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Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905.

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Beschäftigung mit Kindern, welche die Schule noch nicht be-
suchen, und Musikunterricht.
4. Königliche Blindenanstalt in Steglitz. Tätigkeit: Vor-
lesen im Heim. Teilnahme an Lese-Nachmittagen daselbst.
5. Uebertragung von Drucksachen in die Blinden
schrift
.
Gruppe C.
Fürsorge für Kinder.
1. Krippen. Tätigkeit: Spielen und Unterhaltung mit Kin-
dern, Säuglingspflege.
2. Kindergarten und Kinderhort der Jerusalem-Ge-
meinde, des Pestalozzi-Fröbelhauses, der Luther-Gemeinde,
des Jüdischen Kinderheims, des Kindergartens und Kinder-
hortes des Vereins Jugendschutz u. a. m. Tätigkeit: Beauf-
sichtigung und Beschäftigung von schulpflichtigen und klei-
neren Kindern.
3. Mädchenhorte (17 vom Verein Mädchenhort eingerichtete
Anstalten). Tätigkeit: Beaufsichtigung von Mädchen von
6-14 Jahren beim Anfertigen der Schularbeiten, bei Hand-
arbeiten, beim Kochen, Abwaschen, Spielen im Freien.
4. Kindergarten und Kinderhort des Otavia-Hill-
vereins
, a) Volkskindergarten. b) Kinderhort.
5. Jugendheim, Charlottenburg. Tätigkeit: Beaufsichtigung
von Knaben und Mädchen bei Schularbeiten, Unterweisung
in Handarbeit und Haushalt, Beschäftigung kleiner Kinder
im Kindergarten.
6. Beaufsichtigung und Nachhilfe bei den Schular-
beiten
von Kindern, die in der Schule infolge von Krank-
heiten zurückblieben, im Hause der Lehrenden. Befähigten
Unbemittelten wird auch Unterricht in der Musik und in
9*
Beschäftigung mit Kindern, welche die Schule noch nicht be-
suchen, und Musikunterricht.
4. Königliche Blindenanstalt in Steglitz. Tätigkeit: Vor-
lesen im Heim. Teilnahme an Lese-Nachmittagen daselbst.
5. Uebertragung von Drucksachen in die Blinden
schrift
.
Gruppe C.
Fürsorge für Kinder.
1. Krippen. Tätigkeit: Spielen und Unterhaltung mit Kin-
dern, Säuglingspflege.
2. Kindergarten und Kinderhort der Jerusalem-Ge-
meinde, des Pestalozzi-Fröbelhauses, der Luther-Gemeinde,
des Jüdischen Kinderheims, des Kindergartens und Kinder-
hortes des Vereins Jugendschutz u. a. m. Tätigkeit: Beauf-
sichtigung und Beschäftigung von schulpflichtigen und klei-
neren Kindern.
3. Mädchenhorte (17 vom Verein Mädchenhort eingerichtete
Anstalten). Tätigkeit: Beaufsichtigung von Mädchen von
6–14 Jahren beim Anfertigen der Schularbeiten, bei Hand-
arbeiten, beim Kochen, Abwaschen, Spielen im Freien.
4. Kindergarten und Kinderhort des Otavia-Hill-
vereins
, a) Volkskindergarten. b) Kinderhort.
5. Jugendheim, Charlottenburg. Tätigkeit: Beaufsichtigung
von Knaben und Mädchen bei Schularbeiten, Unterweisung
in Handarbeit und Haushalt, Beschäftigung kleiner Kinder
im Kindergarten.
6. Beaufsichtigung und Nachhilfe bei den Schular-
beiten
von Kindern, die in der Schule infolge von Krank-
heiten zurückblieben, im Hause der Lehrenden. Befähigten
Unbemittelten wird auch Unterricht in der Musik und in
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[131/0141] Beschäftigung mit Kindern, welche die Schule noch nicht be- suchen, und Musikunterricht. 4. Königliche Blindenanstalt in Steglitz. Tätigkeit: Vor- lesen im Heim. Teilnahme an Lese-Nachmittagen daselbst. 5. Uebertragung von Drucksachen in die Blinden schrift. Gruppe C. Fürsorge für Kinder. 1. Krippen. Tätigkeit: Spielen und Unterhaltung mit Kin- dern, Säuglingspflege. 2. Kindergarten und Kinderhort der Jerusalem-Ge- meinde, des Pestalozzi-Fröbelhauses, der Luther-Gemeinde, des Jüdischen Kinderheims, des Kindergartens und Kinder- hortes des Vereins Jugendschutz u. a. m. Tätigkeit: Beauf- sichtigung und Beschäftigung von schulpflichtigen und klei- neren Kindern. 3. Mädchenhorte (17 vom Verein Mädchenhort eingerichtete Anstalten). Tätigkeit: Beaufsichtigung von Mädchen von 6–14 Jahren beim Anfertigen der Schularbeiten, bei Hand- arbeiten, beim Kochen, Abwaschen, Spielen im Freien. 4. Kindergarten und Kinderhort des Otavia-Hill- vereins, a) Volkskindergarten. b) Kinderhort. 5. Jugendheim, Charlottenburg. Tätigkeit: Beaufsichtigung von Knaben und Mädchen bei Schularbeiten, Unterweisung in Handarbeit und Haushalt, Beschäftigung kleiner Kinder im Kindergarten. 6. Beaufsichtigung und Nachhilfe bei den Schular- beiten von Kindern, die in der Schule infolge von Krank- heiten zurückblieben, im Hause der Lehrenden. Befähigten Unbemittelten wird auch Unterricht in der Musik und in 9*

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Zitationshilfe: Krukenberg, Elsbeth: Die Frauenbewegung, ihre Ziele und ihre Bedeutung. Tübingen, 1905, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krukenberg_frauenbewegung_1905/141>, abgerufen am 09.05.2024.