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Langemann, Ludwig: Das Frauenstimmrecht und seine Bekämpfung. Berlin, [1913] (= Schriften des Deutschen Bundes zur Bekämpfung der Frauenemanzipation, Bd. 4).

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Eindringen der Frauen in die obrigkeitlichen Aemter oder gar
durch deren Beteiligung an der Politik, dank dem auch ihnen ver-
liehenen Wahlrechte, gewinnen an Kraft und Festigkeit, an Macht und
Autorität? Würde seine Politik gegen das Ausland durch die Be-
teiligung der Frauen am öffentlichen Leben kraftvoller, ent-
schlossener, schneidiger werden? Man klagt so oft, daß unsere
Politik der nachbismarckischen Zeit es gegen die Feinde im Aus-
lande wie im Jnlande an bewußter Kraft, an Entschlossenheit und
Schneidigkeit fehlen lasse, daß sie zu vieles hinnehme, wo sie
mutig reagieren sollte. Würden diese Uebelstände beseitigt werden,
wenn die Frauen sich an der Politik beteiligten? Würde nicht viel-
mehr ihr Einfluß ein schwächliches Bestreben bedeuten, den Frieden
um jeden Preis aufrecht zu erhalten? Die Politik am aller-
meisten kann nur geführt werden mit männlichen Mitteln, mit
männlichem Scharfsinn und männlicher Entschlußkraft, mit jenem
den Frauen fernliegenden, weit ausholenden konstruktiven Sinne,
der mit einer weiten Zukunft rechnet, endlich aber auch in den
entscheidenden Stunden des Völkerlebens mit jenem kühnen
männlichen Wagemute, wie ihn ein Friedrich der Große und Bis-
marck besaß, vor dem aber eine Frau immer wieder zurückschrecken
wird."

Man mag der logischen Gründe gegen das Frauenstimm-
recht noch so viele beibringen, seine Anhänger werden nicht so bald
überzeugt werden, weil sie in ihrem Raisonnement von ganz an-
dern Gefühlsgrundlagen ausgehen. Darum gibt es auch im letzten
Grunde, wie in allen Parteifragen, keine andere wirkliche Ent-
scheidung als die durch die Erfahrung. - Wir fragen darum: Wie
hat sich das Frauenstimmrecht da, wo es besteht, bewährt? - Man
sollte denken, da müßte es ein Leichtes sein, zu einem festen und
sicheren Resultate zu kommen. Aber auch an dieser Stelle sind die
Frauen durch ihre Presseherrschaft im Vorteil; die für sie gün-
stigen Urteile laufen durch Hunderte von Zeitungen, während die
abträglichen schnell abgetan oder totgeschwiegen werden. Einige
Beispiele mögen hier genügen. Jm vorigen Jahre veröffentlichte
ich in den "Hamburger Nachrichten" die Uebersetzung eines
Briefes, den Lady Glasgow an den Herausgeber der Times ge-
richtet hatte. Diese Dame, die Gattin desjenigen Gouverneurs
von Neuseeland, der seinerzeit die Frauenstimmrechtsbill unter-
schrieben und eingeführt hat, bezeugte in ihrem Briefe, daß viele
bedeutende Frauen und Männer in Neuseeland, die beim Zu-
standekommen jenes Gesetzes eifrig mitgewirkt hätten, heute mit
Freuden bereit wären, dieselbe Arbeit noch einmal aufzuwenden,
damit das Gesetz wieder aufgehoben würde. Lady Glasgow über-

Eindringen der Frauen in die obrigkeitlichen Aemter oder gar
durch deren Beteiligung an der Politik, dank dem auch ihnen ver-
liehenen Wahlrechte, gewinnen an Kraft und Festigkeit, an Macht und
Autorität? Würde seine Politik gegen das Ausland durch die Be-
teiligung der Frauen am öffentlichen Leben kraftvoller, ent-
schlossener, schneidiger werden? Man klagt so oft, daß unsere
Politik der nachbismarckischen Zeit es gegen die Feinde im Aus-
lande wie im Jnlande an bewußter Kraft, an Entschlossenheit und
Schneidigkeit fehlen lasse, daß sie zu vieles hinnehme, wo sie
mutig reagieren sollte. Würden diese Uebelstände beseitigt werden,
wenn die Frauen sich an der Politik beteiligten? Würde nicht viel-
mehr ihr Einfluß ein schwächliches Bestreben bedeuten, den Frieden
um jeden Preis aufrecht zu erhalten? Die Politik am aller-
meisten kann nur geführt werden mit männlichen Mitteln, mit
männlichem Scharfsinn und männlicher Entschlußkraft, mit jenem
den Frauen fernliegenden, weit ausholenden konstruktiven Sinne,
der mit einer weiten Zukunft rechnet, endlich aber auch in den
entscheidenden Stunden des Völkerlebens mit jenem kühnen
männlichen Wagemute, wie ihn ein Friedrich der Große und Bis-
marck besaß, vor dem aber eine Frau immer wieder zurückschrecken
wird.“

