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Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.

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anlassung. Häufig gewährt ein feindlicher Bauer vor dem
Könige diesem die beste Deckung; man vergleiche §. 181.
Greift ein Bauer zu gleicher Zeit zwei Officiere an, so er-
hält man die sogenannte Gabelstellung, welche bereits aus
dem 17. Zuge der Partie in §. 59 bekannt ist.

§. 192. Nicht selten ist es vortheilhaft, einen leichten
Officier gegen mehrere feindliche Bauern zu opfern, falls
man dadurch freie und verbundene Bauern gewinnen kann.
Freilich hängt der Vortheil dieses Verfahrens von der jedes-
maligen Lage des Spieles ab; doch kennt die Theorie selbst
einige besondere Anfänge (z. B. im giuco piano und Can-
ningham-Gambit), in welchen jener Plan mit mehr oder
weniger Erfolg sich durchführen lässt.

§. 193. Die Wichtigkeit der Freibauern, so wie die
allgemeine Regel über Benutzung der Doppelbauern ist in
§. 94 erörtert worden. In wiefern Doppelbauern auf der
Lauferlinie besonders geschickt zur Vertheidigung gegen den
Mittelangriff sich erweisen, haben wir in §. 179 gesehen.
Oft wird auch ein Doppelbauer zur Stütze des Centrums
und zur Bedingung eines kräftigen Rochadeangriffes, wie man
aus §. 179 ebenfalls ersehen mag.

§. 194. Die Bedeutung der Mittelbauern für den Mit-
telangriff ist im 11. Kapitel dieses Buches ausführlich
erörtert. Dort sind die Regeln über Bildung und Benutzung
eines Centrums zu finden. Die Verwendung des c-Bauers
zu diesem Zwecke ist ebenfalls genugsam hervorgehoben;
man vergleiche hier besonders §. 175. Schwieriger ist die
richtige Führung des wichtigen f-Bauers. Die correcte Be-
wegung desselben nach vorhergehender Entwickelung der
Hauptfiguren ist in §. 173 gezeigt; seine Bedeutung für den
Rochadeangriff aber in §. 184. Die Ermöglichung seiner
Bewegung durch Entfernung des Königsspringers ersehe man
aus §. 178. Die eigenthümlichen Vortheile und Nachtheile
endlich in der einzügigen Bewegung dieses Bauers findet
man in §. 173 und §. 179 erläutert.

§. 195. Die Bewegung der Flügelbauern kommt zu-
nächst gegen die Sperrung der Officiere in Betracht; ihr
Vortheil und Nachtheil in dieser Beziehung ist genugsam in

anlassung. Häufig gewährt ein feindlicher Bauer vor dem
Könige diesem die beste Deckung; man vergleiche §. 181.
Greift ein Bauer zu gleicher Zeit zwei Officiere an, so er-
hält man die sogenannte Gabelstellung, welche bereits aus
dem 17. Zuge der Partie in §. 59 bekannt ist.

§. 192. Nicht selten ist es vortheilhaft, einen leichten
Officier gegen mehrere feindliche Bauern zu opfern, falls
man dadurch freie und verbundene Bauern gewinnen kann.
Freilich hängt der Vortheil dieses Verfahrens von der jedes-
maligen Lage des Spieles ab; doch kennt die Theorie selbst
einige besondere Anfänge (z. B. im giuco piano und Can-
ningham-Gambit), in welchen jener Plan mit mehr oder
weniger Erfolg sich durchführen lässt.

§. 193. Die Wichtigkeit der Freibauern, so wie die
allgemeine Regel über Benutzung der Doppelbauern ist in
§. 94 erörtert worden. In wiefern Doppelbauern auf der
Lauferlinie besonders geschickt zur Vertheidigung gegen den
Mittelangriff sich erweisen, haben wir in §. 179 gesehen.
Oft wird auch ein Doppelbauer zur Stütze des Centrums
und zur Bedingung eines kräftigen Rochadeangriffes, wie man
aus §. 179 ebenfalls ersehen mag.

§. 194. Die Bedeutung der Mittelbauern für den Mit-
telangriff ist im 11. Kapitel dieses Buches ausführlich
erörtert. Dort sind die Regeln über Bildung und Benutzung
eines Centrums zu finden. Die Verwendung des c-Bauers
zu diesem Zwecke ist ebenfalls genugsam hervorgehoben;
man vergleiche hier besonders §. 175. Schwieriger ist die
richtige Führung des wichtigen f-Bauers. Die correcte Be-
wegung desselben nach vorhergehender Entwickelung der
Hauptfiguren ist in §. 173 gezeigt; seine Bedeutung für den
Rochadeangriff aber in §. 184. Die Ermöglichung seiner
Bewegung durch Entfernung des Königsspringers ersehe man
aus §. 178. Die eigenthümlichen Vortheile und Nachtheile
endlich in der einzügigen Bewegung dieses Bauers findet
man in §. 173 und §. 179 erläutert.

§. 195. Die Bewegung der Flügelbauern kommt zu-
nächst gegen die Sperrung der Officiere in Betracht; ihr
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[124/0136] anlassung. Häufig gewährt ein feindlicher Bauer vor dem Könige diesem die beste Deckung; man vergleiche §. 181. Greift ein Bauer zu gleicher Zeit zwei Officiere an, so er- hält man die sogenannte Gabelstellung, welche bereits aus dem 17. Zuge der Partie in §. 59 bekannt ist. §. 192. Nicht selten ist es vortheilhaft, einen leichten Officier gegen mehrere feindliche Bauern zu opfern, falls man dadurch freie und verbundene Bauern gewinnen kann. Freilich hängt der Vortheil dieses Verfahrens von der jedes- maligen Lage des Spieles ab; doch kennt die Theorie selbst einige besondere Anfänge (z. B. im giuco piano und Can- ningham-Gambit), in welchen jener Plan mit mehr oder weniger Erfolg sich durchführen lässt. §. 193. Die Wichtigkeit der Freibauern, so wie die allgemeine Regel über Benutzung der Doppelbauern ist in §. 94 erörtert worden. In wiefern Doppelbauern auf der Lauferlinie besonders geschickt zur Vertheidigung gegen den Mittelangriff sich erweisen, haben wir in §. 179 gesehen. Oft wird auch ein Doppelbauer zur Stütze des Centrums und zur Bedingung eines kräftigen Rochadeangriffes, wie man aus §. 179 ebenfalls ersehen mag. §. 194. Die Bedeutung der Mittelbauern für den Mit- telangriff ist im 11. Kapitel dieses Buches ausführlich erörtert. Dort sind die Regeln über Bildung und Benutzung eines Centrums zu finden. Die Verwendung des c-Bauers zu diesem Zwecke ist ebenfalls genugsam hervorgehoben; man vergleiche hier besonders §. 175. Schwieriger ist die richtige Führung des wichtigen f-Bauers. Die correcte Be- wegung desselben nach vorhergehender Entwickelung der Hauptfiguren ist in §. 173 gezeigt; seine Bedeutung für den Rochadeangriff aber in §. 184. Die Ermöglichung seiner Bewegung durch Entfernung des Königsspringers ersehe man aus §. 178. Die eigenthümlichen Vortheile und Nachtheile endlich in der einzügigen Bewegung dieses Bauers findet man in §. 173 und §. 179 erläutert. §. 195. Die Bewegung der Flügelbauern kommt zu- nächst gegen die Sperrung der Officiere in Betracht; ihr Vortheil und Nachtheil in dieser Beziehung ist genugsam in

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Zitationshilfe: Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856/136>, abgerufen am 01.05.2024.