erstickendes Schwein seinen Grimm von sich und schnauzte barsch: Zur Sache, wenn's beliebt.
Die Gegeneinanderstellung des Kaufbriefes und des Grundbuches war das Werk eines Augenblicks, der Befund vollkommen richtig.
Moorfeld hielt den Gegenstand hiermit für erledigt. Er forderte jetzt Rechenschaft wegen Adin Ballin.
Wogan ließ sich mit mürrischer Kürze und Gleichgiltigkeit zu der Aussage herbei: er habe dem Schottländer sein Recht auf John Stutering's Grundstück deutlich gemacht, so weit es dem Rechtsunkundigen begreiflich gewesen, habe ihn ferner auf die Mittel aufmerksam gemacht, mit welchen er dieses Recht gegen einen unbesonnenen Widerstand in Vollzug setzen könne, und ihn dadurch gütlich vermocht, den Platz zu räumen, indem er ihn zugleich zu einer andern Dienststelle nach Whel¬ ling empfohlen, wohin derselbe auch abgegangen.
Moorfeld wiederholte sofort mit nachdrücklicher Betonung: Sie haben ihn auf die Mittel aufmerksam gemacht, Ihr angebliches Recht gegen seinen Widerstand in Vollzug zu setzen; -- d. h. Sie haben ihn unter Androhung von überlegener Gewalt von dem Posten seiner Pflicht vertrieben. Nehmen Sie das zu Protocoll, meine Herren. Die weitere Glaubwürdigkeit dieser Aussage wird eine sofort in Whelling anzustellende Requisition lehren. Moorfeld ließ die Schritte dazu unter seinen Augen verfügen.
Erst nachdem er diese Obliegenheit gegen seinen Diener erfüllt, verlangte er jetzt die Verantwortung über Wogan's Verbrechen des Einbruchs.
Wogan holte eine geräumige Brieftasche hervor, aus welcher er eine Unmasse von Schriftstücken, gleich dem Inhalt eines trojanischen Pferdes, ausschüttete. Er begleitete diese Entfaltung seiner Papier¬ schätze mit folgender Erklärung:
Ich werde die Rechtmäßigkeit meiner Ansprüche an John Stute¬ ring's Loos aus einer Reihe von Documenten beweisen, wovon jedes für sich und alle zusammen mich als unzweifelhaften Eigenthümer des genannten Grundstückes legitimiren sollen. Mit diesen Papieren in der Hand hätte ich jeden vorfindlichen Inhaber jener Realität ohne Wei¬ teres außer Besitz zu setzen die Befugniß gehabt; ich fand aber das Land nicht besessen, es lag herrenlos da, ein Mensch nistete darin,
erſtickendes Schwein ſeinen Grimm von ſich und ſchnauzte barſch: Zur Sache, wenn's beliebt.
Die Gegeneinanderſtellung des Kaufbriefes und des Grundbuches war das Werk eines Augenblicks, der Befund vollkommen richtig.
Moorfeld hielt den Gegenſtand hiermit für erledigt. Er forderte jetzt Rechenſchaft wegen Adin Ballin.
Wogan ließ ſich mit mürriſcher Kürze und Gleichgiltigkeit zu der Ausſage herbei: er habe dem Schottländer ſein Recht auf John Stutering's Grundſtück deutlich gemacht, ſo weit es dem Rechtsunkundigen begreiflich geweſen, habe ihn ferner auf die Mittel aufmerkſam gemacht, mit welchen er dieſes Recht gegen einen unbeſonnenen Widerſtand in Vollzug ſetzen könne, und ihn dadurch gütlich vermocht, den Platz zu räumen, indem er ihn zugleich zu einer andern Dienſtſtelle nach Whel¬ ling empfohlen, wohin derſelbe auch abgegangen.
Moorfeld wiederholte ſofort mit nachdrücklicher Betonung: Sie haben ihn auf die Mittel aufmerkſam gemacht, Ihr angebliches Recht gegen ſeinen Widerſtand in Vollzug zu ſetzen; — d. h. Sie haben ihn unter Androhung von überlegener Gewalt von dem Poſten ſeiner Pflicht vertrieben. Nehmen Sie das zu Protocoll, meine Herren. Die weitere Glaubwürdigkeit dieſer Ausſage wird eine ſofort in Whelling anzuſtellende Requiſition lehren. Moorfeld ließ die Schritte dazu unter ſeinen Augen verfügen.
