liche Gangweise. Wir fangen bei der Beschreibung der ein- zelnen Gangweisen im Folgenden mit der einfachsten an und gehen nach und nach zu den schwierigern über.
§. 12. Der Bauer hat die einfachste Gangweise. Er geht gerade aus und zwar nur einen Schritt in das nächste vor ihm liegende Feld; jedoch bei seinem ersten Zuge ist es ihm gestattet, auf einmal 2 Felder vorzugehen. Der Spieler darf daher die Bauern von ihrer ursprünglichen Auf- stellung aus entweder einen oder zwei Schritt vorwärts be- wegen, später aber bei jedem Zuge nur einen Schritt vor- rücken. So kann der Königsbauer auf e 2 entweder nach e 3 oder nach e 4 gezogen werden, sodann aber von beiden Fel- dern aus nur einen Schritt, d. h. im ersten Falle nur von e 3 nach e 4, im andern nur von e 4 nach e 5. Niemals darf aber der Bauer sich rückwärts bewegen, und diese Be- schränkung unterscheidet ihn wesentlich von dem Gange der Officiere.
§. 13. Unter den Officieren hat die einfachste Gang- weise der Thurm. Die Thürme gehen in gerader, d. h. in horizontaler wie vertikaler Richtung über beliebig viele un- besetzte Felder. So kann ein Thurm in der Mitte des Brettes auf dem weissen Felde e 4 in seinem nächsten Zuge auf ein beliebiges Feld gehen, das in den 4 Richtungen e 4 nach e 8, oder e 4 nach e 1, ferner e 4 nach a 4 und e 4 nach h 4 gelegen ist. Steht ein Thurm auf dem Eckfelde h 1 eines leeren Brettes, so bestreicht er sämmtliche Felder des rechten und des untern Seitenrandes, d. h. die Felder von h 1 nach h 8 und von h 1 aucha 1.
§. 14. Die Läufer gehen in schräger Richtung über beliebig viele unbesetzte Felder. Steht ein Läufer auf dem Felde e 4, so bestreicht er die Linien e 4 bis a 8, e 4 bis h 1, ferner e 4 bis b 1 und e 4 bis h 7. Auf einem Eckfelde, z. B. h 1, bestreicht er nur die Felder der einen grossen Diago- nale des Brettes. Nach §. 2 sind die in schräger Richtung fortlaufenden Felder von gleicher Farbe, und deshalb ist auch der schräggehende Laufer stets an die Farbe seines Standfeldes gebunden. So darf der Königslaufer der Weissen auf f 1 nie die weissen Felder des Brettes verlassen, der
liche Gangweise. Wir fangen bei der Beschreibung der ein- zelnen Gangweisen im Folgenden mit der einfachsten an und gehen nach und nach zu den schwierigern über.
§. 12. Der Bauer hat die einfachste Gangweise. Er geht gerade aus und zwar nur einen Schritt in das nächste vor ihm liegende Feld; jedoch bei seinem ersten Zuge ist es ihm gestattet, auf einmal 2 Felder vorzugehen. Der Spieler darf daher die Bauern von ihrer ursprünglichen Auf- stellung aus entweder einen oder zwei Schritt vorwärts be- wegen, später aber bei jedem Zuge nur einen Schritt vor- rücken. So kann der Königsbauer auf e 2 entweder nach e 3 oder nach e 4 gezogen werden, sodann aber von beiden Fel- dern aus nur einen Schritt, d. h. im ersten Falle nur von e 3 nach e 4, im andern nur von e 4 nach e 5. Niemals darf aber der Bauer sich rückwärts bewegen, und diese Be- schränkung unterscheidet ihn wesentlich von dem Gange der Officiere.
