Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Laband, Paul: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Bd. 1. Tübingen, 1876.

Bild:
<< vorherige Seite

§. 34. Die Reichs-Verwaltungsbehörden.
Eisenbahnen-Linien, da denselben die wichtigsten Telegraphen-Linien
und deren Verzweigungen folgen. Die Bezirke der Telegraphen-
Direktionen sind demnach nicht nur meistens bedeutend größer als
die der Ober-Postdirektionen, sondern auch viel unabhängiger von
den politischen Grenzen. Zur Zeit bestehen in dem Gebiet der
Reichs-Telegraphen-Verwaltung 12 Telegraphen-Direktionen 1).

b) Den Telegraphen-Direktionen sind wieder untergeordnet
die Telegraphen-Stationen, welche je nach ihrem Geschäfts-
umfange in 3 Klassen zerfallen. In der Regel hat der Vorsteher
einer Station 1. Klasse den Titel Telegraphen-Inspektor, der
Vorsteher einer Station 2. Klasse den Titel Telegraphen-Sekretär,
der Vorsteher einer Station 3. Klasse den Titel Obertelegraphist.
An kleinen Orten mit unbedeutendem Depeschenverkehr sind die
Telegraphenstationen sehr häufig mit Postanstalten kombinirt; auch
können Privat-Personen d. h. Personen, die weder Beamte der
Post- noch der Telegraphenverwaltung sind, zur Besorgung der
Geschäfte einer Telegraphenstation engagirt werden.

4) Die III. Abtheilung oder Abtheilung für El-
saß-Lothringen

bearbeitet alle dem Reichskanzler zugewiesenen Geschäfte der Lan-
des
verwaltung von Elsaß-Lothringen. Sie bildet unter der
Leitung und Verantwortlichkeit des Reichskanzlers das Ministerium
für die Verwaltung des Reichslandes mit der oben bereits her-
vorgehobenen Modifikation, daß die Abtheilungen des Reichskanz-
leramtes in keiner Hinsicht als völlig gesonderte Behörden an-
zusehen sind, sondern bei zahlreichen Geschäften zusammenwirken.

Abgesehen von der Betheiligung der Central-Abtheilung bei
allen Angelegenheiten von allgemeinerem politischen, handelspoli-
tischen oder finanziellen Interesse, gehört das Dezernat in den
Angelegenheiten des Post- Telegraphen- und Justizwesens Elsaß-
Lothringen zu dem Geschäftskreis der I. II. und IV. Abtheilung.
Dagegen ist andererseits der III. Abtheilung überwiesen die Lei-
tung der Verwaltung der Reichs-Eisenbahnen. Von dieser Abthei-
lung ressortiren:

a) Der Oberpräsident von Elsaß-Lothringen in Straß-

1) Berlin, Breslau, Carlsruhe, Cöln, Dresden, Frankfurt a. M., Halle,
Hamburg, Hannover, Königsberg, Stettin, Straßburg.

§. 34. Die Reichs-Verwaltungsbehörden.
Eiſenbahnen-Linien, da denſelben die wichtigſten Telegraphen-Linien
und deren Verzweigungen folgen. Die Bezirke der Telegraphen-
Direktionen ſind demnach nicht nur meiſtens bedeutend größer als
die der Ober-Poſtdirektionen, ſondern auch viel unabhängiger von
den politiſchen Grenzen. Zur Zeit beſtehen in dem Gebiet der
Reichs-Telegraphen-Verwaltung 12 Telegraphen-Direktionen 1).

b) Den Telegraphen-Direktionen ſind wieder untergeordnet
die Telegraphen-Stationen, welche je nach ihrem Geſchäfts-
umfange in 3 Klaſſen zerfallen. In der Regel hat der Vorſteher
einer Station 1. Klaſſe den Titel Telegraphen-Inſpektor, der
Vorſteher einer Station 2. Klaſſe den Titel Telegraphen-Sekretär,
der Vorſteher einer Station 3. Klaſſe den Titel Obertelegraphiſt.
An kleinen Orten mit unbedeutendem Depeſchenverkehr ſind die
Telegraphenſtationen ſehr häufig mit Poſtanſtalten kombinirt; auch
können Privat-Perſonen d. h. Perſonen, die weder Beamte der
Poſt- noch der Telegraphenverwaltung ſind, zur Beſorgung der
Geſchäfte einer Telegraphenſtation engagirt werden.

