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Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.

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gelassenen Schriften p. 461 etc. abgedruckten Artikel, welcher also
beginnt:

"Als vor zwanzig Jahren sehr viel allgemeiner und an-
gelegentlicher, als jetzt, auch bei uns über die Vorzüge und
Nachtheile der directen und indirecten Steuern gestritten wurde,
zeigte sich kein Bedürfniß vorläufig zu erörtern, welchen Steuern
diese Benennungen zukämen. Obwohl in Frankreich der Besitz
wichtiger politischer Rechte von der Zahlung eines ge-
wissen Betrages directer Steuern abhängt, so scheint auch dort
nicht strittig gewesen zu sein, welche Steuern für directe zu halten
wären. Jnsbesondere ward die Patentsteuer dort, wie die ver-
wandte Gewerbesteuer hier, allgemein für eine directe geachtet
und nur erst seit Kurzem wollen einige Zeitschriften sie nicht
mehr dafür gelten lassen. Besteht auch bei uns durchaus
keine Veranlassung
einen ähnlichen Streit aufzuregen
(-- deshalb nämlich, meint Hoffmann, weil damals noch keine
politischen Rechte in Preußen daran geknüpft waren --), so scheint
es doch nicht ganz überflüssig, an die Begriffe zu erinnern,
welche der allgemeinen Eintheilung aller Steuern in directe
und indirecte zum Grund liegen."

Beiläufig also: was sagt hier der Wirkliche Geheime? Dann
würde erst eine wirkliche Veranlassung vorliegen, den Begriff
der directen und indirecten Steuern zu discutiren, wenn poli-
tische Rechte
an sie geknüpft wären. Dies ist seit 14 Jahren
bei uns eingetreten. Jch verfahre nach dem Rathe des Wirk-
lichen Geheimen. Jch discutire jetzt den Begriff der directen
und der indirecten Steuern und ihr Verhältniß zu einander --
und Staatsanwalt und Gerichtshof sieht hierin eine Aufreizung
zu Haß und Verachtung!

Aber weiter in der Sache. Hoffmann zeigt nun, wie die
Eintheilung des Budgets deshalb nicht stichhaltig sei und sein
könne, weil das Budget nicht entscheiden könne, in wie fern der-
jenige, der die Steuer zahlt, sie auch definitiv trägt, oder sie
überwälzt und somit nur vorschießt.

Als den wahrhaften Unterschied zwischen directen und in-
directen Steuern stellt er darauf den Satz auf: "Man besteuert
entweder was ist oder was geschieht." Das Erstere seien
directe Steuern, das Zweite indirecte. Der Besitz sei etwas,
das ist, ein Bestehendes. Eine Handlung etwas, das
geschieht.

gelaſſenen Schriften p. 461 ꝛc. abgedruckten Artikel, welcher alſo
beginnt:

„Als vor zwanzig Jahren ſehr viel allgemeiner und an-
gelegentlicher, als jetzt, auch bei uns über die Vorzüge und
Nachtheile der directen und indirecten Steuern geſtritten wurde,
zeigte ſich kein Bedürfniß vorläufig zu erörtern, welchen Steuern
dieſe Benennungen zukämen. Obwohl in Frankreich der Beſitz
wichtiger politiſcher Rechte von der Zahlung eines ge-
wiſſen Betrages directer Steuern abhängt, ſo ſcheint auch dort
nicht ſtrittig geweſen zu ſein, welche Steuern für directe zu halten
wären. Jnsbeſondere ward die Patentſteuer dort, wie die ver-
wandte Gewerbeſteuer hier, allgemein für eine directe geachtet
und nur erſt ſeit Kurzem wollen einige Zeitſchriften ſie nicht
mehr dafür gelten laſſen. Beſteht auch bei uns durchaus
keine Veranlaſſung
einen ähnlichen Streit aufzuregen
(— deshalb nämlich, meint Hoffmann, weil damals noch keine
politiſchen Rechte in Preußen daran geknüpft waren —), ſo ſcheint
es doch nicht ganz überflüſſig, an die Begriffe zu erinnern,
welche der allgemeinen Eintheilung aller Steuern in directe
und indirecte zum Grund liegen.“

Beiläufig alſo: was ſagt hier der Wirkliche Geheime? Dann
würde erſt eine wirkliche Veranlaſſung vorliegen, den Begriff
der directen und indirecten Steuern zu discutiren, wenn poli-
tiſche Rechte
an ſie geknüpft wären. Dies iſt ſeit 14 Jahren
bei uns eingetreten. Jch verfahre nach dem Rathe des Wirk-
lichen Geheimen. Jch discutire jetzt den Begriff der directen
und der indirecten Steuern und ihr Verhältniß zu einander —
und Staatsanwalt und Gerichtshof ſieht hierin eine Aufreizung
zu Haß und Verachtung!

