Lassalle, Ferdinand: Die indirekte Steuer und die Lage der arbeitenden Klassen. Zürich, 1863.im Lande wären, von welchen bei der damaligen Klassensteuer Und eben so weiß die K. Staatsregierung natürlich sehr Ja sogar das gesteht die Staatsregierung ein, daß die Sie sehen also jetzt, meine Herren, handgreiflich, wie die Fragen Sie mich nun: welches war das Schicksal dieses Infandum regina jubes etc.! Schon in der Kommission der im Lande wären, von welchen bei der damaligen Klaſſenſteuer Und eben ſo weiß die K. Staatsregierung natürlich ſehr Ja ſogar das geſteht die Staatsregierung ein, daß die Sie ſehen alſo jetzt, meine Herren, handgreiflich, wie die Fragen Sie mich nun: welches war das Schickſal dieſes Infandum regina jubes etc.! Schon in der Kommiſſion der <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0115" n="109"/> im Lande wären, von welchen bei der damaligen Klaſſenſteuer<lb/> den <hi rendition="#g">beiden erſten</hi> Hauptklaſſen nur 86,632 Steuerpflichtige<lb/> mit einem Steuerertrage von 1,661,509 Thlr. angehörten,<lb/> während die beiden unterſten Hauptklaſſen 4,805,145 Steuer-<lb/> pflichtige mit einem Beitrag von 6,118,781 Thlr. umfaßten.</p><lb/> <p>Und eben ſo weiß die K. Staatsregierung natürlich ſehr<lb/> gut, daß dies Verhältniß in einem <hi rendition="#g">noch weit höheren<lb/> Grade bei den in directen Steuern</hi> ſtattfinde. Denn<lb/> ſie fährt unmittelbar hierauf wörtlich alſo fort: „Es liegt aber<lb/><hi rendition="#g">eben dieſes Umſtands wegen</hi> die Anordnung einer<lb/> durchgreifenden, die unterſten Volksklaſſen mit umfaſſenden<lb/> directen Steuer für Stadt und Land im eigenſten Jntereſſe<lb/> dieſer Volksklaſſen, indem es nur dadurch möglich wird, die Er-<lb/> hebung allgemeiner Verbrauchsſteuern in den größeren Städten,<lb/> welche, wie oben ausgeführt, <hi rendition="#g">die erſteren viel härter<lb/> treffen</hi> — viel härter treffen, meine Herren; alſo noch weit<lb/> mehr von ihnen erheben, als die directen Steuern — entbehrlich<lb/> zu machen, während andererſeits der Umſtand, daß jetzt allen<lb/> Volksklaſſen durch die Verfaſſung dem Staate gegenüber un-<lb/> mittelbare Rechte eingeräumt ſind, auch deren Verpflichtung, zu<lb/> den Staatslaſten nach Maßgabe ihrer Kräfte beizutragen, noch<lb/> mehr als bisher zu begründen im Stande ſein dürfte.“</p><lb/> <p>Ja ſogar <hi rendition="#g">das</hi> geſteht die Staatsregierung ein, daß die<lb/> directe Einkommenſteuer, um <hi rendition="#g">gerecht</hi> zu ſein, eigentlich eine<lb/><hi rendition="#g">progreſſive</hi> Steuer ſein müſſe, wovon ſie jedoch Abſtand<lb/> nehmen wolle.</p><lb/> <p>Sie ſehen alſo jetzt, meine Herren, handgreiflich, wie die<lb/> Sache ſteht. Alles, was ich Jhnen geſagt habe, Sie finden es<lb/> in den Motiven der Königlichen Botſchaft wieder. Die Männer<lb/> der Wiſſenſchaft haben ſich ſo ſehr die Hälſe abgeſchrieen die<lb/> Jahrhunderte hindurch, daß es endlich auch bis zu den Ohren<lb/> der Staatsregierung gedrungen iſt. Nur <hi rendition="#g">Ein Staatsan-<lb/> walt</hi> und <hi rendition="#g">Ein</hi> Gerichtshof haben ſich unberührt erhalten von<lb/> dem allgemeinen Geräuſch, die Ohren mit Wachs verſtopft wie<lb/> Odyſſeus vor dem Geſang der Sirenen, und deshalb ſoll <hi rendition="#g">ich</hi><lb/> ins Gefängniß gehen? Wie unbillig! —</p><lb/> <p>Fragen Sie mich nun: welches war das Schickſal dieſes<lb/> vom <hi rendition="#g">Miniſterium Manteuffel</hi> vorgeſchlagenen Geſetz-<lb/> entwurfes?</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">Infandum regina jubes etc.!</hi> Schon in der Kommiſſion der<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [109/0115]
im Lande wären, von welchen bei der damaligen Klaſſenſteuer
den beiden erſten Hauptklaſſen nur 86,632 Steuerpflichtige
mit einem Steuerertrage von 1,661,509 Thlr. angehörten,
während die beiden unterſten Hauptklaſſen 4,805,145 Steuer-
pflichtige mit einem Beitrag von 6,118,781 Thlr. umfaßten.
Und eben ſo weiß die K. Staatsregierung natürlich ſehr
gut, daß dies Verhältniß in einem noch weit höheren
Grade bei den in directen Steuern ſtattfinde. Denn
ſie fährt unmittelbar hierauf wörtlich alſo fort: „Es liegt aber
eben dieſes Umſtands wegen die Anordnung einer
durchgreifenden, die unterſten Volksklaſſen mit umfaſſenden
directen Steuer für Stadt und Land im eigenſten Jntereſſe
dieſer Volksklaſſen, indem es nur dadurch möglich wird, die Er-
hebung allgemeiner Verbrauchsſteuern in den größeren Städten,
welche, wie oben ausgeführt, die erſteren viel härter
treffen — viel härter treffen, meine Herren; alſo noch weit
mehr von ihnen erheben, als die directen Steuern — entbehrlich
zu machen, während andererſeits der Umſtand, daß jetzt allen
Volksklaſſen durch die Verfaſſung dem Staate gegenüber un-
mittelbare Rechte eingeräumt ſind, auch deren Verpflichtung, zu
den Staatslaſten nach Maßgabe ihrer Kräfte beizutragen, noch
mehr als bisher zu begründen im Stande ſein dürfte.“
Ja ſogar das geſteht die Staatsregierung ein, daß die
directe Einkommenſteuer, um gerecht zu ſein, eigentlich eine
progreſſive Steuer ſein müſſe, wovon ſie jedoch Abſtand
nehmen wolle.
Sie ſehen alſo jetzt, meine Herren, handgreiflich, wie die
Sache ſteht. Alles, was ich Jhnen geſagt habe, Sie finden es
in den Motiven der Königlichen Botſchaft wieder. Die Männer
der Wiſſenſchaft haben ſich ſo ſehr die Hälſe abgeſchrieen die
Jahrhunderte hindurch, daß es endlich auch bis zu den Ohren
der Staatsregierung gedrungen iſt. Nur Ein Staatsan-
walt und Ein Gerichtshof haben ſich unberührt erhalten von
dem allgemeinen Geräuſch, die Ohren mit Wachs verſtopft wie
Odyſſeus vor dem Geſang der Sirenen, und deshalb ſoll ich
ins Gefängniß gehen? Wie unbillig! —
Fragen Sie mich nun: welches war das Schickſal dieſes
vom Miniſterium Manteuffel vorgeſchlagenen Geſetz-
entwurfes?
Infandum regina jubes etc.! Schon in der Kommiſſion der
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