4) Die III. Abtheilung oder Abtheilung für El-
ſaß-Lothringen

bearbeitet alle dem Reichskanzler zugewieſenen Geſchäfte der Lan-
des
verwaltung von Elſaß-Lothringen. Sie bildet unter der
Leitung und Verantwortlichkeit des Reichskanzlers das Miniſterium
für die Verwaltung des Reichslandes mit der oben bereits her-
vorgehobenen Modifikation, daß die Abtheilungen des Reichskanz-
leramtes in keiner Hinſicht als völlig geſonderte Behörden an-
zuſehen ſind, ſondern bei zahlreichen Geſchäften zuſammenwirken.

Abgeſehen von der Betheiligung der Central-Abtheilung bei
allen Angelegenheiten von allgemeinerem politiſchen, handelspoli-
tiſchen oder finanziellen Intereſſe, gehört das Dezernat in den
Angelegenheiten des Poſt- Telegraphen- und Juſtizweſens Elſaß-
Lothringen zu dem Geſchäftskreis der I. II. und IV. Abtheilung.
Dagegen iſt andererſeits der III. Abtheilung überwieſen die Lei-
tung der Verwaltung der Reichs-Eiſenbahnen. Von dieſer Abthei-
lung reſſortiren:

a) Der Oberpräſident von Elſaß-Lothringen in Straß-

1) Berlin, Breslau, Carlsruhe, Cöln, Dresden, Frankfurt a. M., Halle,
Hamburg, Hannover, Königsberg, Stettin, Straßburg.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <p><pb facs="#f0347" n="327"/><fw place="top" type="header">§. 34. Die Reichs-Verwaltungsbehörden.</fw><lb/>
Ei&#x017F;enbahnen-Linien, da den&#x017F;elben die wichtig&#x017F;ten Telegraphen-Linien<lb/>
und deren Verzweigungen folgen. Die Bezirke der Telegraphen-<lb/>
Direktionen &#x017F;ind demnach nicht nur mei&#x017F;tens bedeutend größer als<lb/>
die der Ober-Po&#x017F;tdirektionen, &#x017F;ondern auch viel unabhängiger von<lb/>
den politi&#x017F;chen Grenzen. Zur Zeit be&#x017F;tehen in dem Gebiet der<lb/>
Reichs-Telegraphen-Verwaltung 12 Telegraphen-Direktionen <note place="foot" n="1)">Berlin, Breslau, Carlsruhe, Cöln, Dresden, Frankfurt a. M., Halle,<lb/>
Hamburg, Hannover, Königsberg, Stettin, Straßburg.</note>.</p><lb/>
                <p><hi rendition="#aq">b</hi>) Den Telegraphen-Direktionen &#x017F;ind wieder untergeordnet<lb/>
die <hi rendition="#g">Telegraphen-Stationen</hi>, welche je nach ihrem Ge&#x017F;chäfts-<lb/>
umfange in 3 Kla&#x017F;&#x017F;en zerfallen. In der Regel hat der Vor&#x017F;teher<lb/>
einer Station 1. Kla&#x017F;&#x017F;e den Titel Telegraphen-In&#x017F;pektor, der<lb/>
Vor&#x017F;teher einer Station 2. Kla&#x017F;&#x017F;e den Titel Telegraphen-Sekretär,<lb/>
der Vor&#x017F;teher einer Station 3. Kla&#x017F;&#x017F;e den Titel Obertelegraphi&#x017F;t.<lb/>
An kleinen Orten mit unbedeutendem Depe&#x017F;chenverkehr &#x017F;ind die<lb/>
Telegraphen&#x017F;tationen &#x017F;ehr häufig mit Po&#x017F;tan&#x017F;talten kombinirt; auch<lb/>
können Privat-Per&#x017F;onen d. h. Per&#x017F;onen, die weder Beamte der<lb/>
Po&#x017F;t- noch der Telegraphenverwaltung &#x017F;ind, zur Be&#x017F;orgung der<lb/>
Ge&#x017F;chäfte einer Telegraphen&#x017F;tation engagirt werden.</p><lb/>
                <p>4) <hi rendition="#g">Die <hi rendition="#aq">III.</hi> Abtheilung oder Abtheilung für El-<lb/>
&#x017F;aß-Lothringen</hi><lb/>
bearbeitet alle dem Reichskanzler zugewie&#x017F;enen Ge&#x017F;chäfte der <hi rendition="#g">Lan-<lb/>
des</hi>verwaltung von El&#x017F;aß-Lothringen. Sie bildet unter der<lb/>
Leitung und Verantwortlichkeit des Reichskanzlers das Mini&#x017F;terium<lb/>
für die Verwaltung des Reichslandes mit der oben bereits her-<lb/>
vorgehobenen Modifikation, daß die Abtheilungen des Reichskanz-<lb/>
leramtes in keiner Hin&#x017F;icht als völlig ge&#x017F;onderte Behörden an-<lb/>
