be, woraus man es hätte finden können. Da nun dieses nicht geschehen, so hat man es müssen auf die Erfahrung ankommen lassen. Und dieses wird nothwendig, so oft man die Sache wirklich oder ipso facto nicht voraus weis, man hätte sie nun mögen können voraus wissen oder nicht. Denn auf diese Art wird erst nachher entschieden, ob es uns möglich gewesen wäre. Man sehe das Beyspiel §. 3. welches in dieser Absicht bald zum Sprüchwort geworden.
§. 636.
Jn solchen besondern Fällen gebrauchen wir eben die Redensarten a priori, a posteriori nicht, theils, weil sie in dem gemeinen Leben unbekannter sind, theils auch, weil sie sich überhaupt auf die Ordnung in dem Zusammenhang unsrer Erkenntniß beziehen. Denn da wir die Vordersätze haben müssen, ehe wir den Schlußsatz ziehen können, so gehen die Vordersätze dem Schlußsatz vor, und dieses heißt demnach aller- dings a priorigehen. Hingegen, wenn wir die Vor- dersätze nicht haben, oder uns derselben nicht zugleich bewußt sind, um den Schlußsatz ziehen zu können, so haben wir kein ander Mittel, als die Erfahrung, welche uns jeden Satz gleichsam als für sich subsisti- rend vorstellt, (§. 605.) und wir müssen es, um den Satz zu wissen, auf die Erfahrung ankommen lassen. Da nun dieses nicht a priori ist, so hat man es a po- steriori genennt, und dadurch aus diesem letztern Be- griffe einen Terminum infinitum (§. 89.) gemacht.
§. 637.
Man sieht aber leicht, daß diese beyden Begriffe müssen verhältnißweise genommen werden. Denn wollte man schließen, daß nicht nur die unmittelbaren Erfahrungen, sondern auch alles, was wir daraus finden können, a posteriori seyn: so würde sich der Be-
griff
von der wiſſenſchaftlichen Erkenntniß.
be, woraus man es haͤtte finden koͤnnen. Da nun dieſes nicht geſchehen, ſo hat man es muͤſſen auf die Erfahrung ankommen laſſen. Und dieſes wird nothwendig, ſo oft man die Sache wirklich oder ipſo facto nicht voraus weis, man haͤtte ſie nun moͤgen koͤnnen voraus wiſſen oder nicht. Denn auf dieſe Art wird erſt nachher entſchieden, ob es uns moͤglich geweſen waͤre. Man ſehe das Beyſpiel §. 3. welches in dieſer Abſicht bald zum Spruͤchwort geworden.
§. 636.
Jn ſolchen beſondern Faͤllen gebrauchen wir eben die Redensarten a priori, a poſteriori nicht, theils, weil ſie in dem gemeinen Leben unbekannter ſind, theils auch, weil ſie ſich uͤberhaupt auf die Ordnung in dem Zuſammenhang unſrer Erkenntniß beziehen. Denn da wir die Vorderſaͤtze haben muͤſſen, ehe wir den Schlußſatz ziehen koͤnnen, ſo gehen die Vorderſaͤtze dem Schlußſatz vor, und dieſes heißt demnach aller- dings a priorigehen. Hingegen, wenn wir die Vor- derſaͤtze nicht haben, oder uns derſelben nicht zugleich bewußt ſind, um den Schlußſatz ziehen zu koͤnnen, ſo haben wir kein ander Mittel, als die Erfahrung, welche uns jeden Satz gleichſam als fuͤr ſich ſubſiſti- rend vorſtellt, (§. 605.) und wir muͤſſen es, um den Satz zu wiſſen, auf die Erfahrung ankommen laſſen. Da nun dieſes nicht a priori iſt, ſo hat man es a po- ſteriori genennt, und dadurch aus dieſem letztern Be- griffe einen Terminum infinitum (§. 89.) gemacht.
§. 637.
