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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 5. Leipzig, 1802.

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nen, ich werde keine von ihnen nennen: Sie sind
mehr zu bedauern, als zu beschimpfen.

Dieses Gewerbe treibt Frau Hammern schon
seit vielen Jahren, und doch erinnere ich mich
nicht, daß die Polizey auch nur ein einziges Mal
nach dieser heillosen Wirthschaft gefragt hätte. Es
kann seyn, daß die Herren von der Sache, die
jedoch ganz stadtkündig ist, und wovon in höhern
und niedrigern Cirkeln gesprochen wird, nichts
vernommen haben, und daher die Kupplerin nicht
controlliren konnten: eben deßwegen wünschte ich
aber, daß diese Blätter den Herren zu Gesicht
kämen, und dann wäre ich gleich bereit, auf Re-
quisition nämlich, ihnen nähere Beweise der ab-
scheulichen Kuppeley vorzulegen. Bey uns hat
zwar der Unterschied zwischen delicta privata und
publica aufgehört, indessen glaube ich doch, daß
jeder, welcher von solcher heillosen Wirthschaft
Kenntniß hat, auch das Recht habe, den Skan-
dal der Obrigkeit bekannt zu machen, und daß
alsdann auch diese verbunden sey, der heillosen
Wirthschaft Einhalt zu thun.

Ich weiß, daß man hin und wieder die Frage
aufgeworfen hat, ob auf Universitäten privilegirte
Bordelle angelegt werden könnten, wodurch der
Schade, welcher aus den Winkelbordellen und aus
dem Umgang mit liederlichen, auf ihre eigne Hand

I 2

nen, ich werde keine von ihnen nennen: Sie ſind
mehr zu bedauern, als zu beſchimpfen.

Dieſes Gewerbe treibt Frau Hammern ſchon
ſeit vielen Jahren, und doch erinnere ich mich
nicht, daß die Polizey auch nur ein einziges Mal
nach dieſer heilloſen Wirthſchaft gefragt haͤtte. Es
kann ſeyn, daß die Herren von der Sache, die
jedoch ganz ſtadtkuͤndig iſt, und wovon in hoͤhern
und niedrigern Cirkeln geſprochen wird, nichts
vernommen haben, und daher die Kupplerin nicht
controlliren konnten: eben deßwegen wuͤnſchte ich
aber, daß dieſe Blaͤtter den Herren zu Geſicht
kaͤmen, und dann waͤre ich gleich bereit, auf Re-
quiſition naͤmlich, ihnen naͤhere Beweiſe der ab-
ſcheulichen Kuppeley vorzulegen. Bey uns hat
zwar der Unterſchied zwiſchen delicta privata und
publica aufgehoͤrt, indeſſen glaube ich doch, daß
jeder, welcher von ſolcher heilloſen Wirthſchaft
Kenntniß hat, auch das Recht habe, den Skan-
dal der Obrigkeit bekannt zu machen, und daß
alsdann auch dieſe verbunden ſey, der heilloſen
Wirthſchaft Einhalt zu thun.

Ich weiß, daß man hin und wieder die Frage
aufgeworfen hat, ob auf Univerſitaͤten privilegirte
Bordelle angelegt werden koͤnnten, wodurch der
Schade, welcher aus den Winkelbordellen und aus
dem Umgang mit liederlichen, auf ihre eigne Hand

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[131/0139] nen, ich werde keine von ihnen nennen: Sie ſind mehr zu bedauern, als zu beſchimpfen. Dieſes Gewerbe treibt Frau Hammern ſchon ſeit vielen Jahren, und doch erinnere ich mich nicht, daß die Polizey auch nur ein einziges Mal nach dieſer heilloſen Wirthſchaft gefragt haͤtte. Es kann ſeyn, daß die Herren von der Sache, die jedoch ganz ſtadtkuͤndig iſt, und wovon in hoͤhern und niedrigern Cirkeln geſprochen wird, nichts vernommen haben, und daher die Kupplerin nicht controlliren konnten: eben deßwegen wuͤnſchte ich aber, daß dieſe Blaͤtter den Herren zu Geſicht kaͤmen, und dann waͤre ich gleich bereit, auf Re- quiſition naͤmlich, ihnen naͤhere Beweiſe der ab- ſcheulichen Kuppeley vorzulegen. Bey uns hat zwar der Unterſchied zwiſchen delicta privata und publica aufgehoͤrt, indeſſen glaube ich doch, daß jeder, welcher von ſolcher heilloſen Wirthſchaft Kenntniß hat, auch das Recht habe, den Skan- dal der Obrigkeit bekannt zu machen, und daß alsdann auch dieſe verbunden ſey, der heilloſen Wirthſchaft Einhalt zu thun. Ich weiß, daß man hin und wieder die Frage aufgeworfen hat, ob auf Univerſitaͤten privilegirte Bordelle angelegt werden koͤnnten, wodurch der Schade, welcher aus den Winkelbordellen und aus dem Umgang mit liederlichen, auf ihre eigne Hand I 2

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Zitationshilfe: Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 5. Leipzig, 1802, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben05_1802/139>, abgerufen am 25.11.2024.