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Langemann, Ludwig: Das Frauenstimmrecht und seine Bekämpfung. Berlin, [1913] (= Schriften des Deutschen Bundes zur Bekämpfung der Frauenemanzipation, Bd. 4).

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wendung der Frauenkraft, die Einstellung weiblicher Hilfsar-
beiter in diesem oder jenem Dezernat befürworten, die ohne Ver-
fassungsänderung möglich ist, als daß wir Forderungen erheben,
die eine solche zur Voraussetzung haben." Der Einfluß der
Frauenbewegung in unserem sozialen Leben ist nicht nur auf
dem Schulgebiete sondern auf allen Gebieten, wo Frauen ernstlich
mitarbeiten, ein so großer, daß es, wie auch Frl. Müller einsieht,
sehr fraglich ist, ob durch Einführung des Frauenstimmrechts der
rechtmäßige, gute Fraueneinfluß auf das politische Leben eine
Verstärkung erfahren würde. Der in die Parteibataillone ein-
gereihte Staatsbürger verliert gewissermaßen seine politische
Persönlichkeit, sein eigenes freies Urteil und sinkt herab auf den
Wert einer Nummer, die an sich von unendlicher Bedeutungs-
losigkeit nur noch ein willenloses Atom der in den Händen der
Führer befindlichen Masse vorstellt. Und wo bleibt der Einfluß
der Minderheiten, deren Wille im Parlament überhaupt nicht zur
Geltung kommt? - Die Parteityrannei veranlaßt nicht wenige
unserer besten Männer, sich von der offiziellen Politik fernzuhalten
und freiwillig die Vorzugsstellung der Frauen einzunehmen, denen
niemand den indirekten, aber oft sehr großen Einfluß der eigenen
objektiven Meinungsäußerung rauben kann.

Die Schliche und Kniffe, die Roheiten und Kämpfe des po-
litischen Lebens können nur verderblich auf die Lauterkeit der
weiblichen Einzelpersönlichkeit wirken. Die englischen Suffra-
gettes liefern dafür den besten Beweis. Darum hat Professor
Delbrück recht, wenn er sagt: "Welch eine verhängnisvolle Jllu-
sion, daß unsere Frauenrechtlerinnen sich einbilden, ihr Geschlecht
zu heben, indem sie ihm die Arena der Politik eröffnen!"

Mit der Vervollkommnung der weiblichen Einzelpersönlichkeit
durch die politische Tätigkeit ist es ein für allemal nichts, und
es fragt sich nun weiter: "Welche Wandlungen werden die Frauen
als Gattinnen und Mütter, werden Ehe und Familie durch das
Frauenstimmrecht erfahren?" -

Die natürliche instinktive Abneigung der Frauen und
Mütter gegen die von den Ledigen aufgebrachte Stimmrechts-
forderung ist im Grunde schon ein vernichtendes Urteil. Die
Hausfrauen sehen an dem Beispiel ihrer Gatten, welche beson-
dere Belastung die durch ihren Beruf schon stark beanspruchten
Männer sich auferlegen müssen, wenn sie sich aktiv an der poli-
tischen Tätigkeit beteiligen wollen, welche Summe von Zeit und
Kraft sie ihrer Familie entziehen müssen, um ihre Schuldigkeit
als Staatsbürger voll zu erfüllen. Da erfaßt die Frau ein berech-
tigtes Grauen vor einem künftigen Zustande, wo beide, Mann

wendung der Frauenkraft, die Einstellung weiblicher Hilfsar-
beiter in diesem oder jenem Dezernat befürworten, die ohne Ver-
fassungsänderung möglich ist, als daß wir Forderungen erheben,
die eine solche zur Voraussetzung haben.“ Der Einfluß der
Frauenbewegung in unserem sozialen Leben ist nicht nur auf
dem Schulgebiete sondern auf allen Gebieten, wo Frauen ernstlich
mitarbeiten, ein so großer, daß es, wie auch Frl. Müller einsieht,
sehr fraglich ist, ob durch Einführung des Frauenstimmrechts der
rechtmäßige, gute Fraueneinfluß auf das politische Leben eine
Verstärkung erfahren würde. Der in die Parteibataillone ein-
gereihte Staatsbürger verliert gewissermaßen seine politische
Persönlichkeit, sein eigenes freies Urteil und sinkt herab auf den
Wert einer Nummer, die an sich von unendlicher Bedeutungs-
losigkeit nur noch ein willenloses Atom der in den Händen der
Führer befindlichen Masse vorstellt. Und wo bleibt der Einfluß
der Minderheiten, deren Wille im Parlament überhaupt nicht zur
Geltung kommt? – Die Parteityrannei veranlaßt nicht wenige
unserer besten Männer, sich von der offiziellen Politik fernzuhalten
und freiwillig die Vorzugsstellung der Frauen einzunehmen, denen
niemand den indirekten, aber oft sehr großen Einfluß der eigenen
objektiven Meinungsäußerung rauben kann.

Die Schliche und Kniffe, die Roheiten und Kämpfe des po-
litischen Lebens können nur verderblich auf die Lauterkeit der
weiblichen Einzelpersönlichkeit wirken. Die englischen Suffra-
gettes liefern dafür den besten Beweis. Darum hat Professor
Delbrück recht, wenn er sagt: „Welch eine verhängnisvolle Jllu-
sion, daß unsere Frauenrechtlerinnen sich einbilden, ihr Geschlecht
zu heben, indem sie ihm die Arena der Politik eröffnen!“

Mit der Vervollkommnung der weiblichen Einzelpersönlichkeit
durch die politische Tätigkeit ist es ein für allemal nichts, und
es fragt sich nun weiter: „Welche Wandlungen werden die Frauen
als Gattinnen und Mütter, werden Ehe und Familie durch das
Frauenstimmrecht erfahren?“ –

Die natürliche instinktive Abneigung der Frauen und
Mütter gegen die von den Ledigen aufgebrachte Stimmrechts-
forderung ist im Grunde schon ein vernichtendes Urteil. Die
Hausfrauen sehen an dem Beispiel ihrer Gatten, welche beson-
dere Belastung die durch ihren Beruf schon stark beanspruchten
Männer sich auferlegen müssen, wenn sie sich aktiv an der poli-
tischen Tätigkeit beteiligen wollen, welche Summe von Zeit und
Kraft sie ihrer Familie entziehen müssen, um ihre Schuldigkeit
als Staatsbürger voll zu erfüllen. Da erfaßt die Frau ein berech-
tigtes Grauen vor einem künftigen Zustande, wo beide, Mann

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Zitationshilfe: Langemann, Ludwig: Das Frauenstimmrecht und seine Bekämpfung. Berlin, [1913] (= Schriften des Deutschen Bundes zur Bekämpfung der Frauenemanzipation, Bd. 4), S. 15. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/langemann_frauenstimmrecht_1913/15>, abgerufen am 28.03.2024.