ken[n]er die gröbste Unwissenheit und die schülermäs- sigsten Schnitzer vorwerfen. Ohnerachtet man in Frankreich alles rügen kann, was tadelhaft scheint, so weiß ich doch nicht, daß zwey Rechtsmänner sich dort wegen Ignoranz je so befehdet hätten, wie vor kurzem ein Paar Rechtsgelehrte in Deutschland, die gar so weit gingen, daß sie sich die Ohren, nach Art der Jagdhunde, besteigen, und zu diesem Behufe Leitern brauchen wollten. *)
Es mag aber bey dem [V]orwurfe, daß die neu- fränkischen Juristen kein Ius verstehen sollen, ge- hen, wie es mit einem andern eben so wichti- gen ging, daß ihre Soldaten Lumpenpack wären, die wie ihre Generale, gar nichts vom Kriege und der Kunst, ihn recht zu führen verständen. Die Franzosen haben gewiesen, daß sie Soldaten sind; und wer hingeht, wird finden, daß sie das Recht eben so gut handhaben, wenn nicht noch bes- der, als die rabulistischen Rechtspfleger anderer Nationen.
Uebrigens ist auch die Neufränkische Jurispru- denz bey weitem so schwer nicht, als die Deutsche. Man bedenke nur, wie schwierig die Lehre von den Testamenten, von Ehesachen u. s. w. ist; und dann
*) Die A. L. [Z]. von 1796, und die A. [d]. [B]. von 1797. enthalten die Belege.
ken[n]er die groͤbſte Unwiſſenheit und die ſchuͤlermaͤſ- ſigſten Schnitzer vorwerfen. Ohnerachtet man in Frankreich alles ruͤgen kann, was tadelhaft ſcheint, ſo weiß ich doch nicht, daß zwey Rechtsmaͤnner ſich dort wegen Ignoranz je ſo befehdet haͤtten, wie vor kurzem ein Paar Rechtsgelehrte in Deutſchland, die gar ſo weit gingen, daß ſie ſich die Ohren, nach Art der Jagdhunde, beſteigen, und zu dieſem Behufe Leitern brauchen wollten. *)
Es mag aber bey dem [V]orwurfe, daß die neu- fraͤnkiſchen Juriſten kein Ius verſtehen ſollen, ge- hen, wie es mit einem andern eben ſo wichti- gen ging, daß ihre Soldaten Lumpenpack waͤren, die wie ihre Generale, gar nichts vom Kriege und der Kunſt, ihn recht zu fuͤhren verſtaͤnden. Die Franzoſen haben gewieſen, daß ſie Soldaten ſind; und wer hingeht, wird finden, daß ſie das Recht eben ſo gut handhaben, wenn nicht noch beſ- der, als die rabuliſtiſchen Rechtspfleger anderer Nationen.
Uebrigens iſt auch die Neufraͤnkiſche Jurispru- denz bey weitem ſo ſchwer nicht, als die Deutſche. Man bedenke nur, wie ſchwierig die Lehre von den Teſtamenten, von Eheſachen u. ſ. w. iſt; und dann
*) Die A. L. [Z]. von 1796, und die A. [d]. [B]. von 1797. enthalten die Belege.
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kenner die groͤbſte Unwiſſenheit und die ſchuͤlermaͤſ-
ſigſten Schnitzer vorwerfen. Ohnerachtet man in
Frankreich alles ruͤgen kann, was tadelhaft ſcheint,
ſo weiß ich doch nicht, daß zwey Rechtsmaͤnner
ſich dort wegen Ignoranz je ſo befehdet haͤtten, wie
vor kurzem ein Paar Rechtsgelehrte in Deutſchland,
die gar ſo weit gingen, daß ſie ſich die Ohren,
nach Art der Jagdhunde, beſteigen, und zu dieſem
Behufe Leitern brauchen wollten. *)
Es mag aber bey dem Vorwurfe, daß die neu-
fraͤnkiſchen Juriſten kein Ius verſtehen ſollen, ge-
hen, wie es mit einem andern eben ſo wichti-
gen ging, daß ihre Soldaten Lumpenpack waͤren,
die wie ihre Generale, gar nichts vom Kriege und
der Kunſt, ihn recht zu fuͤhren verſtaͤnden. Die
Franzoſen haben gewieſen, daß ſie Soldaten ſind;
und wer hingeht, wird finden, daß ſie das Recht
eben ſo gut handhaben, wenn nicht noch beſ-
der, als die rabuliſtiſchen Rechtspfleger anderer
Nationen.
Uebrigens iſt auch die Neufraͤnkiſche Jurispru-
denz bey weitem ſo ſchwer nicht, als die Deutſche.
Man bedenke nur, wie ſchwierig die Lehre von den
Teſtamenten, von Eheſachen u. ſ. w. iſt; und dann
*) Die A. L. Z. von 1796, und die A. d. B. von 1797. enthalten
die Belege.
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Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 4,1. Leipzig, 1797, S. 489. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben0401_1797/493>, abgerufen am 22.11.2024.
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