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Langemann, Ludwig: Das Frauenstimmrecht und seine Bekämpfung. Berlin, [1913] (= Schriften des Deutschen Bundes zur Bekämpfung der Frauenemanzipation, Bd. 4).

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1. Die Entwicklung der Frauenstimmrechtsbewegung
in Deutschland seit 1904.

Die Frauenstimmrechtsforderung ist kein deutsches Gewächs,
sie stammt aus dem Auslande und ist besonders durch die inter-
nationalen Frauenkongresse bei uns eingeschmuggelt worden. Jn den
Programmen der deutschen Frauenbewegung fand sich zwar schon
seit Jahren die Forderung nach politischen Frauenrechten; aber
die ersten Führerinnen hatten zunächst Wichtigeres zu tun und
überließen darum die Stimmrechtsforderung zunächst den weniger
bedeutenden Radikalen. Der eigentliche Ausgangspunkt der
modernen deutschen Frauenstimmrechtsbewegung ist der Ber-
liner internationale Frauenkongreß von 1904. Die damalige
höfliche und liebenswürdige Behandlung der internationalen
Damen seitens der preußischen Regierung, die in einem großen
Fest beim Reichskanzler, dem Fürsten von Bülow, ihren Gipfel-
punkt fand, hat nicht wenig dazu beigetragen, unsern zu jener
Zeit noch vereinzelten und verschämten Stimmrechtlerinnen Mut
zu machen, offen mit ihren Forderungen herauszurücken. Die
nächsten Wirkungen zeigten sich auf dem anscheinend friedlichen
Gebiete der Frauenbildungsfrage, bei deren Bearbeitung sich die
heute bereits radikalen, damals gemäßigten Führerinnen einer
klugen politischen Zurückhaltung befleißigten, durch welche sie sich
wiederum die Hilfe der höchsten Regierungsgewalten sicherten.
Die Reform der höheren Mädchenbildung und die allgemeine
Zulassung der Frauen zu den Universitätsstudien und damit im
Prinzip zu allen Männerberufen war die Frucht dieser feinen und
verschlagenen Taktik.

Jn demselben ominösen Jahre 1908 aber, welches diesen Er-
folg brachte, überreichte die Regierung der radikalen Frauen-

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1. Die Entwicklung der Frauenstimmrechtsbewegung
in Deutschland seit 1904.

Die Frauenstimmrechtsforderung ist kein deutsches Gewächs,
sie stammt aus dem Auslande und ist besonders durch die inter-
nationalen Frauenkongresse bei uns eingeschmuggelt worden. Jn den
Programmen der deutschen Frauenbewegung fand sich zwar schon
seit Jahren die Forderung nach politischen Frauenrechten; aber
die ersten Führerinnen hatten zunächst Wichtigeres zu tun und
überließen darum die Stimmrechtsforderung zunächst den weniger
bedeutenden Radikalen. Der eigentliche Ausgangspunkt der
modernen deutschen Frauenstimmrechtsbewegung ist der Ber-
liner internationale Frauenkongreß von 1904. Die damalige
höfliche und liebenswürdige Behandlung der internationalen
Damen seitens der preußischen Regierung, die in einem großen
Fest beim Reichskanzler, dem Fürsten von Bülow, ihren Gipfel-
punkt fand, hat nicht wenig dazu beigetragen, unsern zu jener
Zeit noch vereinzelten und verschämten Stimmrechtlerinnen Mut
zu machen, offen mit ihren Forderungen herauszurücken. Die
nächsten Wirkungen zeigten sich auf dem anscheinend friedlichen
Gebiete der Frauenbildungsfrage, bei deren Bearbeitung sich die
heute bereits radikalen, damals gemäßigten Führerinnen einer
klugen politischen Zurückhaltung befleißigten, durch welche sie sich
wiederum die Hilfe der höchsten Regierungsgewalten sicherten.
Die Reform der höheren Mädchenbildung und die allgemeine
Zulassung der Frauen zu den Universitätsstudien und damit im
Prinzip zu allen Männerberufen war die Frucht dieser feinen und
verschlagenen Taktik.

Jn demselben ominösen Jahre 1908 aber, welches diesen Er-
folg brachte, überreichte die Regierung der radikalen Frauen-

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig: Das Frauenstimmrecht und seine Bekämpfung. Berlin, [1913] (= Schriften des Deutschen Bundes zur Bekämpfung der Frauenemanzipation, Bd. 4), S. [3]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1913/3>, abgerufen am 19.04.2024.