in der Vernunftlehre nicht nur vorhanden, sondern so geläufig seyn, daß die Auflösung in die einfachere Fragen dadurch ganz leicht werde.
§. 450.
Die Trigonometrie, welche uns die einfach- sten und nächsten Umwege, eine Größe zu fin- den, angiebt, giebt uns ein Beyspiel, wodurch das hier für die Vernunftlehre verlangte erläutert wird. Wenn wir die einfachen Schlußreden und nach diesen die einfachsten der zusammengesetzten, (§. 284) als solche nächsten Umwege, Eigenschaften zu finden, ansehen können, so hat die Vernunftlehre hierinn mit der Trigonometrie eine völlige Aehnlichkeit, die wir bereits oben (§. 291. seqq.) noch weiter ge- trieben haben. Und da es in der Vernunftlehre eben so viel auf Begriffe als auf Schlüsse ankömmt, weil diese mehr die Form, jene aber mehr die Ma- terie angeben, so haben wir auch bereits im ersten Hauptstücke die verschiedenen und einfachern Wege zu Begriffen zu gelangen, vorgezählt, und diese im zweyten Hauptstücke noch durch die Theorie der Ein- theilungen vermehrt. Die Vernunftlehre muß immer angeben, was man finden könne, und die Anlässe dazu characterisiren und kenntlich machen. Man kann als ein Beyspiel den §. 78. mit dem §. 375. vergleichen, so wird man im letztern einen völlig haracterisirten Anlaß zur Anwendung der Regel des erstern finden.
§. 451.
Die logischen Begriffe, durch welche die Data und Quaesi[e]a der Frage sollen vorgestellt werden, sind allgemeinere Begriffe, als die, so in der Frage selbst vorkommen, weil sie sich unmittelbar auf die Form und Beschaffenheit unsrer Erkenntniß überhaupt
grün-
VII. Hauptſtuͤck,
in der Vernunftlehre nicht nur vorhanden, ſondern ſo gelaͤufig ſeyn, daß die Aufloͤſung in die einfachere Fragen dadurch ganz leicht werde.
§. 450.
Die Trigonometrie, welche uns die einfach- ſten und naͤchſten Umwege, eine Groͤße zu fin- den, angiebt, giebt uns ein Beyſpiel, wodurch das hier fuͤr die Vernunftlehre verlangte erlaͤutert wird. Wenn wir die einfachen Schlußreden und nach dieſen die einfachſten der zuſammengeſetzten, (§. 284) als ſolche naͤchſten Umwege, Eigenſchaften zu finden, anſehen koͤnnen, ſo hat die Vernunftlehre hierinn mit der Trigonometrie eine voͤllige Aehnlichkeit, die wir bereits oben (§. 291. ſeqq.) noch weiter ge- trieben haben. Und da es in der Vernunftlehre eben ſo viel auf Begriffe als auf Schluͤſſe ankoͤmmt, weil dieſe mehr die Form, jene aber mehr die Ma- terie angeben, ſo haben wir auch bereits im erſten Hauptſtuͤcke die verſchiedenen und einfachern Wege zu Begriffen zu gelangen, vorgezaͤhlt, und dieſe im zweyten Hauptſtuͤcke noch durch die Theorie der Ein- theilungen vermehrt. Die Vernunftlehre muß immer angeben, was man finden koͤnne, und die Anlaͤſſe dazu characteriſiren und kenntlich machen. Man kann als ein Beyſpiel den §. 78. mit dem §. 375. vergleichen, ſo wird man im letztern einen voͤllig haracteriſirten Anlaß zur Anwendung der Regel des erſtern finden.
§. 451.
