zum Behuf der transcendenten Dynamik die Vim inertiae des Verstandes genennt haben, findet sich durch den erst erwiesenen Satz (§. 229.) allgemein bekräftigt, weil es daraus erhellet, daß diese Vis inertiae eine durchgängige Befugniß sey. Wir müssen nur anmerken, daß uns in den meisten Fällen, statt der Gründe a priori die Gründe a posteriori dienen, und dieses macht den Zusammenhang der Wahrheiten unter sich, von demjenigen, den sie in unsrer Er- kenntniß haben, mehr oder minder verschieden, weil wir dadurch den erstern nicht erschöpfen.
§. 231.
Was für sich erkennbar ist, bedarf keines Grundes, und wenn es auch einen hat, so ist er dazu nicht absolut nothwendig. Denn wä- re er absolut dazu nothwendig, so ließe es sich ohne denselben nicht erkennen, folglich wäre es nicht für sich erkennbar. Dieses stößt aber die Bedingung des Satzes um. Demnach ist der Grund nicht absolut nothwendig. Auf gleiche Art wird erwiesen, daß das für sich Erkennbare keines Grundes bedarf. Denn da es für sich erkennbar ist, so ist es unnöthig, es erst aus dem Grunde erkennen zu lernen.
§. 232.
Was für sich gedenkbar ist, läßt sich auch für sich als wahr erkennen. Denn etwas ist wahr, sofern es gedenkbar ist. (§. 228.) Was demnach für sich gedenkbar ist, ist auch für sich wahr. Denn wäre es nicht für sich wahr, so müsse seine Wahrheit aus etwas anderm erwiesen werden, und demnach wäre auch seine Gedenkbarkeit davon abhängig. (§. 217.) Dieses stößt aber die Bedingung um, daß es für sich gedenkbar sey. Demnach ist es für sich wahr, und folglich läßt es sich auch für sich als wahr erkennen. (§. 231. 227.)
§. 233.
des Wahren und Jrrigen.
zum Behuf der tranſcendenten Dynamik die Vim inertiae des Verſtandes genennt haben, findet ſich durch den erſt erwieſenen Satz (§. 229.) allgemein bekraͤftigt, weil es daraus erhellet, daß dieſe Vis inertiae eine durchgaͤngige Befugniß ſey. Wir muͤſſen nur anmerken, daß uns in den meiſten Faͤllen, ſtatt der Gruͤnde a priori die Gruͤnde a poſteriori dienen, und dieſes macht den Zuſammenhang der Wahrheiten unter ſich, von demjenigen, den ſie in unſrer Er- kenntniß haben, mehr oder minder verſchieden, weil wir dadurch den erſtern nicht erſchoͤpfen.
§. 231.
Was fuͤr ſich erkennbar iſt, bedarf keines Grundes, und wenn es auch einen hat, ſo iſt er dazu nicht abſolut nothwendig. Denn waͤ- re er abſolut dazu nothwendig, ſo ließe es ſich ohne denſelben nicht erkennen, folglich waͤre es nicht fuͤr ſich erkennbar. Dieſes ſtoͤßt aber die Bedingung des Satzes um. Demnach iſt der Grund nicht abſolut nothwendig. Auf gleiche Art wird erwieſen, daß das fuͤr ſich Erkennbare keines Grundes bedarf. Denn da es fuͤr ſich erkennbar iſt, ſo iſt es unnoͤthig, es erſt aus dem Grunde erkennen zu lernen.
§. 232.
Was fuͤr ſich gedenkbar iſt, laͤßt ſich auch fuͤr ſich als wahr erkennen. Denn etwas iſt wahr, ſofern es gedenkbar iſt. (§. 228.) Was demnach fuͤr ſich gedenkbar iſt, iſt auch fuͤr ſich wahr. Denn waͤre es nicht fuͤr ſich wahr, ſo muͤſſe ſeine Wahrheit aus etwas anderm erwieſen werden, und demnach waͤre auch ſeine Gedenkbarkeit davon abhaͤngig. (§. 217.) Dieſes ſtoͤßt aber die Bedingung um, daß es fuͤr ſich gedenkbar ſey. Demnach iſt es fuͤr ſich wahr, und folglich laͤßt es ſich auch fuͤr ſich als wahr erkennen. (§. 231. 227.)
§. 233.
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des Wahren und Jrrigen.
zum Behuf der tranſcendenten Dynamik die Vim
inertiae des Verſtandes genennt haben, findet ſich
durch den erſt erwieſenen Satz (§. 229.) allgemein
bekraͤftigt, weil es daraus erhellet, daß dieſe Vis
inertiae eine durchgaͤngige Befugniß ſey. Wir muͤſſen
nur anmerken, daß uns in den meiſten Faͤllen, ſtatt
der Gruͤnde a priori die Gruͤnde a poſteriori dienen,
und dieſes macht den Zuſammenhang der Wahrheiten
unter ſich, von demjenigen, den ſie in unſrer Er-
kenntniß haben, mehr oder minder verſchieden, weil
wir dadurch den erſtern nicht erſchoͤpfen.
§. 231.
Was fuͤr ſich erkennbar iſt, bedarf keines
Grundes, und wenn es auch einen hat, ſo iſt
er dazu nicht abſolut nothwendig. Denn waͤ-
re er abſolut dazu nothwendig, ſo ließe es ſich ohne
denſelben nicht erkennen, folglich waͤre es nicht fuͤr
ſich erkennbar. Dieſes ſtoͤßt aber die Bedingung des
Satzes um. Demnach iſt der Grund nicht abſolut
nothwendig. Auf gleiche Art wird erwieſen, daß
das fuͤr ſich Erkennbare keines Grundes bedarf. Denn
da es fuͤr ſich erkennbar iſt, ſo iſt es unnoͤthig, es
erſt aus dem Grunde erkennen zu lernen.
§. 232.
Was fuͤr ſich gedenkbar iſt, laͤßt ſich auch
fuͤr ſich als wahr erkennen. Denn etwas iſt wahr,
ſofern es gedenkbar iſt. (§. 228.) Was demnach
fuͤr ſich gedenkbar iſt, iſt auch fuͤr ſich wahr. Denn
waͤre es nicht fuͤr ſich wahr, ſo muͤſſe ſeine Wahrheit
aus etwas anderm erwieſen werden, und demnach
waͤre auch ſeine Gedenkbarkeit davon abhaͤngig. (§.
217.) Dieſes ſtoͤßt aber die Bedingung um, daß
es fuͤr ſich gedenkbar ſey. Demnach iſt es fuͤr ſich
wahr, und folglich laͤßt es ſich auch fuͤr ſich als wahr
erkennen. (§. 231. 227.)
§. 233.
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 571. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/593>, abgerufen am 03.12.2024.
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