geben, was demselben in dieser so absoluten Allge- meinheit betrachtet, noch zukomme (§. 2.), so wird nun an sich schon wenig übrig bleiben, um so mehr, da man bey dem Abstrahiren ohnehin alles speciale so wegläßt, daß man es nachgehends kaum mehr finden kann, (§. 194. 500.). Dieses sollte aber nicht seyn. Wir können nunmehr erzählungsweise anfüh- ren, wie man hiebey verfahren, und dieses wird zu- gleich dienen, den Unterschied der bisherigen On- tologien und ihrer Ordnung von der gegenwärtigen kenntlich zu machen, und gleichsam mit einem An- blicke vor Augen zu legen.
§. 519.
Man fängt bey dem Unterschiede des Etwas und Nichts, das will sagen, des Gedenkbaren und des bloß symbolischen (§. 288.) an, und machet den Satz des Widerspruches zu der Gränzlinie zwi- schen beyden (§. 502.). Gleich darauf ließ man in den neuern Grundlehren die Theorie des zureichenden Grundes folgen, (§. 469. seqq.). Und nach diesem betrachtete man den Begriff eines Dinges (Ens), weil man diesen Begriff so bestimmte, daß das exi- stiren können mit dazu genommen wurde, so daß jedes Ding metaphysische Wahrheit haben muß- te (§. 288. 297.), welche man aber aus einer ange- nommenen Definition (§. 304.), als einem jeden Din- ge zukommend zu beweisen suchte. Nunmehr war es um die Eigenschaften, Affectiones, Prädicata eines so abstracten Dinges zu thun, welche man bey dem Abstrahiren weggelassen hatte. Da nun auf diese Art in dem abstracten Begriffe fast nichts benennba- res mehr zurückbliebe, so kehrte man zu den Indiui- duis zurücke, und zwar um desto natürlicher, weil
bey
XVI. Hauptſtuͤck.
geben, was demſelben in dieſer ſo abſoluten Allge- meinheit betrachtet, noch zukomme (§. 2.), ſo wird nun an ſich ſchon wenig uͤbrig bleiben, um ſo mehr, da man bey dem Abſtrahiren ohnehin alles ſpeciale ſo weglaͤßt, daß man es nachgehends kaum mehr finden kann, (§. 194. 500.). Dieſes ſollte aber nicht ſeyn. Wir koͤnnen nunmehr erzaͤhlungsweiſe anfuͤh- ren, wie man hiebey verfahren, und dieſes wird zu- gleich dienen, den Unterſchied der bisherigen On- tologien und ihrer Ordnung von der gegenwaͤrtigen kenntlich zu machen, und gleichſam mit einem An- blicke vor Augen zu legen.
§. 519.
Man faͤngt bey dem Unterſchiede des Etwas und Nichts, das will ſagen, des Gedenkbaren und des bloß ſymboliſchen (§. 288.) an, und machet den Satz des Widerſpruches zu der Graͤnzlinie zwi- ſchen beyden (§. 502.). Gleich darauf ließ man in den neuern Grundlehren die Theorie des zureichenden Grundes folgen, (§. 469. ſeqq.). Und nach dieſem betrachtete man den Begriff eines Dinges (Ens), weil man dieſen Begriff ſo beſtimmte, daß das exi- ſtiren koͤnnen mit dazu genommen wurde, ſo daß jedes Ding metaphyſiſche Wahrheit haben muß- te (§. 288. 297.), welche man aber aus einer ange- nommenen Definition (§. 304.), als einem jeden Din- ge zukommend zu beweiſen ſuchte. Nunmehr war es um die Eigenſchaften, Affectiones, Praͤdicata eines ſo abſtracten Dinges zu thun, welche man bey dem Abſtrahiren weggelaſſen hatte. Da nun auf dieſe Art in dem abſtracten Begriffe faſt nichts benennba- res mehr zuruͤckbliebe, ſo kehrte man zu den Indiui- duis zuruͤcke, und zwar um deſto natuͤrlicher, weil
bey
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0144"n="136"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">XVI.</hi> Hauptſtuͤck.</hi></fw><lb/>
geben, was demſelben in dieſer ſo abſoluten Allge-<lb/>
meinheit betrachtet, noch zukomme (§. 2.), ſo wird<lb/>
nun an ſich ſchon wenig uͤbrig bleiben, um ſo mehr,<lb/>
da man bey dem Abſtrahiren ohnehin alles ſpeciale<lb/>ſo weglaͤßt, daß man es nachgehends kaum mehr<lb/>