Erſt nachdem er dieſe Obliegenheit gegen ſeinen Diener erfüllt, verlangte er jetzt die Verantwortung über Wogan's Verbrechen des Einbruchs.
Wogan holte eine geräumige Brieftaſche hervor, aus welcher er eine Unmaſſe von Schriftſtücken, gleich dem Inhalt eines trojaniſchen Pferdes, ausſchüttete. Er begleitete dieſe Entfaltung ſeiner Papier¬ ſchätze mit folgender Erklärung:
Ich werde die Rechtmäßigkeit meiner Anſprüche an John Stute¬ ring's Loos aus einer Reihe von Documenten beweiſen, wovon jedes für ſich und alle zuſammen mich als unzweifelhaften Eigenthümer des genannten Grundſtückes legitimiren ſollen. Mit dieſen Papieren in der Hand hätte ich jeden vorfindlichen Inhaber jener Realität ohne Wei¬ teres außer Beſitz zu ſetzen die Befugniß gehabt; ich fand aber das Land nicht beſeſſen, es lag herrenlos da, ein Menſch niſtete darin,
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erſtickendes Schwein ſeinen Grimm von ſich und ſchnauzte barſch: Zur
Sache, wenn's beliebt.
Die Gegeneinanderſtellung des Kaufbriefes und des Grundbuches
war das Werk eines Augenblicks, der Befund vollkommen richtig.
Moorfeld hielt den Gegenſtand hiermit für erledigt. Er forderte jetzt
Rechenſchaft wegen Adin Ballin.
Wogan ließ ſich mit mürriſcher Kürze und Gleichgiltigkeit zu der
Ausſage herbei: er habe dem Schottländer ſein Recht auf John Stutering's
Grundſtück deutlich gemacht, ſo weit es dem Rechtsunkundigen begreiflich
geweſen, habe ihn ferner auf die Mittel aufmerkſam gemacht, mit
welchen er dieſes Recht gegen einen unbeſonnenen Widerſtand in
Vollzug ſetzen könne, und ihn dadurch gütlich vermocht, den Platz zu
räumen, indem er ihn zugleich zu einer andern Dienſtſtelle nach Whel¬
ling empfohlen, wohin derſelbe auch abgegangen.
Moorfeld wiederholte ſofort mit nachdrücklicher Betonung: Sie
haben ihn auf die Mittel aufmerkſam gemacht, Ihr angebliches Recht
gegen ſeinen Widerſtand in Vollzug zu ſetzen; — d. h. Sie haben
ihn unter Androhung von überlegener Gewalt von dem Poſten
ſeiner Pflicht vertrieben. Nehmen Sie das zu Protocoll, meine Herren.
Die weitere Glaubwürdigkeit dieſer Ausſage wird eine ſofort in
Whelling anzuſtellende Requiſition lehren. Moorfeld ließ die Schritte
dazu unter ſeinen Augen verfügen.
Erſt nachdem er dieſe Obliegenheit gegen ſeinen Diener erfüllt,
verlangte er jetzt die Verantwortung über Wogan's Verbrechen des
Einbruchs.
Wogan holte eine geräumige Brieftaſche hervor, aus welcher er
eine Unmaſſe von Schriftſtücken, gleich dem Inhalt eines trojaniſchen
Pferdes, ausſchüttete. Er begleitete dieſe Entfaltung ſeiner Papier¬
ſchätze mit folgender Erklärung:
Ich werde die Rechtmäßigkeit meiner Anſprüche an John Stute¬
ring's Loos aus einer Reihe von Documenten beweiſen, wovon jedes
für ſich und alle zuſammen mich als unzweifelhaften Eigenthümer des
genannten Grundſtückes legitimiren ſollen. Mit dieſen Papieren in der
Hand hätte ich jeden vorfindlichen Inhaber jener Realität ohne Wei¬
teres außer Beſitz zu ſetzen die Befugniß gehabt; ich fand aber das
Land nicht beſeſſen, es lag herrenlos da, ein Menſch niſtete darin,
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Kürnberger, Ferdinand: Der Amerika-Müde. Frankfurt (Main), 1855, S. 435. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kuernberger_amerikamuede_1855/453>, abgerufen am 22.11.2024.
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