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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.

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VI. Hauptstück.
§. 212.

Auf eine ganz ähnliche Art kömmt hier, wie in
dem §. 177. die noch ungleich beträchtlichere Erfor-
derniß vor, daß man nämlich auf alle Arten zu-
sammen gehörende Stücke wirklich zusammen
nehmen müsse.
Nun können a priori die Theile
des Soliden, a posteriori die Theile der wirklichen
Welt, auf so vielerley Arten zusammen genommen
werden, als sie ihrer Verbindung nach ein Ganzes
ausmachen. Man sieht leicht, daß man hier Ab-
wechselungen und Mannichfaltigkeiten findet, die bis
in das Unendliche gehen, und daß man daher wenig-
stens in so ferne auf Abkürzungen denken müsse
(§. 16.), als sich in Ansehung der Rangordnung und
folglich der Subordination solcher Ganzen allgemeine
Regeln, Gesetze und Verhältnisse bestimmen lassen.
Denn da man in der wissenschaftlichen Erkenntniß
überhaupt auf die Allgemeinheit der Begriffe und
Sätze zu sehen hat, so hat man es am allerwenigsten
da zu versäumen, wo unbedingte Postulata, derglei-
chen das vorangeführte ist (§. 210.), uns die freye
Wahl geben, dieses Allgemeine auf eine systematische
und brauchbare Art einzurichten.

§. 213.

Nun können in einem Indiuiduo die Theile nur in
so ferne zusammengehören, als sie durch Kräfte mit
einander verbunden sind, und in dieser Verbindung,
ohne Zuziehung mehrerer oder dazwischen kommender
Theile verbleiben können, so daß, wenn auch solche
Theile dabey sind, sie nicht nothwendig dazu gehören,
und als fremde Theile können angesehen werden, wel-
che eben sowohl wegseyn, als mit andern verwechselt
werden können. Diese fremden Theile können nun

aller-
VI. Hauptſtuͤck.
§. 212.

Auf eine ganz aͤhnliche Art koͤmmt hier, wie in
dem §. 177. die noch ungleich betraͤchtlichere Erfor-
derniß vor, daß man naͤmlich auf alle Arten zu-
ſammen gehoͤrende Stuͤcke wirklich zuſammen
nehmen muͤſſe.
Nun koͤnnen a priori die Theile
des Soliden, a poſteriori die Theile der wirklichen
Welt, auf ſo vielerley Arten zuſammen genommen
werden, als ſie ihrer Verbindung nach ein Ganzes
ausmachen. Man ſieht leicht, daß man hier Ab-
wechſelungen und Mannichfaltigkeiten findet, die bis
in das Unendliche gehen, und daß man daher wenig-
ſtens in ſo ferne auf Abkuͤrzungen denken muͤſſe
(§. 16.), als ſich in Anſehung der Rangordnung und
folglich der Subordination ſolcher Ganzen allgemeine
Regeln, Geſetze und Verhaͤltniſſe beſtimmen laſſen.
Denn da man in der wiſſenſchaftlichen Erkenntniß
uͤberhaupt auf die Allgemeinheit der Begriffe und
Saͤtze zu ſehen hat, ſo hat man es am allerwenigſten
da zu verſaͤumen, wo unbedingte Poſtulata, derglei-
chen das vorangefuͤhrte iſt (§. 210.), uns die freye
Wahl geben, dieſes Allgemeine auf eine ſyſtematiſche
und brauchbare Art einzurichten.

§. 213.

Nun koͤnnen in einem Indiuiduo die Theile nur in
ſo ferne zuſammengehoͤren, als ſie durch Kraͤfte mit
einander verbunden ſind, und in dieſer Verbindung,
ohne Zuziehung mehrerer oder dazwiſchen kommender
Theile verbleiben koͤnnen, ſo daß, wenn auch ſolche
Theile dabey ſind, ſie nicht nothwendig dazu gehoͤren,
und als fremde Theile koͤnnen angeſehen werden, wel-
che eben ſowohl wegſeyn, als mit andern verwechſelt
werden koͤnnen. Dieſe fremden Theile koͤnnen nun

aller-
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[174/0210] VI. Hauptſtuͤck. §. 212. Auf eine ganz aͤhnliche Art koͤmmt hier, wie in dem §. 177. die noch ungleich betraͤchtlichere Erfor- derniß vor, daß man naͤmlich auf alle Arten zu- ſammen gehoͤrende Stuͤcke wirklich zuſammen nehmen muͤſſe. Nun koͤnnen a priori die Theile des Soliden, a poſteriori die Theile der wirklichen Welt, auf ſo vielerley Arten zuſammen genommen werden, als ſie ihrer Verbindung nach ein Ganzes ausmachen. Man ſieht leicht, daß man hier Ab- wechſelungen und Mannichfaltigkeiten findet, die bis in das Unendliche gehen, und daß man daher wenig- ſtens in ſo ferne auf Abkuͤrzungen denken muͤſſe (§. 16.), als ſich in Anſehung der Rangordnung und folglich der Subordination ſolcher Ganzen allgemeine Regeln, Geſetze und Verhaͤltniſſe beſtimmen laſſen. Denn da man in der wiſſenſchaftlichen Erkenntniß uͤberhaupt auf die Allgemeinheit der Begriffe und Saͤtze zu ſehen hat, ſo hat man es am allerwenigſten da zu verſaͤumen, wo unbedingte Poſtulata, derglei- chen das vorangefuͤhrte iſt (§. 210.), uns die freye Wahl geben, dieſes Allgemeine auf eine ſyſtematiſche und brauchbare Art einzurichten. §. 213. Nun koͤnnen in einem Indiuiduo die Theile nur in ſo ferne zuſammengehoͤren, als ſie durch Kraͤfte mit einander verbunden ſind, und in dieſer Verbindung, ohne Zuziehung mehrerer oder dazwiſchen kommender Theile verbleiben koͤnnen, ſo daß, wenn auch ſolche Theile dabey ſind, ſie nicht nothwendig dazu gehoͤren, und als fremde Theile koͤnnen angeſehen werden, wel- che eben ſowohl wegſeyn, als mit andern verwechſelt werden koͤnnen. Dieſe fremden Theile koͤnnen nun aller-

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771, S. 174. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic01_1771/210>, abgerufen am 23.11.2024.