§. 13. Unter den Officieren hat die einfachste Gang- weise der Thurm. Die Thürme gehen in gerader, d. h. in horizontaler wie vertikaler Richtung über beliebig viele un- besetzte Felder. So kann ein Thurm in der Mitte des Brettes auf dem weissen Felde e 4 in seinem nächsten Zuge auf ein beliebiges Feld gehen, das in den 4 Richtungen e 4 nach e 8, oder e 4 nach e 1, ferner e 4 nach a 4 und e 4 nach h 4 gelegen ist. Steht ein Thurm auf dem Eckfelde h 1 eines leeren Brettes, so bestreicht er sämmtliche Felder des rechten und des untern Seitenrandes, d. h. die Felder von h 1 nach h 8 und von h 1 aucha 1.
§. 14. Die Läufer gehen in schräger Richtung über beliebig viele unbesetzte Felder. Steht ein Läufer auf dem Felde e 4, so bestreicht er die Linien e 4 bis a 8, e 4 bis h 1, ferner e 4 bis b 1 und e 4 bis h 7. Auf einem Eckfelde, z. B. h 1, bestreicht er nur die Felder der einen grossen Diago- nale des Brettes. Nach §. 2 sind die in schräger Richtung fortlaufenden Felder von gleicher Farbe, und deshalb ist auch der schräggehende Laufer stets an die Farbe seines Standfeldes gebunden. So darf der Königslaufer der Weissen auf f 1 nie die weissen Felder des Brettes verlassen, der
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0024"n="12"/>
liche Gangweise. Wir fangen bei der Beschreibung der ein-<lb/>
zelnen Gangweisen im Folgenden mit der einfachsten an und<lb/>
gehen nach und nach zu den schwierigern über.</p><lb/><p>§. 12. Der Bauer hat die einfachste Gangweise. Er<lb/>
geht gerade aus und zwar nur einen Schritt in das nächste<lb/>
vor ihm liegende Feld; jedoch bei seinem ersten Zuge ist<lb/>
es ihm gestattet, auf einmal 2 Felder vorzugehen. Der<lb/>
Spieler darf daher die Bauern von ihrer ursprünglichen Auf-<lb/>
stellung aus entweder einen oder zwei Schritt vorwärts be-<lb/>
wegen, später aber bei jedem Zuge nur einen Schritt vor-<lb/>
rücken. So kann der Königsbauer auf <hirendition="#i">e</hi> 2 entweder nach <hirendition="#i">e</hi> 3<lb/>
oder nach <hirendition="#i">e</hi> 4 gezogen werden, sodann aber von beiden Fel-<lb/>
dern aus nur einen Schritt, d. h. im ersten Falle nur von<lb/><hirendition="#i">e</hi> 3 nach <hirendition="#i">e</hi> 4, im andern nur von <hirendition="#i">e</hi> 4 nach <hirendition="#i">e</hi> 5. Niemals darf<lb/>
aber der Bauer sich rückwärts bewegen, und diese Be-<lb/>
schränkung unterscheidet ihn wesentlich von dem Gange der<lb/>
Officiere.</p><lb/><p>§. 13. Unter den Officieren hat die einfachste Gang-<lb/>
weise der Thurm. Die Thürme gehen in gerader, d. h. in<lb/>
horizontaler wie vertikaler Richtung über beliebig viele un-<lb/>
besetzte Felder. So kann ein Thurm in der Mitte des<lb/>
Brettes auf dem weissen Felde <hirendition="#i">e</hi> 4 in seinem nächsten Zuge<lb/>
auf ein beliebiges Feld gehen, das in den 4 Richtungen <hirendition="#i">e</hi> 4<lb/>
nach <hirendition="#i">e</hi> 8, oder <hirendition="#i">e</hi> 4 nach <hirendition="#i">e</hi> 1, ferner <hirendition="#i">e</hi> 4 nach <hirendition="#i">a</hi> 4 und <hirendition="#i">e</hi> 4 nach<lb/><hirendition="#i">h</hi> 4 gelegen ist. Steht ein Thurm auf dem Eckfelde <hirendition="#i">h</hi> 1<lb/>
eines leeren Brettes, so bestreicht er sämmtliche Felder des<lb/>
