Befehle und
Verordnungen ins Wochenblatt und in die Zei-
tungen, weil sie allgemein sind, und weil man sie
nicht jedem Individuum insinuiren kann: hier aber
fällt dieser Grund weg: denn sowohl dem Hn. Lan-

*) Häscher.

chung. Hr. Lange ſchrieb eine Piece, und der Hoch-
weiſe Magiſtrat zu Nordhauſen will nicht erlauben,
daß dieſe Piece in dieſer Reichsſtadt gedruckt, und
verbreitet werde. Gut, ſo konnte und ſollte viel-
mehr bloß dem Cenſor — denn ich weiß doch, daß
ein Cenſor in Nordhauſen iſt — anbefohlen wer-
den, den folgenden Bogen das Imprimatur zu ver-
weigern. Geſchah dieß nicht, oder wußte vielleicht
der Hochweiſe Magiſtrat zu Nordhauſen, daß der
Hr. Buchdrucker auch gar manches z. B. den Ho-
hen (Hohn) ſteiniſchen Erzaͤhler ohne Cenſur, mir
nichts dir nichts, drucke, ſo konnte ja dem Herrn
Buchdrucker durch einen Rathsdiener, welche ohne-
hin nicht viel zu thun haben, angezeigt werden, das
Langeſche Schriftchen duͤrfe bey Strafe nicht fortge-
druckt werden, und that es dann doch der Buch-
drucker nicht, ſo hatten ja die Hochweiſe Herren
ihre Neppe, *) welche als dienſtbare Geiſter den Be-
fehlen der hohen Obrigkeit ſchon Reſpect zu ſchaffen
wißen. Wozu war es nun noͤthig, dieſen Befehl
ins Wochenblatt zu ſetzen? Man ſetzt Befehle und
Verordnungen ins Wochenblatt und in die Zei-
tungen, weil ſie allgemein ſind, und weil man ſie
nicht jedem Individuum inſinuiren kann: hier aber
faͤllt dieſer Grund weg: denn ſowohl dem Hn. Lan-

*) Haͤſcher.
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[253/0261] chung. Hr. Lange ſchrieb eine Piece, und der Hoch- weiſe Magiſtrat zu Nordhauſen will nicht erlauben, daß dieſe Piece in dieſer Reichsſtadt gedruckt, und verbreitet werde. Gut, ſo konnte und ſollte viel- mehr bloß dem Cenſor — denn ich weiß doch, daß ein Cenſor in Nordhauſen iſt — anbefohlen wer- den, den folgenden Bogen das Imprimatur zu ver- weigern. Geſchah dieß nicht, oder wußte vielleicht der Hochweiſe Magiſtrat zu Nordhauſen, daß der Hr. Buchdrucker auch gar manches z. B. den Ho- hen (Hohn) ſteiniſchen Erzaͤhler ohne Cenſur, mir nichts dir nichts, drucke, ſo konnte ja dem Herrn Buchdrucker durch einen Rathsdiener, welche ohne- hin nicht viel zu thun haben, angezeigt werden, das Langeſche Schriftchen duͤrfe bey Strafe nicht fortge- druckt werden, und that es dann doch der Buch- drucker nicht, ſo hatten ja die Hochweiſe Herren ihre Neppe, *) welche als dienſtbare Geiſter den Be- fehlen der hohen Obrigkeit ſchon Reſpect zu ſchaffen wißen. Wozu war es nun noͤthig, dieſen Befehl ins Wochenblatt zu ſetzen? Man ſetzt Befehle und Verordnungen ins Wochenblatt und in die Zei- tungen, weil ſie allgemein ſind, und weil man ſie nicht jedem Individuum inſinuiren kann: hier aber faͤllt dieſer Grund weg: denn ſowohl dem Hn. Lan- *) Haͤſcher.

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Zitationshilfe: Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 5. Leipzig, 1802, S. 253. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben05_1802/261>, abgerufen am 09.05.2024.