Aber weiter in der Sache. Hoffmann zeigt nun, wie die
Eintheilung des Budgets deshalb nicht ſtichhaltig ſei und ſein
könne, weil das Budget nicht entſcheiden könne, in wie fern der-
jenige, der die Steuer zahlt, ſie auch definitiv trägt, oder ſie
überwälzt und ſomit nur vorſchießt.

Als den wahrhaften Unterſchied zwiſchen directen und in-
directen Steuern ſtellt er darauf den Satz auf: „Man beſteuert
entweder was iſt oder was geſchieht.“ Das Erſtere ſeien
directe Steuern, das Zweite indirecte. Der Beſitz ſei etwas,
das iſt, ein Beſtehendes. Eine Handlung etwas, das
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[92/0098] gelaſſenen Schriften p. 461 ꝛc. abgedruckten Artikel, welcher alſo beginnt: „Als vor zwanzig Jahren ſehr viel allgemeiner und an- gelegentlicher, als jetzt, auch bei uns über die Vorzüge und Nachtheile der directen und indirecten Steuern geſtritten wurde, zeigte ſich kein Bedürfniß vorläufig zu erörtern, welchen Steuern dieſe Benennungen zukämen. Obwohl in Frankreich der Beſitz wichtiger politiſcher Rechte von der Zahlung eines ge- wiſſen Betrages directer Steuern abhängt, ſo ſcheint auch dort nicht ſtrittig geweſen zu ſein, welche Steuern für directe zu halten wären. Jnsbeſondere ward die Patentſteuer dort, wie die ver- wandte Gewerbeſteuer hier, allgemein für eine directe geachtet und nur erſt ſeit Kurzem wollen einige Zeitſchriften ſie nicht mehr dafür gelten laſſen. Beſteht auch bei uns durchaus keine Veranlaſſung einen ähnlichen Streit aufzuregen (— deshalb nämlich, meint Hoffmann, weil damals noch keine politiſchen Rechte in Preußen daran geknüpft waren —), ſo ſcheint es doch nicht ganz überflüſſig, an die Begriffe zu erinnern, welche der allgemeinen Eintheilung aller Steuern in directe und indirecte zum Grund liegen.“ Beiläufig alſo: was ſagt hier der Wirkliche Geheime? Dann würde erſt eine wirkliche Veranlaſſung vorliegen, den Begriff der directen und indirecten Steuern zu discutiren, wenn poli- tiſche Rechte an ſie geknüpft wären. Dies iſt ſeit 14 Jahren bei uns eingetreten. Jch verfahre nach dem Rathe des Wirk- lichen Geheimen. Jch discutire jetzt den Begriff der directen und der indirecten Steuern und ihr Verhältniß zu einander — und Staatsanwalt und Gerichtshof ſieht hierin eine Aufreizung zu Haß und Verachtung! Aber weiter in der Sache. Hoffmann zeigt nun, wie die Eintheilung des Budgets deshalb nicht ſtichhaltig ſei und ſein könne, weil das Budget nicht entſcheiden könne, in wie fern der- jenige, der die Steuer zahlt, ſie auch definitiv trägt, oder ſie überwälzt und ſomit nur vorſchießt. Als den wahrhaften Unterſchied zwiſchen directen und in- directen Steuern ſtellt er darauf den Satz auf: „Man beſteuert entweder was iſt oder was geſchieht.“ Das Erſtere ſeien directe Steuern, das Zweite indirecte. Der Beſitz ſei etwas, das iſt, ein Beſtehendes. Eine Handlung etwas, das geſchieht.

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Zitationshilfe: Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863, S. 92. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lassalle_steuer_1863/98>, abgerufen am 05.12.2024.