Man mag der logischen Gründe gegen das Frauenstimm-
recht noch so viele beibringen, seine Anhänger werden nicht so bald
überzeugt werden, weil sie in ihrem Raisonnement von ganz an-
dern Gefühlsgrundlagen ausgehen. Darum gibt es auch im letzten
Grunde, wie in allen Parteifragen, keine andere wirkliche Ent-
scheidung als die durch die Erfahrung. – Wir fragen darum: Wie
hat sich das Frauenstimmrecht da, wo es besteht, bewährt? – Man
sollte denken, da müßte es ein Leichtes sein, zu einem festen und
sicheren Resultate zu kommen. Aber auch an dieser Stelle sind die
Frauen durch ihre Presseherrschaft im Vorteil; die für sie gün-
stigen Urteile laufen durch Hunderte von Zeitungen, während die
abträglichen schnell abgetan oder totgeschwiegen werden. Einige
Beispiele mögen hier genügen. Jm vorigen Jahre veröffentlichte
ich in den „Hamburger Nachrichten“ die Uebersetzung eines
Briefes, den Lady Glasgow an den Herausgeber der Times ge-
richtet hatte. Diese Dame, die Gattin desjenigen Gouverneurs
von Neuseeland, der seinerzeit die Frauenstimmrechtsbill unter-
schrieben und eingeführt hat, bezeugte in ihrem Briefe, daß viele
bedeutende Frauen und Männer in Neuseeland, die beim Zu-
standekommen jenes Gesetzes eifrig mitgewirkt hätten, heute mit
Freuden bereit wären, dieselbe Arbeit noch einmal aufzuwenden,
damit das Gesetz wieder aufgehoben würde. Lady Glasgow über-

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[20/0020] Eindringen der Frauen in die obrigkeitlichen Aemter oder gar durch deren Beteiligung an der Politik, dank dem auch ihnen ver- liehenen Wahlrechte, gewinnen an Kraft und Festigkeit, an Macht und Autorität? Würde seine Politik gegen das Ausland durch die Be- teiligung der Frauen am öffentlichen Leben kraftvoller, ent- schlossener, schneidiger werden? Man klagt so oft, daß unsere Politik der nachbismarckischen Zeit es gegen die Feinde im Aus- lande wie im Jnlande an bewußter Kraft, an Entschlossenheit und Schneidigkeit fehlen lasse, daß sie zu vieles hinnehme, wo sie mutig reagieren sollte. Würden diese Uebelstände beseitigt werden, wenn die Frauen sich an der Politik beteiligten? Würde nicht viel- mehr ihr Einfluß ein schwächliches Bestreben bedeuten, den Frieden um jeden Preis aufrecht zu erhalten? Die Politik am aller- meisten kann nur geführt werden mit männlichen Mitteln, mit männlichem Scharfsinn und männlicher Entschlußkraft, mit jenem den Frauen fernliegenden, weit ausholenden konstruktiven Sinne, der mit einer weiten Zukunft rechnet, endlich aber auch in den entscheidenden Stunden des Völkerlebens mit jenem kühnen männlichen Wagemute, wie ihn ein Friedrich der Große und Bis- marck besaß, vor dem aber eine Frau immer wieder zurückschrecken wird.“ Man mag der logischen Gründe gegen das Frauenstimm- recht noch so viele beibringen, seine Anhänger werden nicht so bald überzeugt werden, weil sie in ihrem Raisonnement von ganz an- dern Gefühlsgrundlagen ausgehen. Darum gibt es auch im letzten Grunde, wie in allen Parteifragen, keine andere wirkliche Ent- scheidung als die durch die Erfahrung. – Wir fragen darum: Wie hat sich das Frauenstimmrecht da, wo es besteht, bewährt? – Man sollte denken, da müßte es ein Leichtes sein, zu einem festen und sicheren Resultate zu kommen. Aber auch an dieser Stelle sind die Frauen durch ihre Presseherrschaft im Vorteil; die für sie gün- stigen Urteile laufen durch Hunderte von Zeitungen, während die abträglichen schnell abgetan oder totgeschwiegen werden. Einige Beispiele mögen hier genügen. Jm vorigen Jahre veröffentlichte ich in den „Hamburger Nachrichten“ die Uebersetzung eines Briefes, den Lady Glasgow an den Herausgeber der Times ge- richtet hatte. Diese Dame, die Gattin desjenigen Gouverneurs von Neuseeland, der seinerzeit die Frauenstimmrechtsbill unter- schrieben und eingeführt hat, bezeugte in ihrem Briefe, daß viele bedeutende Frauen und Männer in Neuseeland, die beim Zu- standekommen jenes Gesetzes eifrig mitgewirkt hätten, heute mit Freuden bereit wären, dieselbe Arbeit noch einmal aufzuwenden, damit das Gesetz wieder aufgehoben würde. Lady Glasgow über-

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig: Das Frauenstimmrecht und seine Bekämpfung. Berlin, [1913] (= Schriften des Deutschen Bundes zur Bekämpfung der Frauenemanzipation, Bd. 4), S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1913/20>, abgerufen am 29.03.2024.