zu&#x017F;ehen &#x017F;ind, &#x017F;ondern bei zahlreichen Ge&#x017F;chäften zu&#x017F;ammenwirken.</p><lb/>
                <p>Abge&#x017F;ehen von der Betheiligung der Central-Abtheilung bei<lb/>
allen Angelegenheiten von allgemeinerem politi&#x017F;chen, handelspoli-<lb/>
ti&#x017F;chen oder finanziellen Intere&#x017F;&#x017F;e, gehört das Dezernat in den<lb/>
Angelegenheiten des Po&#x017F;t- Telegraphen- und Ju&#x017F;tizwe&#x017F;ens El&#x017F;aß-<lb/>
Lothringen zu dem Ge&#x017F;chäftskreis der <hi rendition="#aq">I. II.</hi> und <hi rendition="#aq">IV.</hi> Abtheilung.<lb/>
Dagegen i&#x017F;t anderer&#x017F;eits der <hi rendition="#aq">III.</hi> Abtheilung überwie&#x017F;en die Lei-<lb/>
tung der Verwaltung der Reichs-Ei&#x017F;enbahnen. Von die&#x017F;er Abthei-<lb/>
lung re&#x017F;&#x017F;ortiren:</p><lb/>
                <p><hi rendition="#aq">a</hi>) <hi rendition="#g">Der Oberprä&#x017F;ident</hi> von El&#x017F;aß-Lothringen in Straß-<lb/></p>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[327/0347] §. 34. Die Reichs-Verwaltungsbehörden. Eiſenbahnen-Linien, da denſelben die wichtigſten Telegraphen-Linien und deren Verzweigungen folgen. Die Bezirke der Telegraphen- Direktionen ſind demnach nicht nur meiſtens bedeutend größer als die der Ober-Poſtdirektionen, ſondern auch viel unabhängiger von den politiſchen Grenzen. Zur Zeit beſtehen in dem Gebiet der Reichs-Telegraphen-Verwaltung 12 Telegraphen-Direktionen 1). b) Den Telegraphen-Direktionen ſind wieder untergeordnet die Telegraphen-Stationen, welche je nach ihrem Geſchäfts- umfange in 3 Klaſſen zerfallen. In der Regel hat der Vorſteher einer Station 1. Klaſſe den Titel Telegraphen-Inſpektor, der Vorſteher einer Station 2. Klaſſe den Titel Telegraphen-Sekretär, der Vorſteher einer Station 3. Klaſſe den Titel Obertelegraphiſt. An kleinen Orten mit unbedeutendem Depeſchenverkehr ſind die Telegraphenſtationen ſehr häufig mit Poſtanſtalten kombinirt; auch können Privat-Perſonen d. h. Perſonen, die weder Beamte der Poſt- noch der Telegraphenverwaltung ſind, zur Beſorgung der Geſchäfte einer Telegraphenſtation engagirt werden. 4) Die III. Abtheilung oder Abtheilung für El- ſaß-Lothringen bearbeitet alle dem Reichskanzler zugewieſenen Geſchäfte der Lan- desverwaltung von Elſaß-Lothringen. Sie bildet unter der Leitung und Verantwortlichkeit des Reichskanzlers das Miniſterium für die Verwaltung des Reichslandes mit der oben bereits her- vorgehobenen Modifikation, daß die Abtheilungen des Reichskanz- leramtes in keiner Hinſicht als völlig geſonderte Behörden an- zuſehen ſind, ſondern bei zahlreichen Geſchäften zuſammenwirken. Abgeſehen von der Betheiligung der Central-Abtheilung bei allen Angelegenheiten von allgemeinerem politiſchen, handelspoli- tiſchen oder finanziellen Intereſſe, gehört das Dezernat in den Angelegenheiten des Poſt- Telegraphen- und Juſtizweſens Elſaß- Lothringen zu dem Geſchäftskreis der I. II. und IV. Abtheilung. Dagegen iſt andererſeits der III. Abtheilung überwieſen die Lei- tung der Verwaltung der Reichs-Eiſenbahnen. Von dieſer Abthei- lung reſſortiren: a) Der Oberpräſident von Elſaß-Lothringen in Straß- 1) Berlin, Breslau, Carlsruhe, Cöln, Dresden, Frankfurt a. M., Halle, Hamburg, Hannover, Königsberg, Stettin, Straßburg.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/laband_staatsrecht01_1876
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/laband_staatsrecht01_1876/347
Zitationshilfe: Laband, Paul: Das Staatsrecht des Deutschen Reiches. Bd. 1. Tübingen, 1876, S. 327. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/laband_staatsrecht01_1876/347>, abgerufen am 21.05.2024.