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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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jährlich allein bei den Königl. Amtsgerichten Groß-
Berlins
bearbeitet. 11 000 Kinder werden im ganzen
Lande
durch die Mitglieder des Verbandes bevormundet. -
Das ist allerdings ein klägliches Resultat und zwar an
einer Stelle, wo es an der Zeit war, einmal die
praktische Leistungsfähigkeit der Frauen zu beweisen. -
Es stellt sich also heraus, daß gerade die Frauenrechtlerinnen
bei allen den kommunalen Arbeiten, zu deren besserer
Ausführung sie das Wahlrecht fordern, am ehesten versagen,
weil eben nicht das ganze Herz bei der Sache ist und
selbstsüchtige Motive vorherrschen. - Die von der Frauen-
bewegung begründeten sozialen Frauenseminare,
welche den Zweck verfolgen, den jungen Mädchen die Vor-
bildung für die Gemeindeämter zu geben, könnte man mit
Freuden begrüßen, wenn nicht auch in ihnen die frauen-
rechtlerische Tendenz vorherrschte, wenn sie nicht ihre
Zöglinge zu Stimmrechtlerinnen zu erziehen versuchten.

Eine ganz besonders innige Wechselbeziehung besteht
noch zwischen den Bildungsbestrebungen der Frauenbewegung
und dem Kampfe um das kommunale Wahlrecht. Es
würde schon darauf hingewiesen, daß die Lehrerinnen und
Oberlehrerinnen - und das gilt fast für alle Völker -
die geistigen Führerinnen der Frauenbewegung sind. So-
wohl die Vorsitzende des Bundes deutscher Frauenvereine
Frl.Dr. Bäumer, als auch die Vorsitzende des All-
gemeinen deutschen Frauenvereins Frl. Helene Lange sind
frühere Lehrerinnen, und der größte Teil der Propaganda
wird von dieser Seite bestritten. Die von den führenden
Lehrerinnen, besonders von H. Lange lanzierte preußische
Mädchenschulreform brachte mit der Zulassung der Frauen

jährlich allein bei den Königl. Amtsgerichten Groß-
Berlins
bearbeitet. 11 000 Kinder werden im ganzen
Lande
durch die Mitglieder des Verbandes bevormundet. –
Das ist allerdings ein klägliches Resultat und zwar an
einer Stelle, wo es an der Zeit war, einmal die
praktische Leistungsfähigkeit der Frauen zu beweisen. –
Es stellt sich also heraus, daß gerade die Frauenrechtlerinnen
bei allen den kommunalen Arbeiten, zu deren besserer
Ausführung sie das Wahlrecht fordern, am ehesten versagen,
weil eben nicht das ganze Herz bei der Sache ist und
selbstsüchtige Motive vorherrschen. – Die von der Frauen-
bewegung begründeten sozialen Frauenseminare,
welche den Zweck verfolgen, den jungen Mädchen die Vor-
bildung für die Gemeindeämter zu geben, könnte man mit
Freuden begrüßen, wenn nicht auch in ihnen die frauen-
rechtlerische Tendenz vorherrschte, wenn sie nicht ihre
Zöglinge zu Stimmrechtlerinnen zu erziehen versuchten.

Eine ganz besonders innige Wechselbeziehung besteht
noch zwischen den Bildungsbestrebungen der Frauenbewegung
und dem Kampfe um das kommunale Wahlrecht. Es
würde schon darauf hingewiesen, daß die Lehrerinnen und
Oberlehrerinnen – und das gilt fast für alle Völker –
die geistigen Führerinnen der Frauenbewegung sind. So-
wohl die Vorsitzende des Bundes deutscher Frauenvereine
Frl.Dr. Bäumer, als auch die Vorsitzende des All-
gemeinen deutschen Frauenvereins Frl. Helene Lange sind
frühere Lehrerinnen, und der größte Teil der Propaganda
wird von dieser Seite bestritten. Die von den führenden
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[49/0051] jährlich allein bei den Königl. Amtsgerichten Groß- Berlins bearbeitet. 11 000 Kinder werden im ganzen Lande durch die Mitglieder des Verbandes bevormundet. – Das ist allerdings ein klägliches Resultat und zwar an einer Stelle, wo es an der Zeit war, einmal die praktische Leistungsfähigkeit der Frauen zu beweisen. – Es stellt sich also heraus, daß gerade die Frauenrechtlerinnen bei allen den kommunalen Arbeiten, zu deren besserer Ausführung sie das Wahlrecht fordern, am ehesten versagen, weil eben nicht das ganze Herz bei der Sache ist und selbstsüchtige Motive vorherrschen. – Die von der Frauen- bewegung begründeten sozialen Frauenseminare, welche den Zweck verfolgen, den jungen Mädchen die Vor- bildung für die Gemeindeämter zu geben, könnte man mit Freuden begrüßen, wenn nicht auch in ihnen die frauen- rechtlerische Tendenz vorherrschte, wenn sie nicht ihre Zöglinge zu Stimmrechtlerinnen zu erziehen versuchten. Eine ganz besonders innige Wechselbeziehung besteht noch zwischen den Bildungsbestrebungen der Frauenbewegung und dem Kampfe um das kommunale Wahlrecht. Es würde schon darauf hingewiesen, daß die Lehrerinnen und Oberlehrerinnen – und das gilt fast für alle Völker – die geistigen Führerinnen der Frauenbewegung sind. So- wohl die Vorsitzende des Bundes deutscher Frauenvereine Frl.Dr. Bäumer, als auch die Vorsitzende des All- gemeinen deutschen Frauenvereins Frl. Helene Lange sind frühere Lehrerinnen, und der größte Teil der Propaganda wird von dieser Seite bestritten. Die von den führenden Lehrerinnen, besonders von H. Lange lanzierte preußische Mädchenschulreform brachte mit der Zulassung der Frauen  

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/51>, abgerufen am 28.04.2024.