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Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916.

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unverantwortlich sein, und einer schlimmen Sache soll
man um so energischer entgegentreten, wenn sie siegreich
zu werden droht. Die Frauenbewegung hat ihre
Erfolge besonders der bisherigen Verschleierung
ihrer Ziele
und der Sorglosigkeit und Gutgläubigkeit
der leitenden Männer zu verdanken. Seitdem sie mit
offenem Visier zu fechten versucht, ist es manchem ihrer
früheren Freunde wie Schuppen von den Augen gefallen,
und insbesondere die Regierungen haben die Gefahr er-
kannt und sind mehr wie bisher auf der Hut. Der
Kampf gegen das Gemeindewahlrecht der Frau ist darum
mit höchster Energie weiterzuführen, denn an dieser
Stelle entscheidet sich das künftige Schicksal
der innerpolitischen Entwicklung des deutschen
Volkes
.

Die bisherige Teilnahme der Frauen am kommunalen
Leben, soweit sie unter Ausschluß frauenrechtlerischer Neben-
absichten sich in der Armen- und Waisenpflege betätigten,
hat in sozialer Hinsicht viel Gutes geschaffen. Dabei
darf aber nicht vergessen werden, daß der Schöpfer all
der zahlreichen sozialen Gesetze und Wohlfahrtseinrichtungen
in fast allen Fällen der Mann war, und daß die
Frau
, deren Pflichten immer noch zunächst im Hause
liegen, nur als seine Helferin etwas zu leisten ver-
mochte. Wenn sie jetzt diese an sich verdienstvollen Helfer-
dienste zum Ausgangspunkt für Rechtsansprüche machen
will, so beweist sie damit nichts anderes, als daß auch
die Triebfedern für ihren bisherigen Dienst nicht in der
reinen Jdee des Wohlwollens, in der Liebe zur Sache
und zum Volk zu suchen sind, sondern selbstsüchtiger

unverantwortlich sein, und einer schlimmen Sache soll
man um so energischer entgegentreten, wenn sie siegreich
zu werden droht. Die Frauenbewegung hat ihre
Erfolge besonders der bisherigen Verschleierung
ihrer Ziele
und der Sorglosigkeit und Gutgläubigkeit
der leitenden Männer zu verdanken. Seitdem sie mit
offenem Visier zu fechten versucht, ist es manchem ihrer
früheren Freunde wie Schuppen von den Augen gefallen,
und insbesondere die Regierungen haben die Gefahr er-
kannt und sind mehr wie bisher auf der Hut. Der
Kampf gegen das Gemeindewahlrecht der Frau ist darum
mit höchster Energie weiterzuführen, denn an dieser
Stelle entscheidet sich das künftige Schicksal
der innerpolitischen Entwicklung des deutschen
Volkes
.

Die bisherige Teilnahme der Frauen am kommunalen
Leben, soweit sie unter Ausschluß frauenrechtlerischer Neben-
absichten sich in der Armen- und Waisenpflege betätigten,
hat in sozialer Hinsicht viel Gutes geschaffen. Dabei
darf aber nicht vergessen werden, daß der Schöpfer all
der zahlreichen sozialen Gesetze und Wohlfahrtseinrichtungen
in fast allen Fällen der Mann war, und daß die
Frau
, deren Pflichten immer noch zunächst im Hause
liegen, nur als seine Helferin etwas zu leisten ver-
mochte. Wenn sie jetzt diese an sich verdienstvollen Helfer-
dienste zum Ausgangspunkt für Rechtsansprüche machen
will, so beweist sie damit nichts anderes, als daß auch
die Triebfedern für ihren bisherigen Dienst nicht in der
reinen Jdee des Wohlwollens, in der Liebe zur Sache
und zum Volk zu suchen sind, sondern selbstsüchtiger

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[44/0046] unverantwortlich sein, und einer schlimmen Sache soll man um so energischer entgegentreten, wenn sie siegreich zu werden droht. Die Frauenbewegung hat ihre Erfolge besonders der bisherigen Verschleierung ihrer Ziele und der Sorglosigkeit und Gutgläubigkeit der leitenden Männer zu verdanken. Seitdem sie mit offenem Visier zu fechten versucht, ist es manchem ihrer früheren Freunde wie Schuppen von den Augen gefallen, und insbesondere die Regierungen haben die Gefahr er- kannt und sind mehr wie bisher auf der Hut. Der Kampf gegen das Gemeindewahlrecht der Frau ist darum mit höchster Energie weiterzuführen, denn an dieser Stelle entscheidet sich das künftige Schicksal der innerpolitischen Entwicklung des deutschen Volkes. Die bisherige Teilnahme der Frauen am kommunalen Leben, soweit sie unter Ausschluß frauenrechtlerischer Neben- absichten sich in der Armen- und Waisenpflege betätigten, hat in sozialer Hinsicht viel Gutes geschaffen. Dabei darf aber nicht vergessen werden, daß der Schöpfer all der zahlreichen sozialen Gesetze und Wohlfahrtseinrichtungen in fast allen Fällen der Mann war, und daß die Frau, deren Pflichten immer noch zunächst im Hause liegen, nur als seine Helferin etwas zu leisten ver- mochte. Wenn sie jetzt diese an sich verdienstvollen Helfer- dienste zum Ausgangspunkt für Rechtsansprüche machen will, so beweist sie damit nichts anderes, als daß auch die Triebfedern für ihren bisherigen Dienst nicht in der reinen Jdee des Wohlwollens, in der Liebe zur Sache und zum Volk zu suchen sind, sondern selbstsüchtiger

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig; Hummel, Helene: Frauenstimmrecht und Frauenemanzipation. Berlin, 1916, S. 44. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1916/46>, abgerufen am 22.11.2024.