Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.das Loos bestimmt wird. In solchem Falle muss auch §. 84. Bei Verstössen gegen die Grundgesetze, na- das Loos bestimmt wird. In solchem Falle muss auch §. 84. Bei Verstössen gegen die Grundgesetze, na- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <p><pb facs="#f0074" n="62"/> das Loos bestimmt wird. In solchem Falle muss auch<lb/> am strengen Spiele d. h. an der Bestimmung festgehalten<lb/> werden, dass ein berührtes Stück zieht und eine losgelassene<lb/> Figur steht.</p><lb/> <p>§. 84. Bei Verstössen gegen die Grundgesetze, na-<lb/> mentlich gegen Gangweise und Schlagweise der Figuren,<lb/> gilt im Allgemeinen nach Vernichtung der Unregelmässig-<lb/> keit als Strafe die Bewegung des Königs. Erst wenn diese<lb/> unmöglich ist, soll das Vergehen, also entweder ein unmög-<lb/> licher Zug oder eine unberechtigte Berührung ungestraft<lb/> bleiben, indem an die Stelle der Unregelmässigkeit ein be-<lb/> liebiger correcter Zug tritt.</p> </div> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </div> </body> </text> </TEI> [62/0074]
das Loos bestimmt wird. In solchem Falle muss auch
am strengen Spiele d. h. an der Bestimmung festgehalten
werden, dass ein berührtes Stück zieht und eine losgelassene
Figur steht.
§. 84. Bei Verstössen gegen die Grundgesetze, na-
mentlich gegen Gangweise und Schlagweise der Figuren,
gilt im Allgemeinen nach Vernichtung der Unregelmässig-
keit als Strafe die Bewegung des Königs. Erst wenn diese
unmöglich ist, soll das Vergehen, also entweder ein unmög-
licher Zug oder eine unberechtigte Berührung ungestraft
bleiben, indem an die Stelle der Unregelmässigkeit ein be-
liebiger correcter Zug tritt.
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