Man ſieht aber leicht, daß dieſe beyden Begriffe muͤſſen verhaͤltnißweiſe genommen werden. Denn wollte man ſchließen, daß nicht nur die unmittelbaren Erfahrungen, ſondern auch alles, was wir daraus finden koͤnnen, a poſteriori ſeyn: ſo wuͤrde ſich der Be-
griff
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0435"n="413"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">von der wiſſenſchaftlichen Erkenntniß.</hi></fw><lb/>
be, woraus man es haͤtte finden koͤnnen. Da nun<lb/>
dieſes nicht geſchehen, ſo hat man es muͤſſen <hirendition="#fr">auf die<lb/>
Erfahrung ankommen laſſen.</hi> Und dieſes wird<lb/>
nothwendig, ſo oft man die Sache wirklich oder <hirendition="#aq">ipſo<lb/>
facto</hi> nicht voraus weis, man haͤtte ſie nun moͤgen koͤnnen<lb/>
voraus wiſſen oder nicht. Denn auf dieſe Art wird erſt<lb/><hirendition="#fr">nachher</hi> entſchieden, ob es uns moͤglich geweſen<lb/>
waͤre. Man ſehe das Beyſpiel §. 3. welches in dieſer<lb/>
Abſicht bald zum Spruͤchwort geworden.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 636.</head><lb/><p>Jn ſolchen beſondern Faͤllen gebrauchen wir eben<lb/>
die Redensarten <hirendition="#aq">a priori, a poſteriori</hi> nicht, theils,<lb/>
weil ſie in dem gemeinen Leben unbekannter ſind, theils<lb/>
auch, weil ſie ſich uͤberhaupt auf die Ordnung in dem<lb/>
Zuſammenhang unſrer Erkenntniß beziehen. Denn<lb/>
da wir die Vorderſaͤtze haben muͤſſen, <hirendition="#fr">ehe</hi> wir den<lb/>
Schlußſatz ziehen koͤnnen, ſo gehen die Vorderſaͤtze<lb/>
dem Schlußſatz <hirendition="#fr">vor,</hi> und dieſes heißt demnach aller-<lb/>
dings <hirendition="#aq"><hirendition="#i">a priori</hi></hi><hirendition="#fr">gehen.</hi> Hingegen, wenn wir die Vor-<lb/>
derſaͤtze nicht haben, oder uns derſelben nicht zugleich<lb/>
bewußt ſind, um den Schlußſatz ziehen zu koͤnnen,<lb/>ſo haben wir kein ander Mittel, als die <hirendition="#fr">Erfahrung,</hi><lb/>
welche uns jeden Satz gleichſam als fuͤr ſich ſubſiſti-<lb/>
rend vorſtellt, (§. 605.) und wir muͤſſen es, um den<lb/>
Satz zu wiſſen, auf die Erfahrung ankommen laſſen.<lb/>
Da nun dieſes nicht <hirendition="#aq"><hirendition="#i">a priori</hi></hi> iſt, ſo hat man es <hirendition="#aq"><hirendition="#i">a po-<lb/>ſteriori</hi></hi> genennt, und dadurch aus dieſem letztern Be-<lb/>
griffe einen <hirendition="#aq"><hirendition="#i">Terminum infinitum</hi></hi> (§. 89.) gemacht.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 637.</head><lb/><p>Man ſieht aber leicht, daß dieſe beyden Begriffe<lb/>
muͤſſen <hirendition="#fr">verhaͤltnißweiſe</hi> genommen werden. Denn<lb/>
wollte man ſchließen, daß nicht nur die unmittelbaren<lb/>
Erfahrungen, ſondern auch alles, was wir daraus<lb/>
finden koͤnnen, <hirendition="#aq"><hirendition="#i">a poſteriori</hi></hi>ſeyn: ſo wuͤrde ſich der Be-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">griff</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[413/0435]
von der wiſſenſchaftlichen Erkenntniß.
be, woraus man es haͤtte finden koͤnnen. Da nun
dieſes nicht geſchehen, ſo hat man es muͤſſen auf die
Erfahrung ankommen laſſen. Und dieſes wird
nothwendig, ſo oft man die Sache wirklich oder ipſo
facto nicht voraus weis, man haͤtte ſie nun moͤgen koͤnnen
voraus wiſſen oder nicht. Denn auf dieſe Art wird erſt
nachher entſchieden, ob es uns moͤglich geweſen
waͤre. Man ſehe das Beyſpiel §. 3. welches in dieſer
Abſicht bald zum Spruͤchwort geworden.
§. 636.
Jn ſolchen beſondern Faͤllen gebrauchen wir eben
die Redensarten a priori, a poſteriori nicht, theils,
weil ſie in dem gemeinen Leben unbekannter ſind, theils
auch, weil ſie ſich uͤberhaupt auf die Ordnung in dem
Zuſammenhang unſrer Erkenntniß beziehen. Denn
da wir die Vorderſaͤtze haben muͤſſen, ehe wir den
Schlußſatz ziehen koͤnnen, ſo gehen die Vorderſaͤtze
dem Schlußſatz vor, und dieſes heißt demnach aller-
dings a priori gehen. Hingegen, wenn wir die Vor-
derſaͤtze nicht haben, oder uns derſelben nicht zugleich
bewußt ſind, um den Schlußſatz ziehen zu koͤnnen,
ſo haben wir kein ander Mittel, als die Erfahrung,
welche uns jeden Satz gleichſam als fuͤr ſich ſubſiſti-
rend vorſtellt, (§. 605.) und wir muͤſſen es, um den
Satz zu wiſſen, auf die Erfahrung ankommen laſſen.
Da nun dieſes nicht a priori iſt, ſo hat man es a po-
ſteriori genennt, und dadurch aus dieſem letztern Be-
griffe einen Terminum infinitum (§. 89.) gemacht.
§. 637.
Man ſieht aber leicht, daß dieſe beyden Begriffe
muͤſſen verhaͤltnißweiſe genommen werden. Denn
wollte man ſchließen, daß nicht nur die unmittelbaren
Erfahrungen, ſondern auch alles, was wir daraus
finden koͤnnen, a poſteriori ſeyn: ſo wuͤrde ſich der Be-
griff
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 413. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/435>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.