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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.

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und Forderungen der Jdentität.
die zwey verglichenen Dinge noch in mehrern Stücken
oder auch völlig einerley seyn können. Es ist aber
auch möglich, daß sie es nicht weiter sind, als es die
Folge angiebt. So weit aber sind sie es nothwendig.
Uebrigens wird man aus diesen Grundsätzen in Ab-
sicht auf die Größen und derselben Gleichheit und
Ungleichheit die Euclidischen ohne Mühe herleiten
können, welche wir oben (§. 79.) nicht mitgenommen
haben (§. 80. 116. 125.). Und so versteht es sich auch
von selbst, daß in dem sechsten dieser Grundsätze
(§. 137.) unter dem Worte Verändern auch das
Zusetzen und Wegnehmen mit begriffen ist. End-
lich haben wir, in Ansehung des eilften oder letzten
Grundsatzes, wenn er im gemeinen Leben und in der
Praxi angewandt wird, noch anzumerken, daß wir
einerley, gleich, gleichgültig nennen, an dessen
Unterschied uns nichts gelegen ist. Und in so fern
nehmen wir öfters eines für das andere, ohne uns
an die theoretische Jdentität so genau zu binden.

§. 139.

Außer den erst angeführten Grundsätzen von der
Jdentität, welche durchaus allgemein sind, giebt es
in jeden Wissenschaften besondere, welche Anwendun-
gen von diesen sind. Jn den Wissenschaften betrach-
tet man einzelne Systeme von zusammen genom-
menen
und zusammen gehörenden Dingen, und
da wird folgender Grundsatz auf die besondere Theile
angewandt.

Wenn in einem Systeme dasjenige, was
verschieden seyn, oder abgeändert, oder
anders bestimmet werden kann, einerley
ist; so ist auch dasjenige einerley, was
davon abhängt, es mag nun daraus fol-

gen,
G 2

und Forderungen der Jdentitaͤt.
die zwey verglichenen Dinge noch in mehrern Stuͤcken
oder auch voͤllig einerley ſeyn koͤnnen. Es iſt aber
auch moͤglich, daß ſie es nicht weiter ſind, als es die
Folge angiebt. So weit aber ſind ſie es nothwendig.
Uebrigens wird man aus dieſen Grundſaͤtzen in Ab-
ſicht auf die Groͤßen und derſelben Gleichheit und
Ungleichheit die Euclidiſchen ohne Muͤhe herleiten
koͤnnen, welche wir oben (§. 79.) nicht mitgenommen
haben (§. 80. 116. 125.). Und ſo verſteht es ſich auch
von ſelbſt, daß in dem ſechſten dieſer Grundſaͤtze
(§. 137.) unter dem Worte Veraͤndern auch das
Zuſetzen und Wegnehmen mit begriffen iſt. End-
lich haben wir, in Anſehung des eilften oder letzten
Grundſatzes, wenn er im gemeinen Leben und in der
Praxi angewandt wird, noch anzumerken, daß wir
einerley, gleich, gleichguͤltig nennen, an deſſen
Unterſchied uns nichts gelegen iſt. Und in ſo fern
nehmen wir oͤfters eines fuͤr das andere, ohne uns
an die theoretiſche Jdentitaͤt ſo genau zu binden.

§. 139.

Außer den erſt angefuͤhrten Grundſaͤtzen von der
Jdentitaͤt, welche durchaus allgemein ſind, giebt es
in jeden Wiſſenſchaften beſondere, welche Anwendun-
gen von dieſen ſind. Jn den Wiſſenſchaften betrach-
tet man einzelne Syſteme von zuſammen genom-
menen
und zuſammen gehoͤrenden Dingen, und
da wird folgender Grundſatz auf die beſondere Theile
angewandt.

Wenn in einem Syſteme dasjenige, was
verſchieden ſeyn, oder abgeaͤndert, oder
anders beſtimmet werden kann, einerley
iſt; ſo iſt auch dasjenige einerley, was
davon abhaͤngt, es mag nun daraus fol-

gen,
G 2
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[99/0135] und Forderungen der Jdentitaͤt. die zwey verglichenen Dinge noch in mehrern Stuͤcken oder auch voͤllig einerley ſeyn koͤnnen. Es iſt aber auch moͤglich, daß ſie es nicht weiter ſind, als es die Folge angiebt. So weit aber ſind ſie es nothwendig. Uebrigens wird man aus dieſen Grundſaͤtzen in Ab- ſicht auf die Groͤßen und derſelben Gleichheit und Ungleichheit die Euclidiſchen ohne Muͤhe herleiten koͤnnen, welche wir oben (§. 79.) nicht mitgenommen haben (§. 80. 116. 125.). Und ſo verſteht es ſich auch von ſelbſt, daß in dem ſechſten dieſer Grundſaͤtze (§. 137.) unter dem Worte Veraͤndern auch das Zuſetzen und Wegnehmen mit begriffen iſt. End- lich haben wir, in Anſehung des eilften oder letzten Grundſatzes, wenn er im gemeinen Leben und in der Praxi angewandt wird, noch anzumerken, daß wir einerley, gleich, gleichguͤltig nennen, an deſſen Unterſchied uns nichts gelegen iſt. Und in ſo fern nehmen wir oͤfters eines fuͤr das andere, ohne uns an die theoretiſche Jdentitaͤt ſo genau zu binden. §. 139. Außer den erſt angefuͤhrten Grundſaͤtzen von der Jdentitaͤt, welche durchaus allgemein ſind, giebt es in jeden Wiſſenſchaften beſondere, welche Anwendun- gen von dieſen ſind. Jn den Wiſſenſchaften betrach- tet man einzelne Syſteme von zuſammen genom- menen und zuſammen gehoͤrenden Dingen, und da wird folgender Grundſatz auf die beſondere Theile angewandt. Wenn in einem Syſteme dasjenige, was verſchieden ſeyn, oder abgeaͤndert, oder anders beſtimmet werden kann, einerley iſt; ſo iſt auch dasjenige einerley, was davon abhaͤngt, es mag nun daraus fol- gen, G 2

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771, S. 99. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic01_1771/135>, abgerufen am 21.11.2024.