rechten und des untern Seitenrandes, d. h. die Felder von<lb/><hirendition="#i">h</hi> 1 nach <hirendition="#i">h</hi> 8 und von <hirendition="#i">h</hi> 1 <choice><sic>anch</sic><corr>auch</corr></choice><hirendition="#i">a</hi> 1.</p><lb/><p>§. 14. Die Läufer gehen in schräger Richtung über<lb/>
beliebig viele unbesetzte Felder. Steht ein Läufer auf dem<lb/>
Felde <hirendition="#i">e</hi> 4, so bestreicht er die Linien <hirendition="#i">e</hi> 4 bis <hirendition="#i">a</hi> 8, <hirendition="#i">e</hi> 4 bis <hirendition="#i">h</hi> 1,<lb/>
ferner <hirendition="#i">e</hi> 4 bis <hirendition="#i">b</hi> 1 und <hirendition="#i">e</hi> 4 bis <hirendition="#i">h</hi> 7. Auf einem Eckfelde, z. B.<lb/><hirendition="#i">h</hi> 1, bestreicht er nur die Felder der einen grossen Diago-<lb/>
nale des Brettes. Nach §. 2 sind die in schräger Richtung<lb/>
fortlaufenden Felder von gleicher Farbe, und deshalb ist<lb/>
auch der schräggehende Laufer stets an die Farbe seines<lb/>
Standfeldes gebunden. So darf der Königslaufer der Weissen<lb/>
auf <hirendition="#i">f</hi> 1 nie die weissen Felder des Brettes verlassen, der<lb/></p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[12/0024]
liche Gangweise. Wir fangen bei der Beschreibung der ein-
zelnen Gangweisen im Folgenden mit der einfachsten an und
gehen nach und nach zu den schwierigern über.
§. 12. Der Bauer hat die einfachste Gangweise. Er
geht gerade aus und zwar nur einen Schritt in das nächste
vor ihm liegende Feld; jedoch bei seinem ersten Zuge ist
es ihm gestattet, auf einmal 2 Felder vorzugehen. Der
Spieler darf daher die Bauern von ihrer ursprünglichen Auf-
stellung aus entweder einen oder zwei Schritt vorwärts be-
wegen, später aber bei jedem Zuge nur einen Schritt vor-
rücken. So kann der Königsbauer auf e 2 entweder nach e 3
oder nach e 4 gezogen werden, sodann aber von beiden Fel-
dern aus nur einen Schritt, d. h. im ersten Falle nur von
e 3 nach e 4, im andern nur von e 4 nach e 5. Niemals darf
aber der Bauer sich rückwärts bewegen, und diese Be-
schränkung unterscheidet ihn wesentlich von dem Gange der
Officiere.
§. 13. Unter den Officieren hat die einfachste Gang-
weise der Thurm. Die Thürme gehen in gerader, d. h. in
horizontaler wie vertikaler Richtung über beliebig viele un-
besetzte Felder. So kann ein Thurm in der Mitte des
Brettes auf dem weissen Felde e 4 in seinem nächsten Zuge
auf ein beliebiges Feld gehen, das in den 4 Richtungen e 4
nach e 8, oder e 4 nach e 1, ferner e 4 nach a 4 und e 4 nach
h 4 gelegen ist. Steht ein Thurm auf dem Eckfelde h 1
eines leeren Brettes, so bestreicht er sämmtliche Felder des
rechten und des untern Seitenrandes, d. h. die Felder von
h 1 nach h 8 und von h 1 auch a 1.
§. 14. Die Läufer gehen in schräger Richtung über
beliebig viele unbesetzte Felder. Steht ein Läufer auf dem
Felde e 4, so bestreicht er die Linien e 4 bis a 8, e 4 bis h 1,
ferner e 4 bis b 1 und e 4 bis h 7. Auf einem Eckfelde, z. B.
h 1, bestreicht er nur die Felder der einen grossen Diago-
nale des Brettes. Nach §. 2 sind die in schräger Richtung
fortlaufenden Felder von gleicher Farbe, und deshalb ist
auch der schräggehende Laufer stets an die Farbe seines
Standfeldes gebunden. So darf der Königslaufer der Weissen
auf f 1 nie die weissen Felder des Brettes verlassen, der
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856, S. 12. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856/24>, abgerufen am 16.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.