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Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856.

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Falle durch ein helles Eckfeld zur Rechten der Spieler
bedingt.
c) Auf jedes einzelne Feld darf nur eine Figur gestellt
werden.

§. 131. Die Figuren.

a) Jede Partei hat 16 Steine und zwar 6 Arten, nämlich
einen König, eine Dame, zwei Thürme, zwei Laufer,
zwei Springer, acht Bauern. Die ersten 5 Arten fasst
man unter dem gemeinsamen Namen Officiere zu-
sammen.
b) Die eigenthümlichen Eigenschaften dieser sechs Arten
von Figuren bestehen in ihrer Gangweise und Schlag-
weise; ausserdem knüpfen sich an gewisse Figuren be-
sondere Gesetze oder Privilegien.
c) Unter Gangweise der Figuren wird das Gesetz ver-
standen, nach welchem sie vom Spieler auf dem Brette
bewegt werden.
d) Die Schlagweise der Figuren besteht in dem Gesetze,
nach welchem Figuren der einen Partei Figuren der
anderen schlagen, d. h. sich auf das Standfeld der
letzteren stellen, indem diese vom Brett entfernt werden.
e) Besondere Gesetze oder Privilegien giebt es drei. Der
König hat das Privileg der Rochade, der Bauer aber
das des Avancements sowie das des Zweischrittes mit
der Einschränkung durch Schlagen im Vorübergehen.

§. 132. Die Gangweise.

a) Der König geht nach jeder Richtung einen Schritt
ins nächste Feld.
b) Die Dame geht nach jeder Richtung d. h. in gerader
oder schräger Linie über beliebig viele unbesetzte Felder.
c) Der Thurm geht entweder in waagerechter oder in
senkrechter Richtung über beliebig viele unbesetzte
Felder.
d) Der Laufer zieht in schräger Richtung über beliebig
viele unbesetzte Felder. Bei gefärbtem Schachbrette
ist er daher an die Farbe seines Standfeldes gebunden.
e) Der Springer springt, sein Standfeld eingerechnet, auf
jedes dritte Feld von anderer Farbe als jenes.
Falle durch ein helles Eckfeld zur Rechten der Spieler
bedingt.
c) Auf jedes einzelne Feld darf nur eine Figur gestellt
werden.

§. 131. Die Figuren.

a) Jede Partei hat 16 Steine und zwar 6 Arten, nämlich
einen König, eine Dame, zwei Thürme, zwei Laufer,
zwei Springer, acht Bauern. Die ersten 5 Arten fasst
man unter dem gemeinsamen Namen Officiere zu-
sammen.
b) Die eigenthümlichen Eigenschaften dieser sechs Arten
von Figuren bestehen in ihrer Gangweise und Schlag-
weise; ausserdem knüpfen sich an gewisse Figuren be-
sondere Gesetze oder Privilegien.
c) Unter Gangweise der Figuren wird das Gesetz ver-
standen, nach welchem sie vom Spieler auf dem Brette
bewegt werden.
d) Die Schlagweise der Figuren besteht in dem Gesetze,
nach welchem Figuren der einen Partei Figuren der
anderen schlagen, d. h. sich auf das Standfeld der
letzteren stellen, indem diese vom Brett entfernt werden.
e) Besondere Gesetze oder Privilegien giebt es drei. Der
König hat das Privileg der Rochade, der Bauer aber
das des Avancements sowie das des Zweischrittes mit
der Einschränkung durch Schlagen im Vorübergehen.

§. 132. Die Gangweise.

a) Der König geht nach jeder Richtung einen Schritt
ins nächste Feld.
b) Die Dame geht nach jeder Richtung d. h. in gerader
oder schräger Linie über beliebig viele unbesetzte Felder.
c) Der Thurm geht entweder in waagerechter oder in
senkrechter Richtung über beliebig viele unbesetzte
Felder.
d) Der Laufer zieht in schräger Richtung über beliebig
viele unbesetzte Felder. Bei gefärbtem Schachbrette
ist er daher an die Farbe seines Standfeldes gebunden.
e) Der Springer springt, sein Standfeld eingerechnet, auf
jedes dritte Feld von anderer Farbe als jenes.
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[89/0101] Falle durch ein helles Eckfeld zur Rechten der Spieler bedingt. c) Auf jedes einzelne Feld darf nur eine Figur gestellt werden. §. 131. Die Figuren. a) Jede Partei hat 16 Steine und zwar 6 Arten, nämlich einen König, eine Dame, zwei Thürme, zwei Laufer, zwei Springer, acht Bauern. Die ersten 5 Arten fasst man unter dem gemeinsamen Namen Officiere zu- sammen. b) Die eigenthümlichen Eigenschaften dieser sechs Arten von Figuren bestehen in ihrer Gangweise und Schlag- weise; ausserdem knüpfen sich an gewisse Figuren be- sondere Gesetze oder Privilegien. c) Unter Gangweise der Figuren wird das Gesetz ver- standen, nach welchem sie vom Spieler auf dem Brette bewegt werden. d) Die Schlagweise der Figuren besteht in dem Gesetze, nach welchem Figuren der einen Partei Figuren der anderen schlagen, d. h. sich auf das Standfeld der letzteren stellen, indem diese vom Brett entfernt werden. e) Besondere Gesetze oder Privilegien giebt es drei. Der König hat das Privileg der Rochade, der Bauer aber das des Avancements sowie das des Zweischrittes mit der Einschränkung durch Schlagen im Vorübergehen. §. 132. Die Gangweise. a) Der König geht nach jeder Richtung einen Schritt ins nächste Feld. b) Die Dame geht nach jeder Richtung d. h. in gerader oder schräger Linie über beliebig viele unbesetzte Felder. c) Der Thurm geht entweder in waagerechter oder in senkrechter Richtung über beliebig viele unbesetzte Felder. d) Der Laufer zieht in schräger Richtung über beliebig viele unbesetzte Felder. Bei gefärbtem Schachbrette ist er daher an die Farbe seines Standfeldes gebunden. e) Der Springer springt, sein Standfeld eingerechnet, auf jedes dritte Feld von anderer Farbe als jenes.

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Zitationshilfe: Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856/101>, abgerufen am 02.05.2024.