man demselben abgeholfen: man möchte das nur nicht auf Rechnung des Königlichen Preußischen Gouvernements schreiben. --
Die sorgfältige Verbretterung der Fenster bei der ungewöhnlichen Höhe im dritten Stock dahier -- bei überall bis an den Abtritt ausgestellten Wachen; noch mehr das Verbot, welches zwei Monate und noch darüber dauerte, niemals nahe an einem Fen- ster zu stehen, oder auf Stühle zu treten, um durch die geöffneten obern Fenster sehen zu können; fer- ner das beständige und lästige Begleiten einer Schildwache auf den Abtritt, wo doch gerade vor demselben ein Posten steht, der alles beobachten kann: -- was waren diese Reglements anders, als Ersinnungen, uns wehe zu thun! Doch, die bei unsrer Ankunft uns durch den Auditeur vorgele- sene Instruction -- sie sey abgefaßt, von wem sie wolle -- sagt es nur in andern Worten, daß wir alle die damals schon gegebnen Reglements als -- Gnade -- als Wohlthaten und Begünstigungen an- sehen müßten, und man erwarte es von uns, daß wir durch gutes Betragen beweisen würden, daß wir diese Wohlthat zu schätzen wüßten.
Wir haben diese, wie noch mehr andere Ernie- drigungen gefühlt und -- sie gehörig gewürdigt. Nein, Gnade und Wohlthaten nehmen Männer
Dritter Theil. C c
man demſelben abgeholfen: man moͤchte das nur nicht auf Rechnung des Koͤniglichen Preußiſchen Gouvernements ſchreiben. —
Die ſorgfaͤltige Verbretterung der Fenſter bei der ungewoͤhnlichen Hoͤhe im dritten Stock dahier — bei uͤberall bis an den Abtritt ausgeſtellten Wachen; noch mehr das Verbot, welches zwei Monate und noch daruͤber dauerte, niemals nahe an einem Fen- ſter zu ſtehen, oder auf Stuͤhle zu treten, um durch die geoͤffneten obern Fenſter ſehen zu koͤnnen; fer- ner das beſtaͤndige und laͤſtige Begleiten einer Schildwache auf den Abtritt, wo doch gerade vor demſelben ein Poſten ſteht, der alles beobachten kann: — was waren dieſe Reglements anders, als Erſinnungen, uns wehe zu thun! Doch, die bei unſrer Ankunft uns durch den Auditeur vorgele- ſene Inſtruction — ſie ſey abgefaßt, von wem ſie wolle — ſagt es nur in andern Worten, daß wir alle die damals ſchon gegebnen Reglements als — Gnade — als Wohlthaten und Beguͤnſtigungen an- ſehen muͤßten, und man erwarte es von uns, daß wir durch gutes Betragen beweiſen wuͤrden, daß wir dieſe Wohlthat zu ſchaͤtzen wuͤßten.
Wir haben dieſe, wie noch mehr andere Ernie- drigungen gefuͤhlt und — ſie gehoͤrig gewuͤrdigt. Nein, Gnade und Wohlthaten nehmen Maͤnner
Dritter Theil. C c
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0413"n="401"/>
man demſelben abgeholfen: man moͤchte das nur<lb/>
nicht auf Rechnung des Koͤniglichen Preußiſchen<lb/>
Gouvernements ſchreiben. —</p><lb/><p>Die ſorgfaͤltige Verbretterung der Fenſter bei<lb/>
der ungewoͤhnlichen Hoͤhe im dritten Stock dahier —<lb/>
bei uͤberall bis an den Abtritt ausgeſtellten Wachen;<lb/>
noch mehr das Verbot, welches zwei Monate und<lb/>
noch daruͤber dauerte, niemals nahe an einem Fen-<lb/>ſter zu ſtehen, oder auf Stuͤhle zu treten, um durch<lb/>
die geoͤffneten obern Fenſter ſehen zu koͤnnen; fer-<lb/>
ner das beſtaͤndige und laͤſtige Begleiten einer<lb/>
Schildwache auf den Abtritt, wo doch gerade vor<lb/>
demſelben ein Poſten ſteht, der alles beobachten<lb/>
kann: — was waren dieſe Reglements anders,<lb/>
als Erſinnungen, uns wehe zu thun! Doch, die<lb/>
bei unſrer Ankunft uns durch den Auditeur vorgele-<lb/>ſene Inſtruction —ſie ſey abgefaßt, von wem ſie<lb/>
wolle —ſagt es nur in andern Worten, daß wir<lb/>
alle die damals ſchon gegebnen Reglements als —<lb/>
Gnade — als Wohlthaten und Beguͤnſtigungen an-<lb/>ſehen muͤßten, und man erwarte es von uns, daß<lb/>
wir durch gutes Betragen beweiſen wuͤrden, daß<lb/>
wir dieſe Wohlthat zu ſchaͤtzen wuͤßten.</p><lb/><p>Wir haben dieſe, wie noch mehr andere Ernie-<lb/>
drigungen gefuͤhlt und —ſie gehoͤrig gewuͤrdigt.<lb/>
Nein, <hirendition="#g">Gnade</hi> und Wohlthaten nehmen Maͤnner<lb/><fwplace="bottom"type="sig">Dritter Theil. C c</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[401/0413]
man demſelben abgeholfen: man moͤchte das nur
nicht auf Rechnung des Koͤniglichen Preußiſchen
Gouvernements ſchreiben. —
Die ſorgfaͤltige Verbretterung der Fenſter bei
der ungewoͤhnlichen Hoͤhe im dritten Stock dahier —
bei uͤberall bis an den Abtritt ausgeſtellten Wachen;
noch mehr das Verbot, welches zwei Monate und
noch daruͤber dauerte, niemals nahe an einem Fen-
ſter zu ſtehen, oder auf Stuͤhle zu treten, um durch
die geoͤffneten obern Fenſter ſehen zu koͤnnen; fer-
ner das beſtaͤndige und laͤſtige Begleiten einer
Schildwache auf den Abtritt, wo doch gerade vor
demſelben ein Poſten ſteht, der alles beobachten
kann: — was waren dieſe Reglements anders,
als Erſinnungen, uns wehe zu thun! Doch, die
bei unſrer Ankunft uns durch den Auditeur vorgele-
ſene Inſtruction — ſie ſey abgefaßt, von wem ſie
wolle — ſagt es nur in andern Worten, daß wir
alle die damals ſchon gegebnen Reglements als —
Gnade — als Wohlthaten und Beguͤnſtigungen an-
ſehen muͤßten, und man erwarte es von uns, daß
wir durch gutes Betragen beweiſen wuͤrden, daß
wir dieſe Wohlthat zu ſchaͤtzen wuͤßten.
Wir haben dieſe, wie noch mehr andere Ernie-
drigungen gefuͤhlt und — ſie gehoͤrig gewuͤrdigt.
Nein, Gnade und Wohlthaten nehmen Maͤnner
Dritter Theil. C c
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Laukhard, Friedrich Christian: F. C. Laukhards Leben und Schicksale. Bd. 3. Leipzig, 1796, S. 401. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laukhard_leben03_1796/413>, abgerufen am 26.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.