finden kann, (§. 194. 500.). Dieſes ſollte aber nicht<lb/>ſeyn. Wir koͤnnen nunmehr erzaͤhlungsweiſe anfuͤh-<lb/>
ren, wie man hiebey verfahren, und dieſes wird zu-<lb/>
gleich dienen, den Unterſchied der bisherigen On-<lb/>
tologien und ihrer Ordnung von der gegenwaͤrtigen<lb/>
kenntlich zu machen, und gleichſam mit einem An-<lb/>
blicke vor Augen zu legen.</p></div><lb/><divn="3"><head>§. 519.</head><lb/><p>Man faͤngt bey dem Unterſchiede des <hirendition="#fr">Etwas</hi> und<lb/><hirendition="#fr">Nichts,</hi> das will ſagen, des <hirendition="#fr">Gedenkbaren</hi> und<lb/>
des <hirendition="#fr">bloß ſymboliſchen</hi> (§. 288.) an, und machet<lb/>
den Satz des Widerſpruches zu der Graͤnzlinie zwi-<lb/>ſchen beyden (§. 502.). Gleich darauf ließ man in<lb/>
den neuern Grundlehren die Theorie des zureichenden<lb/>
Grundes folgen, (§. 469. <hirendition="#aq">ſeqq.</hi>). Und nach dieſem<lb/>
betrachtete man den Begriff eines <hirendition="#fr">Dinges</hi> (<hirendition="#aq">Ens</hi>),<lb/>
weil man dieſen Begriff ſo beſtimmte, daß das <hirendition="#fr">exi-<lb/>ſtiren koͤnnen</hi> mit dazu genommen wurde, ſo daß<lb/>
jedes Ding <hirendition="#fr">metaphyſiſche Wahrheit</hi> haben muß-<lb/>
te (§. 288. 297.), welche man aber aus einer ange-<lb/>
nommenen Definition (§. 304.), als einem jeden Din-<lb/>
ge zukommend zu beweiſen ſuchte. Nunmehr war es<lb/>
um die Eigenſchaften, Affectiones, Praͤdicata eines<lb/>ſo abſtracten Dinges zu thun, welche man bey dem<lb/>
Abſtrahiren weggelaſſen hatte. Da nun auf dieſe<lb/>
Art in dem abſtracten Begriffe faſt nichts benennba-<lb/>
res mehr zuruͤckbliebe, ſo kehrte man zu den <hirendition="#aq">Indiui-<lb/>
duis</hi> zuruͤcke, und zwar um deſto natuͤrlicher, weil<lb/><fwplace="bottom"type="catch">bey</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[136/0144]
XVI. Hauptſtuͤck.
geben, was demſelben in dieſer ſo abſoluten Allge-
meinheit betrachtet, noch zukomme (§. 2.), ſo wird
nun an ſich ſchon wenig uͤbrig bleiben, um ſo mehr,
da man bey dem Abſtrahiren ohnehin alles ſpeciale
ſo weglaͤßt, daß man es nachgehends kaum mehr
finden kann, (§. 194. 500.). Dieſes ſollte aber nicht
ſeyn. Wir koͤnnen nunmehr erzaͤhlungsweiſe anfuͤh-
ren, wie man hiebey verfahren, und dieſes wird zu-
gleich dienen, den Unterſchied der bisherigen On-
tologien und ihrer Ordnung von der gegenwaͤrtigen
kenntlich zu machen, und gleichſam mit einem An-
blicke vor Augen zu legen.
§. 519.
Man faͤngt bey dem Unterſchiede des Etwas und
Nichts, das will ſagen, des Gedenkbaren und
des bloß ſymboliſchen (§. 288.) an, und machet
den Satz des Widerſpruches zu der Graͤnzlinie zwi-
ſchen beyden (§. 502.). Gleich darauf ließ man in
den neuern Grundlehren die Theorie des zureichenden
Grundes folgen, (§. 469. ſeqq.). Und nach dieſem
betrachtete man den Begriff eines Dinges (Ens),
weil man dieſen Begriff ſo beſtimmte, daß das exi-
ſtiren koͤnnen mit dazu genommen wurde, ſo daß
jedes Ding metaphyſiſche Wahrheit haben muß-
te (§. 288. 297.), welche man aber aus einer ange-
nommenen Definition (§. 304.), als einem jeden Din-
ge zukommend zu beweiſen ſuchte. Nunmehr war es
um die Eigenſchaften, Affectiones, Praͤdicata eines
ſo abſtracten Dinges zu thun, welche man bey dem
Abſtrahiren weggelaſſen hatte. Da nun auf dieſe
Art in dem abſtracten Begriffe faſt nichts benennba-
res mehr zuruͤckbliebe, ſo kehrte man zu den Indiui-
duis zuruͤcke, und zwar um deſto natuͤrlicher, weil
bey
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 136. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/144>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.