Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.werden. Unter den Mattpositionen zeichnen sich besonders Mattstellungen von Thurm und Springer nebst König gegen den einzelnen feindlichen König aus. Besondere Schönheit zeigt sich auch in einigen Diagonalmatts; man denke an §. 373. Endlich kann noch das Randmatt, §. 370, sowie das Damenmatt, §. 378, in dieser Hinsicht erwähnt werden. Praxis. 1. Das eigentliche Schachspiel. §. 398. Für die Praxis, deren Umfang im Verhältniss 1. Spielordnung. Neunundfünfzigstes Kapitel. Grundbedingungen des praktischen Spieles. §. 399. Die Spielordnung behandelt im Gegensatze zur werden. Unter den Mattpositionen zeichnen sich besonders Mattstellungen von Thurm und Springer nebst König gegen den einzelnen feindlichen König aus. Besondere Schönheit zeigt sich auch in einigen Diagonalmatts; man denke an §. 373. Endlich kann noch das Randmatt, §. 370, sowie das Damenmatt, §. 378, in dieser Hinsicht erwähnt werden. Praxis. 1. Das eigentliche Schachſpiel. §. 398. Für die Praxis, deren Umfang im Verhältniss 1. Spielordnung. Neunundfünfzigstes Kapitel. Grundbedingungen des praktischen Spieles. §. 399. Die Spielordnung behandelt im Gegensatze zur <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <list> <item><pb facs="#f0236" n="224"/> werden. Unter den Mattpositionen zeichnen sich besonders<lb/> Mattstellungen von Thurm und Springer nebst König gegen<lb/> den einzelnen feindlichen König aus. Besondere Schönheit<lb/> zeigt sich auch in einigen Diagonalmatts; man denke an<lb/> §. 373. Endlich kann noch das Randmatt, §. 370, sowie<lb/> das Damenmatt, §. 378, in dieser Hinsicht erwähnt werden.</item> </list> </div> </div> </div> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b">Praxis.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#fr">1. Das eigentliche Schachſpiel.</hi> </head><lb/> <p>§. 398. Für die Praxis, deren Umfang im Verhältniss<lb/> zur Theorie in einem <hi rendition="#g">Lehrbuche</hi> engere Grenzen gestattet,<lb/> ergeben sich zunächst, was ihre äussere Seite betrifft, drei<lb/> Theile, von denen der erste das Arrangement des praktischen<lb/> Spielens ordnet, der zweite die Rechtsverhältnisse der Schach-<lb/> spieler behandelt, der dritte die Geschichte des praktischen<lb/> Spieles ins Auge fasst. Die innere Seite der Praxis, welche<lb/> das praktische Spiel selbst zum Gegenstande hat, besehäftigt<lb/> sich dann noch in einem vierten Theile mit wirklich in<lb/> praxi gespielten Schachpartien.</p><lb/> <div n="4"> <head> <hi rendition="#b">1. Spielordnung.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <div n="5"> <head><hi rendition="#b">Neunundfünfzigstes Kapitel.</hi><lb/> Grundbedingungen des praktischen Spieles.</head><lb/> <p>§. 399. Die Spielordnung behandelt im Gegensatze zur<lb/> Organisation (§. 124) die lebendige Gestaltung des Spieles<lb/> oder das Arrangement des praktischen Spielens. Ihre Auf-<lb/> gabe besteht in der Regelung der Thätigkeitsäusserungen<lb/> der Spielenden (§. 123), welche sich zunächst nach dem<lb/> Charakter der gewählten Partieart bestimmen.</p><lb/> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [224/0236]
werden. Unter den Mattpositionen zeichnen sich besonders
Mattstellungen von Thurm und Springer nebst König gegen
den einzelnen feindlichen König aus. Besondere Schönheit
zeigt sich auch in einigen Diagonalmatts; man denke an
§. 373. Endlich kann noch das Randmatt, §. 370, sowie
das Damenmatt, §. 378, in dieser Hinsicht erwähnt werden.
Praxis.
1. Das eigentliche Schachſpiel.
§. 398. Für die Praxis, deren Umfang im Verhältniss
zur Theorie in einem Lehrbuche engere Grenzen gestattet,
ergeben sich zunächst, was ihre äussere Seite betrifft, drei
Theile, von denen der erste das Arrangement des praktischen
Spielens ordnet, der zweite die Rechtsverhältnisse der Schach-
spieler behandelt, der dritte die Geschichte des praktischen
Spieles ins Auge fasst. Die innere Seite der Praxis, welche
das praktische Spiel selbst zum Gegenstande hat, besehäftigt
sich dann noch in einem vierten Theile mit wirklich in
praxi gespielten Schachpartien.
1. Spielordnung.
Neunundfünfzigstes Kapitel.
Grundbedingungen des praktischen Spieles.
§. 399. Die Spielordnung behandelt im Gegensatze zur
Organisation (§. 124) die lebendige Gestaltung des Spieles
oder das Arrangement des praktischen Spielens. Ihre Auf-
gabe besteht in der Regelung der Thätigkeitsäusserungen
der Spielenden (§. 123), welche sich zunächst nach dem
Charakter der gewählten Partieart bestimmen.
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