Die logiſchen Begriffe, durch welche die Data und Quaeſi[e]a der Frage ſollen vorgeſtellt werden, ſind allgemeinere Begriffe, als die, ſo in der Frage ſelbſt vorkommen, weil ſie ſich unmittelbar auf die Form und Beſchaffenheit unſrer Erkenntniß uͤberhaupt
gruͤn-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0312"n="290"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">VII.</hi> Hauptſtuͤck,</hi></fw><lb/>
in der Vernunftlehre nicht nur vorhanden, ſondern<lb/>ſo gelaͤufig ſeyn, daß die Aufloͤſung in die einfachere<lb/>
Fragen dadurch ganz leicht werde.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 450.</head><lb/><p>Die Trigonometrie, <hirendition="#fr">welche uns die einfach-<lb/>ſten und naͤchſten Umwege, eine Groͤße zu fin-<lb/>
den, angiebt,</hi> giebt uns ein Beyſpiel, wodurch<lb/>
das hier fuͤr die Vernunftlehre verlangte erlaͤutert<lb/>
wird. Wenn wir die einfachen Schlußreden und<lb/>
nach dieſen die einfachſten der zuſammengeſetzten, (§.<lb/>
284) als ſolche <hirendition="#fr">naͤchſten Umwege, Eigenſchaften<lb/>
zu finden,</hi> anſehen koͤnnen, ſo hat die Vernunftlehre<lb/>
hierinn mit der Trigonometrie eine voͤllige Aehnlichkeit,<lb/>
die wir bereits oben (§. 291. <hirendition="#aq">ſeqq.</hi>) noch weiter ge-<lb/>
trieben haben. Und da es in der Vernunftlehre eben<lb/>ſo viel auf <hirendition="#fr">Begriffe</hi> als auf <hirendition="#fr">Schluͤſſe</hi> ankoͤmmt,<lb/>
weil dieſe mehr die <hirendition="#fr">Form,</hi> jene aber mehr die <hirendition="#fr">Ma-<lb/>
terie</hi> angeben, ſo haben wir auch bereits im erſten<lb/>
Hauptſtuͤcke die verſchiedenen und einfachern Wege zu<lb/>
Begriffen zu gelangen, vorgezaͤhlt, und dieſe im<lb/>
zweyten Hauptſtuͤcke noch durch die Theorie der Ein-<lb/>
theilungen vermehrt. <hirendition="#fr">Die Vernunftlehre muß<lb/>
immer angeben, was man finden koͤnne, und<lb/>
die Anlaͤſſe dazu characteriſiren und kenntlich<lb/>
machen.</hi> Man kann als ein Beyſpiel den §. 78.<lb/>
mit dem §. 375. vergleichen, ſo wird man im letztern<lb/>
einen voͤllig haracteriſirten Anlaß zur Anwendung der<lb/>
Regel des erſtern finden.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 451.</head><lb/><p>Die logiſchen Begriffe, durch welche die <hirendition="#aq">Data</hi><lb/>
und <hirendition="#aq">Quaeſi<supplied>e</supplied>a</hi> der Frage ſollen vorgeſtellt werden, ſind<lb/>
allgemeinere Begriffe, als die, ſo in der Frage ſelbſt<lb/>
vorkommen, weil ſie ſich unmittelbar auf die Form<lb/>
und Beſchaffenheit unſrer Erkenntniß uͤberhaupt<lb/><fwplace="bottom"type="catch">gruͤn-</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[290/0312]
VII. Hauptſtuͤck,
in der Vernunftlehre nicht nur vorhanden, ſondern
ſo gelaͤufig ſeyn, daß die Aufloͤſung in die einfachere
Fragen dadurch ganz leicht werde.
§. 450.
Die Trigonometrie, welche uns die einfach-
ſten und naͤchſten Umwege, eine Groͤße zu fin-
den, angiebt, giebt uns ein Beyſpiel, wodurch
das hier fuͤr die Vernunftlehre verlangte erlaͤutert
wird. Wenn wir die einfachen Schlußreden und
nach dieſen die einfachſten der zuſammengeſetzten, (§.
284) als ſolche naͤchſten Umwege, Eigenſchaften
zu finden, anſehen koͤnnen, ſo hat die Vernunftlehre
hierinn mit der Trigonometrie eine voͤllige Aehnlichkeit,
die wir bereits oben (§. 291. ſeqq.) noch weiter ge-
trieben haben. Und da es in der Vernunftlehre eben
ſo viel auf Begriffe als auf Schluͤſſe ankoͤmmt,
weil dieſe mehr die Form, jene aber mehr die Ma-
terie angeben, ſo haben wir auch bereits im erſten
Hauptſtuͤcke die verſchiedenen und einfachern Wege zu
Begriffen zu gelangen, vorgezaͤhlt, und dieſe im
zweyten Hauptſtuͤcke noch durch die Theorie der Ein-
theilungen vermehrt. Die Vernunftlehre muß
immer angeben, was man finden koͤnne, und
die Anlaͤſſe dazu characteriſiren und kenntlich
machen. Man kann als ein Beyſpiel den §. 78.
mit dem §. 375. vergleichen, ſo wird man im letztern
einen voͤllig haracteriſirten Anlaß zur Anwendung der
Regel des erſtern finden.
§. 451.
Die logiſchen Begriffe, durch welche die Data
und Quaeſiea der Frage ſollen vorgeſtellt werden, ſind
allgemeinere Begriffe, als die, ſo in der Frage ſelbſt
vorkommen, weil ſie ſich unmittelbar auf die Form
und Beſchaffenheit unſrer Erkenntniß uͤberhaupt
gruͤn-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 290. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/312>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.