Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 2. Leipzig, 1764.Von dem Wahrscheinlichen. verschiedenen Anmerkungen an, die wir noch kürzlich an-zeigen wollen. Einmal ist er ein Beyspiel zu der in der Dianoiologie (§. 444--467.) vorgetragenen Aufga- be, und zeigt zugleich, daß noch mehrere zurückbleiben, wenn man da, wo die Argumente zureichend oder gar überhäuft sind, das was ein jedes in Absicht auf den Beweis auf sich hat, logisch ausdrückt, und aus diesen Datis die Form des Beweises zu bestimmen sucht. Sodann geben besonders die zween letzten Fälle des §. 177. ein sehr all- gemeines Beyspiel zu der in der Dianoiologie (§. 394. seqq.) vorgetragenen Frage, wieferne man von einigen auf alle schließen könne? Welches wir hier um desto mehr anmerken, weil wir diesen Fall da- selbst nicht betrachtet haben. Ferner erhellet auch aus der (§. 179.) angegebenen Construction oder Zeichnung, was wir in der Dianoiologie (§. 194.) überhaupt von derselben angemerkt haben, daß sie ungleich brauchba- ter seyn würde, wenn unsere Erkenntniß bestimmter wäre. Denn so unbestimmt wir hier die Zeichnung lassen mußten, so stellte sie uns aus wenigern Datis jede Sätze mit einem male vor Augen, die sich aus den Da- tis (§. 178.) schließen lassen, und gab zugleich die Unbe- stimmtheit der gegebenen Stücke an. Endlich wenn man setzt, daß man die (§. 178.) vorgetragenen Sätze aus einem einzeln Fall oder aus wirklich zum Beweise eines Satzes aufgehäuften Argumenten abstrahirt, und mit Weglassung der Materie die bloße logische Form beybehalten hätte, so würde sowohl die Zeichnung als die andere Auflösung im eigentlichsten Verstande ein logischer Lehnsatz gewesen seyn (Dianoiol. §. 445.), so wie man in der angewandten Mathesi Lehrsätze aus der reinen Mathesi gebraucht. Und diese letzte Anmer- kung ist von nicht geringer Erheblichkeit, weil sie in ei- nem einzeln Beyspiele zeigt, was wir für unzählige an- dere
Von dem Wahrſcheinlichen. verſchiedenen Anmerkungen an, die wir noch kuͤrzlich an-zeigen wollen. Einmal iſt er ein Beyſpiel zu der in der Dianoiologie (§. 444—467.) vorgetragenen Aufga- be, und zeigt zugleich, daß noch mehrere zuruͤckbleiben, wenn man da, wo die Argumente zureichend oder gar uͤberhaͤuft ſind, das was ein jedes in Abſicht auf den Beweis auf ſich hat, logiſch ausdruͤckt, und aus dieſen Datis die Form des Beweiſes zu beſtimmen ſucht. Sodann geben beſonders die zween letzten Faͤlle des §. 177. ein ſehr all- gemeines Beyſpiel zu der in der Dianoiologie (§. 394. ſeqq.) vorgetragenen Frage, wieferne man von einigen auf alle ſchließen koͤnne? Welches wir hier um deſto mehr anmerken, weil wir dieſen Fall da- ſelbſt nicht betrachtet haben. Ferner erhellet auch aus der (§. 179.) angegebenen Conſtruction oder Zeichnung, was wir in der Dianoiologie (§. 194.) uͤberhaupt von derſelben angemerkt haben, daß ſie ungleich brauchba- ter ſeyn wuͤrde, wenn unſere Erkenntniß beſtimmter waͤre. Denn ſo unbeſtimmt wir hier die Zeichnung laſſen mußten, ſo ſtellte ſie uns aus wenigern Datis jede Saͤtze mit einem male vor Augen, die ſich aus den Da- tis (§. 178.) ſchließen laſſen, und gab zugleich die Unbe- ſtimmtheit der gegebenen Stuͤcke an. Endlich wenn man ſetzt, daß man die (§. 178.) vorgetragenen Saͤtze aus einem einzeln Fall oder aus wirklich zum Beweiſe eines Satzes aufgehaͤuften Argumenten abſtrahirt, und mit Weglaſſung der Materie die bloße logiſche Form beybehalten haͤtte, ſo wuͤrde ſowohl die Zeichnung als die andere Aufloͤſung im eigentlichſten Verſtande ein logiſcher Lehnſatz geweſen ſeyn (Dianoiol. §. 445.), ſo wie man in der angewandten Matheſi Lehrſaͤtze aus der reinen Matheſi gebraucht. Und dieſe letzte Anmer- kung iſt von nicht geringer Erheblichkeit, weil ſie in ei- nem einzeln Beyſpiele zeigt, was wir fuͤr unzaͤhlige an- dere
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Von dem Wahrſcheinlichen.
verſchiedenen Anmerkungen an, die wir noch kuͤrzlich an-
zeigen wollen. Einmal iſt er ein Beyſpiel zu der in
der Dianoiologie (§. 444—467.) vorgetragenen Aufga-
be, und zeigt zugleich, daß noch mehrere zuruͤckbleiben,
wenn man da, wo die Argumente zureichend
oder gar uͤberhaͤuft ſind, das was ein jedes in
Abſicht auf den Beweis auf ſich hat, logiſch
ausdruͤckt, und aus dieſen Datis die Form des
Beweiſes zu beſtimmen ſucht. Sodann geben
beſonders die zween letzten Faͤlle des §. 177. ein ſehr all-
gemeines Beyſpiel zu der in der Dianoiologie (§. 394.
ſeqq.) vorgetragenen Frage, wieferne man von
einigen auf alle ſchließen koͤnne? Welches wir
hier um deſto mehr anmerken, weil wir dieſen Fall da-
ſelbſt nicht betrachtet haben. Ferner erhellet auch aus
der (§. 179.) angegebenen Conſtruction oder Zeichnung,
was wir in der Dianoiologie (§. 194.) uͤberhaupt von
derſelben angemerkt haben, daß ſie ungleich brauchba-
ter ſeyn wuͤrde, wenn unſere Erkenntniß beſtimmter
waͤre. Denn ſo unbeſtimmt wir hier die Zeichnung
laſſen mußten, ſo ſtellte ſie uns aus wenigern Datis jede
Saͤtze mit einem male vor Augen, die ſich aus den Da-
tis (§. 178.) ſchließen laſſen, und gab zugleich die Unbe-
ſtimmtheit der gegebenen Stuͤcke an. Endlich wenn
man ſetzt, daß man die (§. 178.) vorgetragenen Saͤtze
aus einem einzeln Fall oder aus wirklich zum Beweiſe
eines Satzes aufgehaͤuften Argumenten abſtrahirt, und
mit Weglaſſung der Materie die bloße logiſche Form
beybehalten haͤtte, ſo wuͤrde ſowohl die Zeichnung als
die andere Aufloͤſung im eigentlichſten Verſtande ein
logiſcher Lehnſatz geweſen ſeyn (Dianoiol. §. 445.),
ſo wie man in der angewandten Matheſi Lehrſaͤtze aus
der reinen Matheſi gebraucht. Und dieſe letzte Anmer-
kung iſt von nicht geringer Erheblichkeit, weil ſie in ei-
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