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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905.

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2. Theoretische Ausbildung.
Kurse im Winterhalbjahr
1904/05.
1. Soziale Erziehungsfragen. Anleitung zur Hilfsarbeit
in Kindergärten, Horten u. s. w.

Notwendigkeit von Krippen, Kindergärten, Horten. - Die
Lage der Arbeiterfamilien. - Der Einfluß dieser Verhältnisse
auf das Denken der Kinder. - Ziele der Erziehung. Die Kind-
heit auch Selbstzweck. Spätere Berufe. - Die Erziehung selbst.
a) Die Erziehung des Körpers. Reinlichkeit, Ernährung, Klei-
dung, Bewegung. Die für die Helferin erforderliche Kenntnis
von Wundbehandlung und häufigen Krankheiten. b) Die Er-
ziehung des Jntellekts, der Sinne, und die sittliche Bildung:
1. Schularbeiten, Handarbeiten, Handfertigkeit. 2. Haus- und
Gartenarbeit. 3. Spiel. 4. Lektüre, Erzählen, Musik, Be-
trachten von Bildern.

2. Besprechungen über praktische Armenpflege.

Entwicklung der Armenpflege. - Oeffentliche Armenpflege.
- Kirchliche Armenpflege. - Vereinsarmenpflege.
Mit besonderer Berücksichtigung der in Berlin bestehenden
Anstalten und Organisationen.

3. Jugendfürsorge

Aus dem Familienrecht: Elternrecht, Unterhaltspflicht, Vor-
mundschaft, Fürsorgeerziehung. - Kommunale Waisenverwal-
tung: (Waisenhaus, Kostpflege, Waisenräte und -pflegerinnen).
- Wohlfahrtseinrichtungen für Kinder (Kinderasyle, Krippen,
Horte). - Fürsorge für schulentlassene Waisen. - Aus dem Ge-
werberecht: Kinderschutz, jugendliche Arbeiter. - Kriminalität
der Jugend: (Statistik, gesetzliche Behandlung, Reformbestre-
bungen).

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2. Theoretische Ausbildung.
Kurse im Winterhalbjahr
1904/05.
1. Soziale Erziehungsfragen. Anleitung zur Hilfsarbeit
in Kindergärten, Horten u. s. w.

Notwendigkeit von Krippen, Kindergärten, Horten. – Die
Lage der Arbeiterfamilien. – Der Einfluß dieser Verhältnisse
auf das Denken der Kinder. – Ziele der Erziehung. Die Kind-
heit auch Selbstzweck. Spätere Berufe. – Die Erziehung selbst.
a) Die Erziehung des Körpers. Reinlichkeit, Ernährung, Klei-
dung, Bewegung. Die für die Helferin erforderliche Kenntnis
von Wundbehandlung und häufigen Krankheiten. b) Die Er-
ziehung des Jntellekts, der Sinne, und die sittliche Bildung:
1. Schularbeiten, Handarbeiten, Handfertigkeit. 2. Haus- und
Gartenarbeit. 3. Spiel. 4. Lektüre, Erzählen, Musik, Be-
trachten von Bildern.

2. Besprechungen über praktische Armenpflege.

Entwicklung der Armenpflege. – Oeffentliche Armenpflege.
– Kirchliche Armenpflege. – Vereinsarmenpflege.
Mit besonderer Berücksichtigung der in Berlin bestehenden
Anstalten und Organisationen.

3. Jugendfürsorge

Aus dem Familienrecht: Elternrecht, Unterhaltspflicht, Vor-
mundschaft, Fürsorgeerziehung. – Kommunale Waisenverwal-
tung: (Waisenhaus, Kostpflege, Waisenräte und -pflegerinnen).
– Wohlfahrtseinrichtungen für Kinder (Kinderasyle, Krippen,
Horte). – Fürsorge für schulentlassene Waisen. – Aus dem Ge-
werberecht: Kinderschutz, jugendliche Arbeiter. – Kriminalität
der Jugend: (Statistik, gesetzliche Behandlung, Reformbestre-
bungen).

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[133/0143] suchen. 2. Theoretische Ausbildung. Kurse im Winterhalbjahr 1904/05. 1. Soziale Erziehungsfragen. Anleitung zur Hilfsarbeit in Kindergärten, Horten u. s. w. Notwendigkeit von Krippen, Kindergärten, Horten. – Die Lage der Arbeiterfamilien. – Der Einfluß dieser Verhältnisse auf das Denken der Kinder. – Ziele der Erziehung. Die Kind- heit auch Selbstzweck. Spätere Berufe. – Die Erziehung selbst. a) Die Erziehung des Körpers. Reinlichkeit, Ernährung, Klei- dung, Bewegung. Die für die Helferin erforderliche Kenntnis von Wundbehandlung und häufigen Krankheiten. b) Die Er- ziehung des Jntellekts, der Sinne, und die sittliche Bildung: 1. Schularbeiten, Handarbeiten, Handfertigkeit. 2. Haus- und Gartenarbeit. 3. Spiel. 4. Lektüre, Erzählen, Musik, Be- trachten von Bildern. 2. Besprechungen über praktische Armenpflege. Entwicklung der Armenpflege. – Oeffentliche Armenpflege. – Kirchliche Armenpflege. – Vereinsarmenpflege. Mit besonderer Berücksichtigung der in Berlin bestehenden Anstalten und Organisationen. 3. Jugendfürsorge Aus dem Familienrecht: Elternrecht, Unterhaltspflicht, Vor- mundschaft, Fürsorgeerziehung. – Kommunale Waisenverwal- tung: (Waisenhaus, Kostpflege, Waisenräte und -pflegerinnen). – Wohlfahrtseinrichtungen für Kinder (Kinderasyle, Krippen, Horte). – Fürsorge für schulentlassene Waisen. – Aus dem Ge- werberecht: Kinderschutz, jugendliche Arbeiter. – Kriminalität der Jugend: (Statistik, gesetzliche Behandlung, Reformbestre- bungen).

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Zitationshilfe: Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/143>, abgerufen am 23.11.2024.